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Een ogenblik !

BAYERN.
BAYERN, FÜRSTENHAUS,
BAYREUTH.
BAZOT, ETIENNE FRANÇOIS,
BEAMTE
BEAUCHESNE,
BEAUCINIFER,
BEAUFORT.
BEAUHARNAIS.
BEAUMARCHAIS, PIERRE-AUGUSTIN CARONDE,
BEAUSEANT,
BECHSTEIN, LUDWIG,
BECKER, HEINRICH,
BECKER, KARL FRIEDRICH,
BECKMANN.
BEDARRIDE.
BEETHOVEN, LUDWIG VAN,
BEFEHLSHABER DES TEMPELS
BEFÖRDERUNG
BEGEMANN, WILHELM,
BEGRÄBNIS, FREIMAURERISCHES.
BEGRÄBNISGEBRAUCHTUM, AMERIKANISCHES
BEGRÄBNISVERWEIGERUNG.

Bayern.
Die früheste Geschichte der bayrischen Freimaurerei ist nicht ganz erhellt. Eine zunachst als irregular bezeichnete Loge, die in Munchen in der Gastwirtschaft "Zur Sonne" des Wirtes Pögner zusammenkam (der Führer der Illuminaten, Weishaupt, sprach von ihr als von der "Pögnerischen Loge"), stand wohl am Anfang der Bewegung. 1777 erhielt sie von der Regensburger Mutterloge "Die Wachsende zu den drei Schlusseln" ein Patent. Stuhl meister war damals Graf Törring.
Die Loge nannte sich jetzt "MaximiIianischo Einigkeit zur goldenen Sonne". Schon 177S hatten aus dieser Bauhütte unter der Führung des späteren Kultus ministers Grafen Morawitzky ausgetretene Brr. eine eigene Loge "Zur Behutsamkeit" ins Leben gerufen und diese der Strikten Observanz unterstellt. Aus einer weiteren, ebenfalls durch Abspaltung aus der Pögnerischen Loge entstandene Winkelloge "Zum guten Rat" wurde, nachdem durch Vermittlung des Marquis von Costanze ein Patent von der Loge "Royal York" in Berlin erlangt worden war, die Loge "Theodor vom guten Rat" ("St. Théodore du bon Conseil"), die, gestutzt auf das ihr erteilte Direktorialrecht Logen auch in Burghausen, Griesbach, Freisingen und Eichstadt gründete. In dieser Bauhütte, von der allein ausführliche Nachrichten vorliegen, hatten die von Bayern (Ingolstadt) aus ins Leben getretenen Illuminaten (s.d.) ihren Mittelpunkt. Der Aufbau des Ordens sah ja vor, daß der Illuminat, nachdem er in der ersten Klasse nach Absolvierung der "Pflanzschule" Minerval und dann Illuminatus minor geworden war, in der zweiten die Grade der symbolischen Maurerei erlangen mußte, um weiter aufsteigen zu können (Knigges "Neuer Ordensplan" vom 10. Dezember 1782).
Das Naturalienkabinett, das die Loge in ihrem eigenen Haus anlegte, entsprang ganz dem wissenschaftlichen Konzept des Ordens. Auch von einer französischen Loge ist in dieser Zeit die Rede. In gewissem Zusammenhang mit der Freimaurerei stand auch der Rosenkreuzer zirkel, dessen Direktor der Beichtvater des Kurfürsten, Karl Theodor Frank, war, der dann bei der von einer Denunziantenelique beförderten Illuminaten- (und auch Freimaurer-) Verfolgung eine so entscheidende Rolle spielte.
Die Erlasse des Kurfürsten gegen die geheimen Gesellschaften trafen auch die Freimaurer mit voller Scharfe. Die erste "Höchst-Landesherrliche Verordnung" vom 22. Juni 1784 war zwar ganz allgemein gegen "ohne öffentliche Authorität und landesherrlicher Bestattigung errichtete Communitaten, Geschschaften und Verbrüderungen" gerichtet, das zweite Edikt vom 2. Marz 178S dagegen druckte sich nicht mehr in vagen Worten aus, sondern verbot Freimaurern und Illuminaten glattweg jede weitere Tätigkeit. Die Mitglieder der Loge "Theodor vom guten Rat", deren Stuhlmeister der Arzt Professor Baader war, wollten dem Kurfürsten Karl Theodor durch den Theaterintendanten Grafen Seeau zu ihrer Verteidigung ein Memorial uberreichen lassen; dieser nahm es aber nicht entgegen. In dem Sehrift stück erbat die Loge Gerechtigkeit und Schutz "gegen die Wuth Pasquilantischer Schriften".
Gemeint war damit vor allem ein Pamphlet "Üeber Frey-Maurer, erste Warnung", in dem die Loge der Übertretung des landesherrlichen Verbots und "der schandlichsten Verbrechen" bezichtigt wurde- (Verfasser war der Schriftsteller Babo-) Jedenfalls beschloß die Loge, sich aufzulösen und das Logenhaus zu verkaufen. Gegen die Beschuldigung, das System, nach dem gearbeitet worden sei, sei nicht echte Freimaurerei~ sondern gegen die Religion und den Staat gerichtet gewesen, wurden die Direktoriallogen der eklektischen Maurerei in Frankfürt und Wetzlar als Zeugen aufgerufen, die der Loge 1783 einen Konstitationsbrief aufgestellt hatten. (Vergl. Engel, "Geschichte des Illuminatenordens".) Das Verbot der geheimen Gesellschaften wurde vom Kurfürsten Maximilian Joseph, dem späteren (ersten) König Maximilian von Bayern, bestätigd, der 1777 selbst der Strikten Observanz beigetreten war, ebenso wie sein Staatsminister Graf Montgels Illuminat und Mitglied der Loge "Theodor vom guten Rat" gewesen war, unter dessen Ministerschaft 1804 abermals eine Verordnung herauskam, die aber, wie das vorhergegangene Edikt, praktisch unwirksam war, da damals in B. uberhaupt keine Loge mehr existierte.

