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GROß, FERDINAND,
GROß-,
GROßBEAMTE
GROßBRITANNIEN,
GROßE KONSTITUTIONEN
GROßE
GROßES ORDENSFEST DES SCHWEDISCHEN,
GROßINGER, FRANZ MATTHAUS,
GROßINSPEKTOR-INQUISITOR-KOMMANDEUR
GROßKAPITEL
GROßKOPHTA,
GROß-LIBANON,
GROßLOGE
GROßLOGENBUND, DEUTSCHER,
GROßLOGEN, DEUTSCHE,
GROßLOGEN, GROßORIENTE,
GROßLOGENTAGE, DEUTSCHE,
GROßLOGENVEREIN,
GROßLOGENVERWALTUNG.
GROßMEISTER
GROßMEISTER ALLER LOGEN
GROßMEISTER-ARCHITEKT
GROßMEISTERLOGEN,
GROßMEISTERTAG, DEUTSCHER,
GROßMEISTERVEREINE.
GROßORIENT,
GROßORIENT DES SCHOTTISCHEN, MISRAIM- UND MEMPHIS-RITUS
GROßPRIESTER



Groß, Ferdinand,
österrcichischer Schriftsteller, 1849, 1900, bekannter Feuilletonist, Mitarbeiter der ,Frankfürter Zeitung" und des ,Wiener Fremdenblattes", schrieb mit Max Nordau daß Lustspiel "Die neuen Journalisten", war Mitglied der Wiener Loge "Zu kunft"
Groß-,
als Vorsilbe, kommt in Beamtenbe zeichnungen der Großlogen vor. So: Großaufseher, Großschriftführer, Großtempelhüter usw. als Bezeichnung der gewählten Beamten der Großloge. Ebenso Großrat für einen dem Großmeister zugeteilten Beratungsausschuß (Grand Conseil).
Großbeamte
(engl. Grand Officers frz. Grands Officiers), die Würdenträger der Großloge (s. d.). Sie bilden den Großbeamtenrat.
Großbritannien,
s. England, Schottland, Irland.
Große Konstitutionen
von 1786 (engl. Grand Constitutions, frz. Grandes Constitutions) bilden eine Grundlage der Verfassungen der Obersten Rate des A. u. A. Schottischen Ritus. Sie wurden lange Zeit Friedrich dem Großen zugeschrieben, diese Hypothese erwies sich aber als irrig (s. Schottischer Ritus).
Große
Landesloge der Freimaurer von Deutschland, s. Berlin, Deutschland, Preußen, Schwedische Lehrart.
Großes Ordensfest des Schwedischen,
bezw. Zinnendorfschen Systems wird am 22. Marz im VII. Grad zur Erinnerung an den Todes tag des letzten Großmeisters des Templer ordens, De Molay, gefeiert. (Vergl. Schwedische Lehrart.)
Großinger, Franz Matthaus,
1752, 1830, in Ungarn geborener Exjesuit und Ordensschwindler, der ein sehr unstetes Leben führte, 1783 in Halle den Rosenorden ins Leben rief, wegen Betrügereien eingekerkert wurde und später auf dem Gut seines Gönners Grafen Fugger den Plan zu einem ahnlich gearbeiteten "Harmonieorden" (s. d.) entwarf.
Großinspektor-Inquisitor-Kommandeur
(frz Grand Inspecteur Inquisiteur Commandeur, auch Grand Juge Commandeur, engl. Inspector Inquisitor, auch Grand Inspector Inquisitor Commander), XXXI. Grad des A. u. A. Schottischen Ritus, sogenannter Verwaltungsgrad, wird in einem Tribunal bearbeitet Die Legende des Grades erinnert an die Heilige Feme, die Gradlehre handelt von den Grundsätzen wahrer Gerechtigkeit, vom gerechten, unbestechlichen Urteil.
Großkapitel
(engl Grand Chapter), in der angelsachsischen Maurerei die Oberbehörde für die Royal-Arch-Kapitel; genau genommen liegt darin ein Widerspruch mit der amtlichen englischen Feststellung von 1813, daß der Royal Arch kein besonderer Grad sei.
Großkophta,
s. Kophta, Cagliostro.
