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Een ogenblik !
GESCHÄFTSMAUREREI.
GESCHÄFTSSTELLE ZUM AUSTAUSCH VON LOGENLISTEN,
GESCHICHTSSCHREIBUNG DER FREIMAUREREI.
GESCHICHTSTHEORIEN DER FREIMAUREREI.
GESCHLOSSENE GESELLSCHAFT.
GESELLE
GESELLENGRAD-
GESELLIGKEIT
GESETZBÜCH.
GESETZLICHER SCHUTZ.



Geschäftsmaurerei.
Die gegenseitige Hilfsbereitschaft, die im bruderlichen Verhältnis der Freimaurer gelegen ist, verleitet einzelne Glieder immer wieder dazu, den Bundesgedanken für eigensüchtige Zweeke nutzbar zu machen. Der erste bekannte Fall von G. dürfte der einer Tabakfirma Carrington, Bett und Stainer in London gegen 1725 gewesen sein, die auf ihren Tabakpaketen das Freimaurerabzeichen an brachte. Auch der Besitzer einer Badeanstalt zu Margate konnte es sich nicht versagen, seine Seebader unter das Freimaurerzeichen zu stellen (etwa 1740). G. gilt in der Freimaurerei als unehrenhaft. Wer die Zugehörigkeit zum Bunde zu geschäftlichen Zweeken ausnützt, setzt sich der Mißachtung aus. Zu wiederholten Malen sind von Großlogen, besonders Amerikas, scharfe Verordnungen gegen den geschaftlichen Mißbrauch von Abzeichen usw. erlassen worden. Uber die Unzulassigkeit der Verknupfung selbstischer materieller Zweeke mit Freimaurerei wird bereits der Suchende in vollkommen eindeutiger Weise belehrt.
Geschäftsstelle zum Austausch von Logenlisten,
früher maurerisches Korrespondenzbüro genannt, eine in der Loge "Balduin zur Linde" in Leipzig über Anregung von Lecher entstandene Zentralstelle, welche die Mitgliederverzeichnisse der einzelnen Logen sammelt und sie in Serien an die Teilnehmer abgibt. Jede beitretende Loge hat neben einem geringen Jahresbeitrag (derzeit 15 Mark) soviel gedruckte Logenlisten beizustellen, als Mitglieder der Geschaftsstelle angeschlossen sind. Das Unternehmen trat 1831 mit einer Teilnehmerzahl von 42 Logen ins Leben und würde erst von Weinedel, spater von Zeehel geleitet. Derzeit (1931) sind noch 331 Logen angeschlossen. Die Leitung und den Vertrieb hat für die Loge Balduin, Leipzig, Elsterstraße 2, Kart Jaenisch.
Geschichtsschreibung der Freimaurerei.
Die ältesten Geschichtswerke der Freimaurerei sind nach Art der mittelalterlichen Chroniken abgefaßt. Sie sind den Konstitutionen angeschlossen und sollten bei der Aufnahme von Neophyten vorgelesen werden, um ihnen die notwendige Ehrfurcht vor der Institution beizubringen. So vorgeschrieben im Robertsdruck 1722, in Andersons "Constitutionen" 1723 und in den alten Manuskripten. Daher beginnen diese Chroniken mit Erschaffung der Welt und werden in einer gewissen Beharrlichkeit über die Bauleute der Bibel (Noah, Nimrod, Salomon usw.) weitergeführt nach Assyrien und Babylonien, Agypten, Hellas und Rom, von wo aus die Baukunst durch Vermittlung römischer Bauleute nach England kommt, um hier ihre Vollendung im augusteischen Stil zu finden. Ebenso wie Adam werden alle bekannten Namen zu Freimaurernamen umgeprägt. Nimrod war Großmeister, aber auch Kaiser Augustus usw. Hier spricht Gutglaubigkeit Tradition und ein Bestreben, die geliebte Kunst durch ein bis an die Grenzen der Menschheit reichendes Alter besonders ehrwürdig zu gestalten, aus den altehrwürdigen Bauhüttenakten.