In der Zeit der Napoleonischen Kriege erfuhr B. wiederholt Gebietszuwachs. In den neuerworbenen Landesteilen bestand die Freimaurerei schon geraume Zeit. So in Ansbach, Nürnberg, Fürth- Auch in Ulm, das einige Jahre lang unter bayrische Hoheit kam. bestand eine Loge "Asträa zu den drei Ulmen". Diese rollte die Frage auf , ob auch die Freimaurerlogen geheime Gesellschaften im Sinne der Verordnung von 1804 seien. 1807 wurden durch Erlässe vom 28. April und 8. Mai die Logen berechtigd, ihre Arbeiten unter Kontrolle durch die Behörden wieder aufzunehmen. Weitere Erlasse vom Jahre 1808 bewilligten wohl die Weiterarbeit, verlangten aber den sofortigen Austritt aller Staatediener aus den Logen. Auch den Ruheständlern wurde der Wiedereintritt streng untersagt.

1810 fielen Bayreuth und Regensburg an B., beides alte Logenoriente. Der Großmeister der Regensburger (Großen Mutter-) Loge "Carl zu den drei Schlusseln", der liberale Furst Carl Alexander von Thurn und Taxis (s. d.), Stellvertreter des Kaisers beim Reichstag, seit 1805 regierender Fürst, ein uberaus eifriger Maurer, war auf dem Papier zum Provinzial-Großmeister der Großloge von England für B. ernannt worden. Als nun Regensburg zum Königreich kam, unterhandelte der die Loge in Abwesenheit des Fürsten leitende Regierungspräsident Graf Westerholt mit dem Grafen Montgelas wegen eines königlichen Protektorats, wobei er die Vereinigung der (damals zehn) bayrischen Logen zu einem Großorient von B. in Vorschlag brachte.
Die offizielle Sanktionierung der Freimaurerei nach preußischer Art, wie sie Westerholt offenbar vorschwebte, war aber infolge der politischen Verhaltnisse nicht zu erlangen. Auch der Plan der Großloge von B. unter dem Fürsten Thurn und Taxis als Großmeister scheiterte nach langen Verhandlungen der Logen. (Naheres in "Mitteilungen aus dem Verein deutscher Freimaurer", 1927: "Beyer, "Die Großloge von B. im Spiegel der Regensburger Logengeschichte".) Lediglich die Loge in Bayreuth vereinigte sich mit den Logen in Fürth und Hof 1811 zu einer unabhängigen Großloge "Zur Sonne". Dieses Zaudern hatte zur Folge, daß die Bauhütten nach wie vor nicht geeinigt, daher schwach waren, als 1814 und 1815 der Einfluß, der Gegner neuerlich Verordnungen bezüglich der Beamtenschaft durchsetzte. Erst 1850 trat diesbezüglich eine Änderung ein.