Groß-Libanon,
Republik in Vorderasien, durch Frankreich verwaltetes Völkerbundmandat. In der Hauptstadt Beirut, gegenwartig Sitz des französischen Gouverneurs für daß ganze Mandatsgebiet Syrien-Libanon, gründete die Großloge von Schottland 1861 eine Loge, der bald Bauhutten der beiden französischen Großbehörden folgten. Gegenwartig arbeiten in Beirut, Tripoli, Zahlé usw. unter dem Distrikts Superintendenten der Großloge von Schottland für Ägypten, Palastina und Syrien funf Logen. unter den beiden ägyptischen National-Großlogenn sechs, unter der Großloge von Frankreich vier, dem Großorient von Frankreich sechs und in einem Distrikt der Großloge von New York vier, inegesamt 25 Logen.
Großloge
(engl. Grand Lodge, frz. Grande Loge, auch Grand Orient), die höchste Organisationsstufe der Freimaurerlogen, die sie zu einer höheren Einheit zusammenfaßt. Eine G. kommt zustande, indem eine Vereinigung regelrechter Logen von einer bereits bestehenden G. ein Patent erhalt (auch Oberste Rate haben solche wiederholt erteilt) oder indem mehrere regulare Logen für sich selbst eine G. einsetzen. Beide Wege sind nach den Anschauungen der G. von England (s. Anerkennung) rochtsgultig, Die G. hat die Aufgabe, in Zusammenfassung der ihr unterstehenden Logen für die Einheitlichkeit der Form und des Inhaltes der freimaurerischen Arbeit zu sorgen. Je nach der Verfassung ist die G. ein reiner Verwaltungskörper der Gesamtheit, oder aber eine frei gewahlte über geordnete und leitende Körperschaft. Sie gliedert sich in Verwaltungsinstanzen, die in den einzelnen Ländern verschieden abgestuft sind. Die letzte Entscheidung steht in den meisten G. bei der Vollversammlung, auch Großversammlung, bezw. Bundesversammlung genannt.
In England und anderen Orten versteht man unter G. zweierlei: den organisatorischen Begriff und die Versammlung selbst.
Großlogenbund, Deutscher,
s. Deutscher Großlogenbund.
Großlogen, Deutsche,
s. Deutschland, Deutsche Großlogen.
Großlogen, Großoriente,
s. die einzelnen Länder, Hauptstadte und Stadte, die Sitz solcher sind.
Großlogentage, Deutsche,
s. Deutscher Großlogenbund.
Großlogenverein,
s. Freimaurerverein der drei Großen Logen zu Berlin.
Großlogenverwaltung.
Der Verwaltungsapparat einer Großloge wächst begreiflicherweise mit ihrer Mitgliederzahl. Große Obedienzen wie die von England oder New York haben eine derart umfangreiche Verwaltung, daß diese nur hauptamtlich besorgt werden kann. Daher ist in den angelsachsischen Großlogen daß Amt des Großschriftführers oder Sekretärs meist eine besoldete Stelle. Auch die Agenden des Großmeisters sind z. B. in Amerika—oft derart umfangreich, daß der gewahlte Großmeister während seiner Funktionsdauer oft auf die Ausübung seines Profanberufes verzichten muß. Daher werden nur wirtschaftlich gutgestellte, unabhängige Mitglieder für diesen Posten ausersehen, was Vorteile und Nachteile in sich schließt. Neuerdings sind auch die meisten europaischen Großlogen dazu übergegangen, neben ihren ehrenamtlichen Großschriftführern eigene besoldete Beamte als Kanzleileiter anzustellen.
An der Spitze der Großlogenverwaltung steht der Großmeister, beim Grand Orient de France der Präsident des Ordensrates. Der ihm zur Seite stehende Großbeamtenrat wird entweder von der Vollversammlung der Großloge gewählt, oder aber die Vollversammlung wahlt nur die wesentlichsten Beamten, wie den Großmeister, Großaufseher, Schatzmeister, wahrend die anderen Großbeamten vom Großmeister ernannt werden ("by appointment of the Grand Master"). In der englischen Großloge werden zahlreiche Großbeamtenstellen als Ehrungen verliehen, meist im sogenannten "Past Rank", d. h. die Ernannten werden gleich "Past Grand Officers".