Daneben aber entstand im 18. Jahrhundert eine historische Fälscherindustrie, für die es diese Rechtfertigung nicht gibt. Insbesondere das Auftreten mancher Hochgradsysteme hat eine vollkommene Verwirrung der Freimaurergeschichte zur Folge gehabt, an der sie heute noch leidet. Die älteren Freimaurergeschichtswerke sind daher durchweg unkritiseh geschrieben. Das gilt auch von englischen, wie beispielsweise dem Prestons. Da in den seltensten Fallen vorhandene Aufzeichnungen eingesehen zumeist nur mündliche überlieferungen verwendet wurden, so hatte die kritiche Geschichteschreibung des 19. Jahrhunderts eine Unsumme von Arbeit zu leisten.
Über den Durchschnitt erhoben sich die Acta Latomorum (Thory) und die Geschichte von Bégue - Clavel, obzwar auch dort noch sehr viel Unkraut zwischen den Furchen wuchert. Wie versandet die freimaurerische Tradition geworden war, zeigt wohl am besten der Umstand, daß der Zusammenhang zwischender Freimaurerei und den alten Steinmetzenbauhttten durch den Abbé Grandidier (s. d.) erst wieder entdeckt werden mußte. Eine besondere Tragik liegt darin, daß sich die drei "ältesten Kunsturkunden", die Krause bearbeitete, als sichere Falschungen erwiesen haben.
Ein Umschwung in der Historiographie der Freimaurerei trat gegen Mitte des 19. Jahrhunderts ein, insbesondere, nachdem in englischen Archiven die alten Manuskripte ihre Auferstehung feierten. Man ging den Handschriften kritisch zu Leibe. Es war als ein großes Ereignis zu buchen, als Findel (s. d.) in England die Falschung der Yorker Urkunde feststellen konnte. Die Wiedererweekung der freimaurerischen G. ist besonders den Englandern zu danken. In ihrer Loge "Quatuor Coronati" und anderen Forschungslogen vereinigten sich alle wirklichen Kenner der englischen Geschichte: Gould, Speth, Sadler, Chetwode Crawley Hughan, Conder Crowe, Vibert, Calvert u. v. a. Goull gab seine Geschichte der Freimaurerei heraut (6 Bande). In Deutsehland taten Forseher arbeit: Kloß, Begemann, Keller Sonnenkalb Wolfstieg, Kneisner Schiffmann Kekule von Stradonitz u.v.a. Die italienische Freimaurerei bearbeitete Ulisse Bacci, die französische Lantoine, neben diesen Martin u. a. Die Geschichte der Freimaurerei in Osterreich-Ungarn fand in Abafi ihren Schilderer.
Unter dem Schwergewicht dieser Autoren, die nicht nur gefühlsmaßig Eleusis oder die ägyptischen Priesterbünde mit der Freimaurerei verbanden, sondern Beweise suchten, die insbesondere auch aus der G. die Vorgeschichte der Freimaurerei zu ergründen trachteten, wurde es langsam schwer, Geschichte der Freimaurerei zu schreiben. Dazu kamen zahlreiche Arbeiten, die das Völkerpsychologische der Erscheinungsform des Mannerbündes zum Verstandnis heranzogen (Horneffer). Ünd so ist Geschichte der Freimaurerei heute ein Spezialgebiet geworden, kein Boden für phantasiereiche Tänzer, sondern ein steiniger Boden für ernsthafte Forscher. Dieser Wandlung entsprechen auch die heutigen Geschichtswerke. Daß daneben sehr viel Unkritisches weiter produziert wird, daß leider in zahlreichen Logenvortragen und Veröffentlichungen sich ein blutiger Dilletantismus auslebt, hat andere Gründe: die Loge hat einen ziemlichen Verbrauch an Instruktionsvortragen, aber nicht immer die fachkundigen Instruktoren. Daß das im flüchtigen Wort vorüberrauscht, mag noch hingehen. Schlimmer ist, daß langst Geklartes in seinen Traditionsfassungen noch immer gedruckt, haufig auch von Gegnern Übernommen und gegen den Bund verwendet wird.
Wer sich ernsthaft mit Geschichte der Freimaurerei beschäftigen will, hat u. a. folgende in der Bibliographie dieses Lexikons näher verzeichnete Werke zur Verfügung:
  1. Gould, ,History of Freemasonry", auch gekürzt als "Concise History" erschienen.
  2. Ars Quatuor Coronatorum. Transactions der Quatuor Coronati Lodge in London.
  3. Lang, Ossian History of Freemasonry in the State of New York, und zahlreiche Einzelstudien. Robbins, "English speaking Freemasonry".