Wie in allen streng katholischen Ländern, hat die Freimaurerei aber auch weiterhin mit dem Großen Widerstand in der Bevölkerung und einem gesteigerten Mißtrauen der Behörden zu kampfen gehabt. Zu wiederholten Malen wurde die Frage der Freimaurerei im bayrischen Landtag leidenschaftlich behandelt. Versuche, der Lehrerschaft das Recht zur Logenmitgliedschaft wieder streitig zu machen, scheiterten aber und die Freimaurerei blieb im wesentlichen ungestört. In der Zeit nach dem Weltkriege erstand dann der Freimaurerei in B. durch die dort hochgekommene Hitler-Bewegung und den in München ansässigen General Ludendorff neue heftige Gegnerschaft. Sie hat sich dieser bisher zu erwehren gewußt, wenn sie auch indirekt durch die völkischen Feindseligkeiten manche Einbuße zu verzeichnen hatte, da weite Kreise der Intelligenz sich feindlich gegen die Freimaurerei stellten.

Heute bestehen in Bayern Logen u. a. in folgenden Orten: Munchen (9), Regensburg (2), Nürnberg (5), Furth (1), Erlangen (2), Bamberg (1), Schweinfurt (1), Ulm (1), Hof (1), Bayreuth (1), Ansbach (1).
Bayern, Fürstenhaus,
s. Fürsten, Deutsche.
Bayreuth.
1741 Markgraf Friedrich v. Brandenburg-Bayreuth begründet die Schloßloge "Zur Sonne", von der sich die sogenannte Stadtloge absonderte.
1744 Die Loge nimst den Namen Große Mutterloge an und stiftet Logen in Erlangen und Ansbach.
1764 Die Loge wird der Strikten Observanz zugefuhrt.
1765 Die Loge ruht und wird erst
1779 Zu neuem Leben erweckt. Als das Land unter Preußen kommt,
1807 wird eine Provinzial-Großloge von B. unter Royal York, Berlin, begründet
1810 Da Bayreuth an Bayern fällt, bilden die Logen in Bayreuth, Nürnberg und Fürth eine selbstandige Großloge "Zur Sonne", während die Bayreuther Loge den Namen "Eleusis zur Verschwiegenheit" annimmt
1829 Die Provinzial-Großloge nimmt auch formell den Namen einer Großloge an und wird endgültig aus dem Verbande der Großloge Royal York entlassen
1816-1857 Verminderte Tätigkeit der Großloge infolge der bayrischen Ausnahmegesetze.
1847 Die Aufnahmefähigkeit von Nichtchristen wird ausgesprochen.
1865 Der Sitz der Großloge "Zur Sonne" wird dauernd nach Bayreuth verlegt.
1902 Die Großloge begründet in Bayreuth das Freimaurermuseum .
1912 Dr. Bernhard Beyer übernimmt dessen Leitung.
Heute bestehen in Bayreuth: die Loge "Eleusis zur Verschwiegenheit", ein der Großen Landesloge unterstehendes Kranzchen "Friderieus Rex" und der Geschichtliche Engbund des Freimaurermuseums.
Bazot, Etienne François,
französicher freimaurerischer Schriftsteller, c 1782. Von ihm u. a. "Manuel du Franc-Maçon" (Paris 1811), "Histoire des Loges et Fetes d'Adoption" (1811) mit einer auf Adam zurückgehenden Legende .
Beamte
(engl. officers, frz. officiers). Die Loge wird durch B. verwaltet, die in jährlichen Wahllogen für die Dauer eines Jahres eingesetzt werden. Der Amtsantritt erfolgt meist am Johannistage (24. Juni), bei welcher Gelegenheit die B. gewöhnlich feierlich eingesetzt und auf ihre Pflichten angelobt werden. In vielen Logen fällt aber heute das Arbeitsjahr mit dem Kalenderjahr zusammen. Die regelmäßigen B. der Loge sind: der Meister vom Stuhl und sein Stellvertreter, vielfach ein Zugeordneter Meister vom Stuhl (in England nur in solchen Logen, deren ersten Hammer der Großmeister führt), die beiden Aufseher, der Schriftführer der Redner und der Schatzmeister. Außerdem werden zumeist gewählt : Schaffner, Orner, Almosenier, Tempelhüter, Bücherwart und Archivar, in manchen Logen auch ein Musikmeister in englischen und amerikanischen Logen auch noch ein Kaplan (Chaplain), der die religiösen Funktionen in der Loge Übernimmt, zumeist ein Geistlicher.