Die Verwaltung soweit es sich nicht um das dem Großschriftführer vorbehaltene Arbeitsgebiet handelt führt bei den angelsachsischen Großlogen zumeist ein gewahltes Board of general purposes oder Board of general activities oder ahnlich; ihm obliegt die Agenden sind nicht einheitlich verteilt z. B. die sehr umfangreiche Verwaltung des Großlogenbesitzes, die Beaufsichtigung und Administration der von der Großloge unterhaltenen Wohlfahrtseinrichtungen, die Kontrolle der Logen, bisweilen die Herausgabe der amtlichen Großlogennzeitschriften u. v. a. m. Bei den Logen des europäischen Kontinents sind manchenorts kleine Verwaltungsausschusse tätig, die aus den hauptsächlichsten gewählten Ämtorn bestehen; weitere wichtige Entschließungen haben je nach den Bostimmungen der Großlogenverfassung ein Bundesrat oder die Stuhlmeisterversammlung zu fassen, als letzte Instanz entscheidet dann die Vollversammlung der Großlogen, meist Bundesversammlung, in England Grand Lodge, in Frankreich Convent genannt, die sich aus den Delegierten der Logen zusammensetzt. Diese werden teils gewahlt, teils z. B. in England und anderen angelsachsichen Großlogen ist die Vertretung den Stuhlmeistern, Altmeistern (Past Masters) und Aufsehern vorbehalten. Diese erteilt den Amtswaltern die Entlastung, faßt die allgemein gültigen Beschlüsse und ist auch die Berufungsinstanz gegenüber Logen und Großlogenbeschlussen, durch die sich ein Einzelmitglied benachteiligt fühlt.
Die Großlogenauslagen werden bestritten durch regelmatige Beitrage aller Einzelmitglieder (Kopftaxe), Aufnahmstaxen, oft auch Beförderungsgebühren und Spenden. Im Jahre 1931 hat sich auch die Großloge von England zu dem in ihrer Geschichte bisher ungewöhnlichen Vorgange entschließen müssen, durch vorgeschriebene Jahresbeitrage bis dahin gab es nur einmalige Taxen bei der Aufnahme den Bestand ihrer gewaltig angewachsenen Administration zu sichern. Bedeutende Ansprüche abgeschen vom Aufwand für die ständigen Wohlfahrtszwecke werden an die Großlogen durch Werke ad extra gestellt. So haben in den letzten Jahren die amerikanischen Großlogen enorme Mittel gelegentlich großer Elementar katastrophen aufgebracht ( Mississippüibersshwemmungen, Erdbeben in Florida u. a.) Manche europäischen Großlogen haben ihre gesamten Kräfte zur Behebung der durch die Weltwirtschaftskrise hervorgerufenen Arbeitslosigkeit angespannt- Auch für nationale Hilfswerke (Deutsche ostmarkenhilfe) wird betrachtliches geleistet.
Die Güte einer G. kommt materiell zum Ausdruck im Verhaltnis zwischen den für Eigenbrauch und für Hilfßwerke und Wohlfahrtseinrichtungen aufgebrachten Mitteln, Daß diese Leistungen in den letzten Jahren scheinbar geringer geworden sind, liegt in den erhöhten Kosten des eigenen Betriebes und der verminderten Leistungsfähigkeit der Mitglieder. Sehr viele Fonds, die durch Jahrzehnte angesammelt wurden, sind infolge der Geldentwertung und der vermehrten Ansprüche notleidend geworden. Besonders gilt dies von Deutschland, wo manche maurerischen Hilfswerke ihre Tätigkeit einstellen mußten.
Großmeister
(engl. Grand Maßter, frz. Grand Maître) . Die Bezeichnung tritt zum ersten Male im Jahre 1717 auf, als vier Londoner Logen eine Großloge bildeten und den Gentleman Anthony Sayer zum G. wählten. Vorher war die Bezeichnung unbekannt. In den ersten Jahrzehnten nach der Londoner Gründung wurde auf dem Kontinente vielfach auch der Meister vom Stuhl einer Loge als G. bezeichnet. Die Befugnisse des G. sind in den verschiedenen Großlogen durchaus nicht immer übereinstimmend.
In einzelnen Systemen ist seine Stellung eine ausgesprochen hierarchische, in den meisten ist er als gewählter Amtswalter nur der höchste Beamte der Großloge- Ebenso wie dem Meister vom Stuhl stehen ihm symbolische Rechte zu, er hat die Kompetenz, die Erlaubnis zur Abhaltung von Logenarbeiten unter besonderen Umstanden (Arbeit unter freiem Himmel, B. d.) zu erteilen; er kann zumindest in Amerika das Recht des "at sight" (s- d ) ausüben, er visitiert die Logen und kann in jeder Loge seiner Obedienz jederzeit die Leitung der Arbeit übernehmen. In einzelnen Großlogen ernennt er einen Teil der Großbeamten. In vielen Großlogen hat er ein nur durch die Bundesversammlung zu behebendes Vetorecht gezen Logen beschlüsse, Aufnahmen u. a. m. Er vertritt die Großloge nach außen und hat die Hauptaufgabe, in seiner gehobenen Stellung für Einhaltung der Bundesgesetze, Friede und Eintracht unter den Logen und Brr. zu sorgen.