  4. Darrah. History of Freemasonry (amerikanisch).
  5. Calvert, Grand Lodge of England 1717-1917.
  6. Daynes, Birth and Crowth of the Grand Lodge of England.
  7. Vibert, Freemasonry before the Existence of Grand Lodges und Story of the Craft.
  8. Telepneff, An Outline of the History of Russian Freemasonry.
  9. In deutscher Sprache:
  10. Allgemeines Handbuch der Freimaurerei.
  11. Begemann, Vorgesehiehte der Freimaurerei in England.
  12. Ebenso Irland und Schottland.
  13. Boos Geschichte der Freimaurerei.
  14. Findel, Geschichte der Freimaurei.
  15. Wolfstieg, Ursprung und Entwicklung der Freimaurerei.
  16. Kneisner, Geschichte der deutschen Freimaurerei.
  17. Sonnenkalb, Entstehung des Meistergrades und zahlreiche Arbeiten in der "Zirkelkorrespondenz" und dem "Mecklenburgischen Logenblatt".
  18. Beyer, Das Freimaurer-Museum (Einzeldarstellungen).
  19. Horneffer, A. Die Freimaurerei.
  20. Wannerdit., Zahlreiche, besonders die deutsche Freimaurerei betreffende Arbeiten.
  21. Abafi, Geschichte der Freimaurorei in Osterreich-Ungarn.
  22. Kellor, Zahlreiche Schriften und Beitrage in den Comeniusheften.
  23. Starcke, Die Freimaurerei, ihre geschichtliche Entwicklune
  24. Lennhoff, Die Freimaurer.
  25. Posner, Bilder zur Geschichte der Freimaurerei u. a. m.
  26. Friedrichs, Geschichte der einstigen Maurerei in Rußland.


  27. In französischer Sprache:
  28. Lantoine, Histoire de la Franc-Maçonnerie francaise.
  29. Martin, Manuel d'histoire de la Franc-Maçonnerie francaise u. a.

  30. In italienischer Sprache:
  31. Bacci, Il libro del massone italiano.
Daneben viele freimaurerisehe Zeitungen mit vorwiegend historisehem Inhalt (s. Zeitungen) . Dem Studium der Geschichte der Freimaurerei dienen zahlreiche wissenschaftliche Gesellschaften, wie die Wolfstieg-Gesellschaft und der Engbund des Bayreuther Großlogen-Museums der Engbund der Logen "Balduin zur Linde" in Leipzig, die Quatuor Coronati-Gesellschaft in Prag, der deutsche und tschechische Freimaurer angehören. Bezüglich England und Amerika s. Forsehungslogen, Großlogenbibliotheken und Sammlungen unterstützen diese Bestrebungen. De Geschichte des A. u. A. Schottischen Ritus hat in Amerika neuestens Lobingier bearbeitet. (Einzeldarstellungen in "The New Age Magazine"), in französischer Sprache Lantoine "Le Rite Ecossais Ancien et Accepte", 1930.

Diese Werke sind, was hervorgehoben zu werden verdient, allgemein zugänglich. Es liegt kein Geheimnis über ihnen. Es sind die informierten und informierenden Werke der Freimaurerei, und wer sie benützt, wird es nicht notwendig haben, sich an die sehr trüben Quellen der gegnerischen Literatur wenden zu müssen. Über diese tendenziöse Geschichtsschreibung s. Gegner.


GESCHICHTSTHEORIEN DER FREIMAUREREI.
1. Die Bauhüttenüberlieferung.
2. Die Akademien.
3. Die Deisten.
4. Die Rosenkreuzer.
5. Die Kabbala.
6. Die Ritterlegende.
7. Die Mysterienbünde.
8. Die deutsche Entstehung.
Geschichtstheorien der Freimaurerei.