Die B. treten zusammen zum sogenannten Beamtenkollegium oder Beamtenrat, das die Geschäfte der Loge leitet und in seiner Amtsführung der Vollversammlung der Loge verantwortlich ist. Die Beamtenstellen werden ehrenamtlich versehen; in englischen und amerikanischen Logen wird das Amt des Sekretärs und des Tempelhüters (Tiler) mitunter besoldet, Zum Zeichen ihrer Würde tragen die B eigene, ihr Amt kennzeichnende Abzeichen (s. d.) und haben in der Loge besondere Platze Besonders verdiente B. werden durch Ernennung zu Ehrenbeamten geehrt.
Beauchesne,
Chevalierde, s. Fendeurs.
Beaucinifer,
Träger des Beauseant im Templerorden.
Beaufort.
1 Henri Somerset, Herzog von war 1767 bis 1771 Großmeister der Großloge von England und bemühte sich, allerdings ohne Erfolg, um die staatliche Anerkennung der Freimaurerei durch eine im Unterhause eingebrachte Bill, die wohl 1771 zweimal verlesen aber dann vertagt wurde.

2. Henry, siebenter Herzog von, * 1792 t 1853, Adjudant von Wellington 1812 bis 1814, konservativer Abgeordneter, wurde 1845 Provinzial-Großmeister von Gloucestershire.
Beauharnais.
BEAUHARNAIS Frans
1. Vicomte Alexandre de, General der französischen Armee am Rhein, * 1760, Gatte der Mlle. Tascher de la Pagerie von Martinique der späteren Kaiserin Josephine, wird 1761 als Mitglied der Loge "Pureté" genannt. t 1794 auf der Guillotine.