Die G. der Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" und des Groß Orients von Belgien führen den Titel NationaI - Großmeister; im Schwedischen System obliegt die oberste Leitung dem Ordensmeister bezw. dem Landes-Großmeister; der Grand Orient de France hat an Stelle des G. einen präsidenten des Ordensrates (s. Président du Conseil de l'Ordre). Der G. wird zumeist von den Delegierten der Brüderschaft einer Großloge gewahlt. Seine Amtsdauer ist entweder jeweils für ein Jahr festgesetzt wie in den angelsachsischen Großlogen, oder sie erfolgt für eine Amtsperiode von drei, fünf, neun Jahren. Der G. teilt sich in seine Amtsführung mit dem Deputierten Großmeister, den er entweder ernennt, oder den die Brüderschaft im gleichen Wahlgang wahlt.
Wird in England ein Mitglied des königlichen Hauses zum G. gewählt, so ernennt er einen Acting oder Pro Grandmaster (s.d.) der ihn offiziell vertritt.
Einzelne Großlogen haben die Einrichtung eines repräsentativen G.der nur bei besonders feierlichen Anlässen fungiert, und eines amtierenden G., der die laufenden Geschäfte unter Verantwortlichkeit leitet. Alle die Großlogen bindenden Erlässe, Verträge, Verlautbarungen nach außen hin werden vom G. vollzogen. Ebenso setzt er durch seine genehmigende Unterschrift Logen in Arbeit. In den Hochgraden des A. u. A. Schottischen Ritus führt der oberete Beamte den Titel Großkommandeur. Seine Stellung ist die eines unabhangigen Leiters, der eine be60nder6 in Amerika sehr weitreichende Amtsgewalt hat.
Großmeister aller Logen
(frz. Vénérable Grand Maître de toutes les Loges dagegen engl. Master of the Symbolic Lodge), XX. Grad des A. u. A. Schottischen Ritus. Dieser Grad ist sichtlich ein Produkt der Zeit der "Verirrungen", da ein Ballast aller möglichen Grade die Königliche Kunst zu ersticken drohte. Er will Lehrmeister heranbilden, die die Brüderschaft wieder zur Freimaurerei in ihrer ursprünglichen Reinheit zurückführen, ihr zeigen, daß man, um die Wahrheit zu kennen, diese erst erkennen muß. Der .,Großmeister" muß sich bewüst sein, das er nicht mehr als die anderen, sondern nur Erster unter gleichen ist. Der Grad wird nur von wenigen Obersten Räten bearbeitet.
Großmeister-Architekt
(frz. Grand maître architecte, engl. [Grand] Master Architect), XII. Grad des A. u. A. Schottischen Ritus, architektonischer Grad, in dessen Lehre die Geometrie die Hauptrolle spielt. Die Ent wicklung der Konstruktions- und der Baukunst durch die Geometrie wird auf den Menschen symbolisiert, der, durch sittliche Grundsatze gelautert, den Tempel der Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe darstellt. Der Grad weist eine reiche Zahlensymbolik auf und stellt eine philosophische Entwicklung des Gesellengrades dar.
Großmeisterlogen,
s. Grand Master's Lodges.
Großmeistertag, Deutscher,
s. Deutscher Großmeistertag.
Großmeistervereine.
1.Preußischer G., 1839 gegründete Vereinigung der drei altpreußischen Großlogen zur Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten.
2.G. der Großlogen von Bayreuth, Frankfürt a. M. und Hamburg, 1900 mit ähnlichen Programmen ins Leben getreten.
Großorient,
s. Grand Orient.
Großorient des Schottischen, Misraim- und Memphis-Ritus
und Souveränes Sanktuarium für das Deutsche Reich, 1902 in Deutschland von dem Abenteurer Theodor Reuß (s. d.), ferner Franz Hartmann und Henry Klein eingeführter irregularer freimaurerischer Orden, der einen Obersten Rat, Großräte, Schottische Kapitel vom Rosenkreuz und Adler und Pelikan, symbolische Logen und Kränzchen umfaßte und sieben Grade ritualmaßig bearbeitste. (Vergl. Misraim-, bezw. Memphis-Ritus.)
Großpriester
(frz. Grand - Pontife ou Sublime Ecossais, engl. [Grand] Pontiff), XIX. Grad des A. u. A. Schottischen Ritus, lehrt Unduldsamkeit, Unwissenheit, Aberglauben und Fanatismus in ieder Form zu bekämpfen, ein Gedankengang, der sich bis zum XXX. Grad durch alle Stufen zieht.