Die freimaurerische Geschichte ist durch zwei Jahrhunderte fast lükenlos, durch die vorher gehende Jahrhunderte jedoch nur außerst lückenhaft zu verfolgen. Der Ausfüllung dieser für das Verstandnis der Freimaurerei sehr wesentlichen Zeitlücken dienen verschiedenartige Geschichtstheorien, die so weit aus einandergehen, daß ihre Vertreter sich wieder holt in heftigen literarischen Fehden gegenüberstanden. Die wesentlichsten G. sind:
1. Die Bauhüttenüberlieferung.
Sie besagt, daß die heutige Freimaurerei in bewiesenem Zusammenhange steht mit den alten Bauhütten der kirchenbauenden Bruderschaften, d. h. bruderschaftlichen Vereinigungen erst geistlichen, später weltlichen Charakters, die je nach dem zu bearbeitenden Bauplatze ihren Wohnsitz änderten und dadurch die Bauhütten gebrauche verbreiteten. Die deutschen Bauhütten stehen hier in inniger Verwandtschaft mit den in England entstandenen und dorthin Abertragenen. Da in den Baukollegien der Römer und den Verbanden der Comacini (s. d.) Gebräuche entwickelt wurden, die sich aus dem Zusammenleben einer Gruppe von Menschen mit gleichem Berufszweek von selbst ergeben, so sind in diesen alten Bauhüttengebrauchen sicherlich sehr alte Bestandteile mitverarbeitet ohne daß es gelingen würde, eine direkte Übertragung nachzuweisen. Diese Bauhüttentradition geht also direkt auf die Steinmetzenbau hütte und ihre Gebrauche zurtük, von dort stammen die symbolischen Ausdrücke, die freimaurerisehe Terminologie, von dort die ältesten jener Urkunden, wie das Regius - Manuskript (s. d.), die Cooke-Handschrift (s. d.) u. a m. Hier laßt sich auch einleuchtend verfolgen, wie die Bauhütte der Werkleute, der "Operatives", zur Loge der Freimaurer wurde (s. Acceptance). Lücken ergeben sich jedoch auch hier. Sie finden sich vor allem in den Ritualgebrauchen, die nicht schriflich Überkommen sind, und hauptsachlich in der Hiramlegende, die wohl ihrem ganzen Charakter nach eine Bauopferlegende ist, deren Herkünft und erstes Auftauchen aber noch nicht genügend geklärt werden konate. Diese Bauhüttentradition hat für sich die Möglichkeit des Aktenbeleges. Für sie spricht außerdem die Kontinuität des englischen Volksempfindens, das die Freimaurer als Nachfahren der alten Steinmetzen in geistigem Sinne auffaßt. Daher ist die Freimaurerei für den Engländer die Craft, d. h. die Gewerkschaft, die eine bestimmte Kunst, craft, mistery, ausübt. Bezeichenderweise wird daher auch diese historisch eindrucksvollste G. in England fast von allen Forschern vertreten (Gould, Speth, Conder, Armitage, Hextall, Robbins u. v. a.). Ebenso in Deutschland vorzugsweise von Begemann (s d-) und dem derzeit genauesten Kenner des alten englischen Gildenwesens, Sonnenkalb.
2. Die Akademien.
Ähnlichkeiten des geistigen Wollens der bereits entwickelten spekulativen Freimaurerei mit Gesellschaften des frühen Christentums, Kultverbanden und Akademien der Renaissanee, den Sprachgesellschaften des deutschen Barocks u. a. veranlaßten Ludwig Keller, hier innere Verwandtschaften abzuleiten. Danach wäre die Freimaurerei eine in das Werkkleid des Steinmetzen gehüllte ethisch-philosophische Gesellschaft von Anbeginn an gewesen, die in den letzten Jahren vor ihrer Großlogengrundung besonders vom humänistischen Geiste des Comenius befruchtet wurde. Keller leugnet nicht den Zusammenhang mit den Steinmetzenbruderschaften, meint aber, daß auch diese ein besonderes kultisches Geheimnis zu verwalten gehabt hätten, wie die Akademien usw. eben auch. Diese Anschauung ist besonders von Begemann heftig bestritten worden.
3. Die Deisten.
Das Suchen nach einem tieferen geistigen Inhalt der ersten Bauhütten lenkte die Aufmerksankeit auf die Deisten Englands. Besonders nachdem ein Nichtfreimaurer, Bettner, einer der gründlichsten Kenner der englischen Geistesgeschichte, die Behauptung aufgestellt hatte, der Deismus habe sich in der Freimaurerei sein Organ geschaffen, ist diese Theorie, so von Wolfstieg u. a., bereitwilligst aufgegriffen worden. Sie gehört zu den Lieblingsideen namhafter deutscher Historiker, wird aber in England von berufener Seite ziemlich einhellig abgelehnt.