2. Eugene de, dessen Sohn, später Herzog von Leuchtenberg, • 1781, t 1824. Stiefsohn Napoleons, Vizekönig von Italien, war erster Großmeister des Großorients von Italien, der 1801 zur Zeit der französischen Herrschaft in Mailand errichtet wurde.
Beaumarchais, Pierre-Augustin Caronde,
französischer Dramatiker, * 1732, t 1799, außerst vielseitiger Börsenspekulant, geheimer Polizeagent, Reeder und Kaufmann, zwischendurch Bühnenautor, dessen "Barbier von Sevilla" (von Rossini vertont) und die, Hochzeit des Figaro" (von Mozart [a. d ] als Textbuch zur gleichnamigen Oper benützt) Große Erfolge hatten. B. galt als "Sturmvogel" der Revolution. Sein "Figaro" war keineswegs ein bloßes Lustspiel, brachte politische Tendenzen zum Ausdruck, indem der Plebejer Figaro sich aber die Mißbräuche und Günstlingswirtschaft der Aristokratie lustig macht. B. wurde berühmt auch durch seinen Prozeß gegen den Rat Goëzmann, der ihm den Stoff zu seinen "Memoires" bot, in denen die Rückständigkeit der Rechtspflege bloßgestellt und der entrechtete dritte Stand verteidigt wird Sein Rühtstück "Eugénie" sowie seine Erlebnisse in Spanien haben den Stoff zu Goethes "Clavigo" gegeben. B. war Freimaurer.
Beauseant,
das schwarz-weiße Banner des Templerordens, vexillum belli oder Kriegsfahne des Ordens mit der Inschrift: "Non nobis, Domine, non nobis, sed Nomini Tuo-da gloriam". Von den freim aurerischen Templerorden und den Rittergraden des Schottischen Ritus übernommen.
Bechstein, Ludwig,
deutscher Dichter und Schriftsteller, * 1801, t 1860, vor allem durch seine Marchen berühmt, trat 1842 der Loge "Charlotte zu den drei Nelken" in Meiningen bei und beteiligte sich eifrig an ihren Arbeiten. Er gab mit Ludw. Wilh. Muller 9 Jahrgange des Taschenbuchs "Asträa" (s. d.) heraus, außerdem Maurerlieder und Gelegenheitsgedichte.
Becker, Heinrich,
Universitätsprofessor in Frankfürt am Main, ' 1863, t 1931, aufgenommen in die Loge "Carl zum aufgehenden Licht" in Frankfürt am Main, Meister vom Stuhl dieser Loge von 1906 bis 1909, von 1919 bis 1925 Großmeister des Eklektischen Bundes. Er führte den Großmeisterhammer gerade in der schwierigsten Periode seiner Großloge. Allen seinen verbindenden Bemühungen zum Trotz konnte er die Abwanderung mehrerer eklektischer Logen nach dem rechten Flügel der deutschen Freimaurerei nicht verhindern. Es ist ihm aber gelungen den Kern seiner Großloge über diese schwierigen Zeiten hinüberzuretten. In die Zeit seiner Amtsfürung fallt auch die Begründung des "Eklektischen Bundesblattes" sowie die Neugründung mehrerer eklektischer Logen. Als Fachgelehrter (Chemiker) von Ruf hat er Bleibendes geschaffen.
Becker, Karl Friedrich,
deutscher Historiker, ' 1777, t 1806, Verfasser der erfolgreichen neunbändigen "Weltgeschichte", die seither fortgesetzt und wiederholt herausgegeben wurde, war Mitglied der Kottbusser Loge "Zum Brunnen in der Wüste".
Beckmann.
I. Johann, Universitätsprofessor in Göttingen, ' 1739, t 1811, unternahm den ersten Vereuch einer technisch-wissenschaftlichen Beschreibung der verschiedenen Gewerbe, prägte den Namen "Technologie" für diesen neuen Zweig der Wissenschaft; Verfasser der gründlegenden Werke "Entwurf einer allgemeinen Technologie", "Anleitung zur Handelswissenschaft", "Vorbereitung zur Warenkunde" und Beiträge sur Geschichte der Erfindungen". Der berühmte Wiener Gelehrte Exner schrieb über ihn das ; Buch "Johann Beckmann, der Begründer der technologischen Wissenschaften". B. war Mitglied der Göttinger Loge "Augusta zu den drei Flammen".

2. Johann Philipp B., Dr. jur. und Domherr in Bamburg, * 1752, t 1814, der erste Großmeister der Großen Loge von Hamburg, wurde 1776 in der Leidener Loge "La vertu" aufgenommen, war dann Mitglied der Haburger Loge ,.Ferdinande Caroline", 1784 Großsekretär der Provinzial-Großloge.v.Gräfe (s d.) diktierte ihm das englische Ritual, dessen Niederschreiben in England selbst verboten war- 1787-1789 war B. Meister vom Stuhl der "Ferdinande Caroline", wurde Zugeteiler Großmeister, dann Großmeister der Provinzial-Großloge und 1811. Erster Großmeister der Großen Loge. In der Trauerrede sagte Schröder von ihm: "Darum sei seine Grabschrift: ,Friede dem Friedseligen', denn er ließ niemanden zurück, der es bedauern würde, ihn bekannt zu haben."
Bedarride.
1. Michel, Mare und Josef, drei Brüder aus Avignon, die 1814 nach Paris übersiedelten und als "Absolute Groß-Konservatoren" den Misraim-Ritus (s. d.) in Frankreich verbreiteten.

2. Armand, Advokat in Marseille, bedeutender freimaurerischer Schrifsteller, erhielt 1930 mit Lennhoff den Peeters-Baertsoen Preis (s. d.). Hauptschriften: "Les Théories politiques et Economiques devant la Doctrine Maçonnique", "Le Travail sur la pierre brute", "La Doctrine Maçonnique", "La Lettre G.". Aufgenommen 1891 in der Loge ,.Réunion des Amis Choisis" in Marseille, 1910 Mitglied des Ordensrates, seit 1928 des Grand College des Rites.
Beethoven, Ludwig van,
soll nach den Erinnerungen von Karl Holz, der mit ihm in regem Verkehr stand, Freimaurer gewesen sein. Die Biographie von Thaye r (Breitkopf 1911) nimmt es als sicher an. B. sei früh in eine Freimaurerloge eingetreten, habe diese aber nach Verlust seines Gehörs nicht mehr besucht. Auch Frimmel, der beste neuere B.-Kenner, schrieb in seinem Handbuch von der Möglichkeit. das B. Freimaurer gewesen sei. In einem Briefe an Wegeler in Koblenz bezicht sich B. auf ein von ihm komponiertes und in Freimaurerlogen gesungenes Lied. In letzter Zeit behauptet Herriot, der gewesene französische Unterrichtsminister und Bürgermeister von Lyon, der eines der letzterschienenen Bücher Aber B. verfäßt hat, sehr dezidiert das Freimaurertum von B. Er schließt dies aus einer den Tod des Bruders betreffenden Stelle eines Briefes, in welchem bezeichnend von der Akazie die Rede ist. Der Wiener Musikforscher Dr. Rudolf Stephan Hoffmann ist den von allen diesen Autoren angeführten Beweisen gewissenhaft nachgegangen, glaubt aber zu einer skeptischen Beurteilung der Frage gelangen zu müssen.
Befehlshaber des Tempels
(frz. Souverain Commandeur duTemple, engl. Knight of the Temple), XXVII Grad des A. u. A. Schottischen Ritus, verlangt vom Maurer, daß er nicht nur Philosoph und Ethiker. sondern auch Streiter für Ehre, Treue und Pflicht sei. Die alten Rittertugenden leben hier auf. der Kampf für Wahrheit, Recht und Reinheit. Die Liturgie des Grades handelt vom Martyrertod des Templer-Großmeisters De Molay.
Beförderung
bedeutet die Zulassung zu einem höheren Grade der Freimaurerei. Im allgemeinen wird in den kontinentalen Logen zwischen die Grade I, II und III ein Zeitraum von je einem Jahre gelegt. Die Beförderung wird von einem hierzu befügten Logenbeamten (Vorbereitender Bruder oder Aufseher) vorgeschlagen. In England und Amerika wird der II. Grad schon nach einem Monat, der III. Grad schon zwei Monate nach dem Aufnahme verliehen. Bei besonderen Veranlassungen, so bei abreisenden Brr., werden mitunter auch mehrere Grade an einem Tage vergeben. Im 18. Jahrhundert war dies jedenfalls haufiger als heute. So wurde Friedrich der Große an einem Tage in alle Grade aufgenommen. In manchen Großlogen unterscheidet man: Beförderung nach dem Gesellengrad, Erhebung in den Meistergrad.
Begemann, Wilhelm,
BEGEMANN, GEORG E. W.
BEGEMANN Frans
Dr. phil., Mitglied der Großen Landesloge von Deutschland, * 1843, t 1914, einer der früchtbarsten und bedeutungsvollsten deutschen freimaurerischen Historiker. Mit dem Dreigestirn Begemann, Keller und Wolfstieg beginnt in Deutschland die wissenschaftliche Durchleuchtung der freimaurerischen Geschichte. Begemann ging mit einem umfassenden Wissensschatze an die Ergründung der Vorgeschichte der Freimaurerei. Seine sprachkritischen Untersuchungen, besonders der englischen Akten, hat der Geschichte zahlreiche neue und überraschende Lichter aufgesetzt. Nicht