4. Die Rosenkreuzer.
Daß es im 17. Jahrhundert vereinzelt Manner gab, die auf den Titel Rosenkreuzer (s. d.) Ansprueh machen dürfen, so Elias Ashmole (s. d.) und sein Kreis, steht fest. Ashmole selbst war auch Freimaurer. Das Bestehen einer eigenen Societas rosicruciana um diese Zeit wird bestritten. Man hat versucht, vieles im Gebrauchtum der Freimaurer auf rosenkreuzerische Einflusse zurückzuführen. Katsch geht sogar soweit, die Freimaurerei als Ganzes als einen Ausdruck des in die Breite gehenden Rosenkreuzertums aufzufassen
5. Die Kabbala.
Eng verwandt mit der rosenkreuzerischen G. sind die Versuche, das Gebrauchtum der Freimaurerei und damit auch ihre eigentliche Entstehung aus den kabbalistischen Lehren der Renaissance zu entwickeln. Hier spielen Deutversuche, die das Gebiet ernster kritischer Geschichtsforschung vollkommen verlassen, eine große und wiederholt auch verhängnisvolle Rolle. Da Steinmetzenüberlieferung und Kabbala auf der Bibel fußen, so ergeben sich ziemlich zwangsläufig Übereinstimmungen (z. B. Iautet der Titel in dem Mitte des 17. Jahrhunderts hebräisch geschriebenen Buche des Rabbi Mejir Margolies aus Ostrok: "Das Geheimnis der Säulen J. u. B." Der Prophet der neuerstandenen jüdischen Sekte der Chassidim Baalschem wird dort wiederholt Meister genannt, Weisheit, Schönheit und Starke sind drei der Sephirot) Auf dieser kabbalistischen Theorie fußen zahlreiche hermetische Systeme der Freimaurerei des 18. Jahrhunderts.
6. Die Ritterlegende.
Sie geht zurück auf die Rede des Chevaliers Ramsay (s. d.) der die Freimaurer mit den geistlichen Ritterorden des Mittelalters zur Zeit der Kreuzzüge verglich, ohne wahrscheinlich mehr damit zu bezwecken. Daraus ist die templerische Ritterlegende der Freimaurerei entstanden, die, ohne die Spur irgendeines historischen Beweises, in fröhlichem Phantasieren die Freimaurerei zu einer Fortsetzung des Templerordens, ihre Mitglieder zu Tempelrittern umprägte. Diese Ritterlegende beginnt mit Jacques de Molay (s. d.), dem letzten Großmeister der Templer, der als Ketzer verbrannt wurde, und führt in kühner Kombination über Schottland wieder in die Bauhutte zurück. Verknüpft wird damit die stuartistische Legende, die den Prätendenten Stuart zum Inhalt hat, der bis auf den heutigen Tag in der Freimaurerei die Rolle des Pontius im Gredo spielt. Im System der Strikten Observanz des Freiherrn v. Hund, das in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die deutsche Freimaurerei eine Zeitlang beherrschte, war Karl Eduard Stuart andeutungsweise der "unbekannte Obere". Trotzdem die Templerlegende bereits auf dem Wilhelmsbader Konvent (1782) offiziell abgelegt wurde, spukt sie allerdings in sehr abgeschächter Form heute noch in einigen Hochgradsystemen.
7. Die Mysterienbünde.
Als Legenden zu bewerten sind auch jene zahllosen Versuche, die Freimaurerei stammbaumartig mit den Essäern, den Kultverbänden der Assyrier, den Magi, den Chaldaern, den eleusinischen Mysterien, dem Mithras kult, den Priesterbünden der Ägypter, den Stonehengepriestern, Druiden, den Mayas, den Kulten primitiver Völkerschaften usw. zu verknupfen. Daß Ahnlichkeiten und Ableitungen bestehen, liegt auf der Hand. Ein Stammbaum läßt sich daraus aber nicht entwickeln. Der Wert solcher direkten Ableitungen ist nicht höher anzusetzen wie die Chronik des Anderson. Hier hört Geschichte auf, Geschichte zu sein, und der Wunsch wird Vater des Gedankens.