alles hat der Kritik durch andere Stich gehalten, aber das meiste kann sich behaupten. Seine Hauptwerke sind in erster Linie umfassende Untersuchungen über die Vorgeschichte der Freimaurerei in England (in 2 Banden 1909/10), Schottland und lrland, Untersuchungen über die Rittergrade, die Templer- und Stuart-Legende, den Chevalier Ramsay, die Großloge von York u. v. a. Er übertrug in glücklichster Weise die Arbeitsmethoden der englischen Quatuor Coronati Lodge auf die deutsche freimaurerische Geschichtsforschung. Die Lesbarkeit seiner Arbeiten leidet bedauerlicherweise an dem schwerflussigen Stil des Philologen, sonst mußten seine Werke weniger zitiert und mehr gelesen sein. Eine starke Persönlichkeit, die sich ihres Wertes bewußt war, geriet er wiederholt in heftige wissenschäftliche Polemiken, so insbesondere mit Ludwig Keller, dessen reicher Phantasie er die kritische Nuchternheit der Forschung gegenüberstellte.
Begräbnis, Freimaurerisches.
Zu den Aufgaben der alten Bruderschaften, aus denen sich die Freimaurerei ableitet, gehörte auch die Sorge um ein angemessenes Begräbnis. Aus diesem Gedänkengange heraus haben sich die freimaurerischen Begräbnisrituale entwickelt, die in den angelsachsischen Großlogen ublich sind. Bei den Angelsachsen findet ein freimaurerisches B. nur statt, wenn der Verstorbene oder seine Familie es ausdrücklich gewünscht hat. Die Brr. der Loge erscheinen in Bekleidung (Schurz und Ab zeichen), am offenen Grabe werden durch den Logenkaplan Gebete verrichtet und die Brr. nehmen in maurerischer Weise von ihrem Mitbrüder Abschied. Einfacher sind die Gebrauche in Kontinentaleuropa. Hier beschranken sie sich auf die Teilnahme an der Beisetzung, wobei eine Trauerrede gehalten wird und Akazienzweige oder die drei symbolischen Rosen in das offene Grab gestreut werden. In Deutschland erscheinen an vielen Orten die Freimaurer zu B. ihrer Brr. in der in den Logen vorgeschriebenen Tracht, daher in weißer Halsbinde und weißen Handschuhen.
Der Trauerzug der Brr. erfolgt in Dreierreihen. Nur in einzelnen englischen Logen herrscht der schwer erklärbare Brauch, daß die das Grabumstehenden Freimaurer nach der Grablegung ihre Handschuhe in das offene Grab werfen. Amerikanische Großlogen haben für Begräbnisfeierlichkeiten ein eigenes Ritual, das über Wunsch des Verstorbenen zur Anwendung gelangt. Dieses Ritual wird in maurerischer Bekleidung in Gegenwart der ubrigen Trauerversammlung durchgeführt und besteht im wesentlichen neben den Gebeten des Logenkaplans in einer Weihehandlung, in der die ewige Vereinigung des Toten mit der ihn überlebenden Kette symbolisiert wird. Manchmal wird als Zeichen symbolischer Vereinigung die Kette (s. d.) um das offene Grab gebildet. In den Feuerhallen wird die Leichenfeierlichkeit gewöhnlich noch durch Musik ausgestaltet. Da die katholische Kirche die Einsegnung von Freimaurern verbietet, wird in katholischen Landern, um jedem Konflikte vorzubeugen, von öffentlichen Kundgebungen schon im Interesse der Hinterbliebenen meist abgesehen. Die Loge besehränkt sich hier auf Trauerfeierlichkeiten (Trauerloge) im eigenen Logenraume oder im Hause des Verstorbenen. In Amerika werden die Toten der Loge gerne in eigenen Freimaurerfriedhöfen beigesetzt um auch so die Verbundenheit uber den Tod hinaus zum Ausdrück zu bringen. Ebenso auch in Italien (Freimaurerfriedhof in Rom).

Die erste Mitteilung aber ein Freimaurerbegräbnis findet sich in "Reed's Weekly Journal" vom 12. Janner 1723. Beerdigung des Schauspielers Birkhead vom Drury-LaneTheater in London. "Die Bahre wurde von sechs Freimaurern getragen, die alle zum Drury-Lane Theater gehörten. Die anderen Mitglieder der Loge (Nr. 5), der er als Aufseher angehört hatte, und eine Große Zahl anderer angenommener Maurer folgten paarweise. Sowohl die Leichentrager als auch die anderen waren mit ihren weißen Schurzfellen bekleidet."

"London Evening Post", 2. Juni 1739: "Gestern nachmittag wurde in BunhillFields der Leichnam des Dr. Anderson, eines Dissentergeistlichen, beigesetzt. Seine Bahre wurde von fünf Dissenterpriestern und dem Rev. Dr. Desaguliers getragen. Ihr folgten etwa ein Dutzend Freimaurer, die im Kreis das Grab umstanden. Dr. Earle hielt eine Rede über die Unbeständigkeit des Lebens . . . Hierauf erhoben die Bruder in feierlicher Trauer die Hände seufzten laut auf, und schlugen dreimal zu Ehren des Dahingeschiedenen auf ihre Schurzfelle."

,.London Evening Post", 16. Janner 1742- "Vor einigen Tagen starb, ungefähr 70 Jahre alt, Mr. Anthony Sayer, der im Jahre 1717 Großmeister der höchstehrwardigen und ehrenwerten Gesellschaft der freien und angenommenen Maurer war. Seiner Bahre folgten eine Große Zahl von Gentlemen dieser ehrenwerten Gesellschaft, Manner von bestem Ansehen, von Shakespeares Haupttaverne in der Piazza in Covent Garden und bestatteten ihn in der Kirche von Covent Garden mit allen Ehren."
Begräbnisgebrauchtum, Amerikanisches
(engl. Masonic Burial). Ein Begräbnis unter freimaurerischem Gebrauchtum findet nur statt, wenn der Verstorbene es letztwillig gewünscht hat. Dieses Gebrauchtum wird auch in Anwesenheit von Nichtfreimaurern durchgeführt. Die Brr. der trauernden Loge erscheinen in schwarzem Gewand mit schwarzer Halsbinde und weißen Handschuhen, die beiden Logensäulen und die Beamtenabzeichen werden umflort. Nach der letzten Einkleidung des Toten wird ihm das weiße Schurzfell in den Sarg gelegt. An der Begräbnisstatte angelangt, wird ein Kreis um den Sarg gebildet, die Schaffner der Loge kreuzen ihre Stabe uber dem Sarg, der Meister steht zu Haupten, die Leidtragenden zu Fußen des Sarges. Die maurerische Trauerfeier beginnt nach Abschluß der kirchlichen Einsegnung. Hierauf spricht der Meister vom Stuhl ein Gebet, halt eine Ansprache an die Loge und wirft den Schurz des Toten und einen Zweig von Immergrun in das offene Grab. Alle Brr. treten an das offene Grab und werfen ebenfalls Zweige in die Tiefe. Hierauf folgen die maurerischen Ehrenbezeugungen. Die Brr. strecken die Hande gegen das Grab aus, Handflächen nach oben, die Hände werden aber der Brust gekreuzt und schließlich mit erhobenen Händen und aufwartsgewendetem Blick ein kurzes Gebet gesprochen. Der Meister spricht die Benediktion des ewigen Friedens, die von den anwesenden Freimaurern mit der Formel "so mote it be" bekräftigt wird. Nach der Feier verlaßt die Loge in Prozession (in feierlichem Aufzug) den Begräbnisplatz.

In England sind solche Zeremonien nicht üblich; dagegen existiert in Schottland der Brauch der Lodge of Sorrow (s. d.).
Begräbnisverweigerung.
Gestützt auf papstliche Verfügungen wird Freimaurern von der katholischen Kirche das kirchliche Begräbnis verweigert. Der Vorgang hat dort Bedeutung wo die Friedhöfe Kircheneigentum sind, da unter Umstanden von der Kirche nicht nur die Einsegnung, sondern auch die Beisetzung in kirchlich geweihter Erde verwehrt werden kann. Die Geistlichen sind dabei dem Kirchengesetze nach im Recht, da der Freimaurer als exkommuniziert gilt. Im allgemeinen gehören aber diese Vorfälle zu den besonderen Ausnahmen.