8. Die deutsche Entstehung.
Ähnliches ist schließlich auch von den geistreichen, aber hoffnungslosen Versuchen zu sagen, die Wagler in seinem Buche: "Die deutsche Entstehung der Freimaurerei" unternommen hat. Hier soll nachgewiesen werden, daß die Freimaurerei in ihrer Symbolik die alten Steinmetzenweistümer eingeschlossen hat, wobei die mittelalterliche Bauhütte die Bau- und Steinmetzenkunst als Instinktleistung, nicht als Anwendung von Erkenntnissen gepflegt haben soll. Das Erlebnis der Arbeit in der mittelalterlichen Bauhütte ist für Wagler Instinktkultur. Die Symbolik und der Geist des Freimaurers sind ihm nicht Gedankenergebnis englischer Aufklärung, sondern Wirkung des ästhetiseh-statischen Instinktes des deutschen Dombauers. Das Freimaurertum ist in seiner gegenwärtigen Verfassung 1717 in England konstituiert, der Geist und die Symbolik der Freimaurerei sind wahrend des 11. und 12. Jahrhunderts in Deutschland entstanden. Freimaurerei wird nach Wagler auf Grund dieser Gedankengange zu einer Manifestation deutschen Rassegeistes. Er steht mit dieser Konstruktion unter den Forschern allein.

Bis auf die Bauhattenuberlieferung sind alle G. der Freimaurerei mehr oder weniger konstruiert. Soweit sie auf Schlußfolgerungen ehrlicher Denkarbeit aufgebaut sind, bleiben diese Theorien fruchtbar und sind auch geeignet, die trockene Aktenmäßigkeit der englischen Geschichtsschreibung zu beleben. :Hier für ist besonders Wolfstieg ein guter Beleg. Anders wird es freilich, wenn zur Stutzung dieser G. Material mitkonstruiert ist, wie es besonders bei zahlreichen Hochgradüberlieferungen der Fall ist. Eine Reihe von hier nicht besonders aufgezählten G. mußte zusammensturzen, weil sie gutglaubig auf Falschungen (s. d.) fundiert waren. Ein trauriges Beispiel hierfür waren die "Ältesten Kunsturkunden" von Krause (s. d.)
Geschlossene Gesellschaft.
Die Definition der Freimaurerei als einer geschlossenen, nicht einer geheimen Gesellschaft geht auf Feßler (s. d.) zurück. der diesen Gedanken dem im Jahre 1797 verfaßten "Grundvertrag" der Fundamentalkonstitution der Großloge von Preußen als Ausgangspunkt gab. Feßler ging dabei von der Absicht aus, den Freimaurerbünd derart zu konstituieren, daß die staatlichen Behörden und mit ihm auch die Offentlichkeit ihn als eine berechtigte Institution anerkennen können und mussen. Durch die Ausschaltung aller unkontrollierbaren Instanzen, wie der in der Strikten Observanz immer wieder behaupteten Unbekannten Oberen, sollte die Freimaurerei als eine wohl auf ihre Mitglieder beschrankte, daher geschlossene, aber keine geheime Gesellschaft erkennbar werden
Geselle
(engl. Fellow oder Fellow-craft" frz. Compagnon), Bezeichnung des II. Grades der Freimaurerei.
Gesellengrad-
Es muß heute als sicher angenommen werden, daß; die ältesten Logen ursprunglich nur zwei Grade gekannt haben. Die Dreiteilung des Lehrinhaltes der Freimaurerei und damit die Schaffung des G. ist ungefähr um 1730 aufgetreten und hat sich langsam die Logen erobert. Hierbei wurde der bis dahin bestehende I- Grad geteilt und aus ihm Ritualbestandteile losgelöst. Der Streit um die drei Grade geht durch das ganze 18. Jahrhundert hindurch und wird eigentlich erst bereinigt durch die Act of Union (Unionsakte) der Vereinigten Großloge von England, die 1813 für alle Freimaurerlogen die Einteilung in drei Grade als verbindlich voraussetzt. Inhaltlich bedeutet der G. die Nutzanwendung des im Lehrlingsgrade erarbeiteten Symbolinhaltes Der Geselle wird, wie schon im Namen enthalten ist, auf die Gemeinschaftsarbeit mit anderen verwiesen- Sein Symbol ist daher der bereits behauene Stein, der sich dem Nachbar trägfähig anschließt . In practischer Auswirkung dieser Gemeinschaftsarbeit werden daher die Gesellen einer Loge meist Fürsorgearbeiten zugewendet, dagegen sind sie noch nicht berufen, Ämter in der Loge zu bekleiden. Die Weiterbildung des Lehrlings in den G. wird als eine Belohnung für geleistete Arbeit aufgefaßt, daher auch im Deutschen die Bezeichnung Beförderung.
Geselligkeit
(engl. Refreshment) ist ein Mittel des Zusammenhaltes der Loge zu freimaurerischer Arbeit. In den älten englischen Logen war Arbeit und G. durch die Art der Zusammenkunft an der Wirtstafel von selbst verbunden. Später trat die Trennung in Labour and refreshment ein. Die G. hat den Zweek, die Mitglieder einer Loge und deren Angehörige in zwangloser Form einander naher zubringen Die Beschrankung der G. auf jenes Maß, das dem eigentlichen Logenzweek nicht abtraglich wird, ist um so schwerer, als in vielen Logen die Neigung entwickelt ist, die reine G. in den Vordergrund zu stellen. G. ist sicherlich unentbehrlich, besonders in großen Logen, wo die Weihe der ritualmaßigen Arbeiten ein Naherkommen ausschließt. Die Gefahr, daß; sie ausschließlicher Logenzweek wird, ist ebenso gegeben, wie das andere Extrem, das von einzelnen Brr. vertreten wird. die aus jeder Loge eine Äkademie der Wissenschaften entwickeln möchten. Hier den richtigen Ausgleich zu finden, der alle Logenmitglieder befriedigt, ist sicherlich nicht immer leicht und setzt sehr viel Takt und Verstandnis des leitenden Meisters voraus. Der G. dienen Klubabende, Schwestern- und Familienfeste.
In den angelsachsischen Logen steht die Form der ritualmaßigen Arbeit derart beherrschend im Vordergrund, daß viele Brr. das Bedurfnis haben, außerhalb der regelmaßigen Logenarbeit beisammenzusein. Daraus entstehen die sogenannten Maurerklubs, die begreiflicherweise von manchen Großlogen nicht gernegesehen werden, weil viele Brr. diese zu nichts verpflichtenden Zusammenkunfte der strengen Form der Ritualarbeit vorziehen und deshalb ihren Logen fernbleiben. Der Amerikaner will außer dem Ernst der Logenarbeit auch seinen "Playground", seinen Spielplatz haben.
Diesem Umstande verdanken die zahlreichen "Side lines", wie die "Grottos", der "Order of the Nobles of the Mystie Shrine", die ,Tall Cedars" (s. alle diese) und andere Organisationen ihre Entstehung. Ebenso wie der deutsche Freimaurer, dessen G. sich im wesentlichen im eigenen Logenhause abspielt, seine Kegelbahn liebt haben englische und amerikanische Logen ihre Sportplätze, Summer Outings und Camps. Auch der Franzose hat diese Form der G. außerhalb der Logen entwickelt. Dahin gehören die zahlreichen Amicales (s. d.) und die verschiedenen Bankette. In England und Amerika geben einzelne Logen gewöhnlich einmal jahrlich sogenannte Ladies Nights, Veranstaltungen mit Frauen. Der Masonic Ball gehört zu den standigen Einrichtungen amerikanischer Logen. Er wird meist in der Form eines Wohltätigkeitsfestes veranstaltet. Die großen englischen Wohlfahrtsinstitute ihre Haupteinkunfte aus den alljährlich veranstalteten Festivals, bei welchen die Stewards die im Laufe des Jahres gesammelten Betrage abliefern. Sehr beliebt sind in letzter Zeit von einzelnen Großlogen veranstaltete Erholungsreisen, die gleichfalls den Zweck haben, durch gemeinsame Erlebnisse den Zusammenhang unter Brr. gleicher Richtung zu festigen.
Gesetzbüch.
Die Grundlage der freimaurerischen Gesetzgebung bilden jene Bauhüttenordnungen, die in der Zunftlade aufbewahrt und bei den Versammlungen aufgelegt wurden. Die alten Manuskripte der englischen Werklogen lassen diesen Ursprung deutlich erkennen. Ein Privatdruck, den Roberts in London 1722 herausgab, ist die erste gedruckte Form eines derartigen Logengesetzes. Durch die von der Großloge von London 1723 veranlaßte Herausgabe der Constitutions, verfaßt von Anderson, wurde das erste Beispiel einer Großlogenverfassung gegeben, die seither bei allen Großlogen in einer den besonderen Zwecken angepaßten Form in Verwendung steht und die inneren Einrichtungen der Großlogen und ihrer Logen regelt. In dem G. spiegelt sich der Geist der Großloge und ihre besondere Auffassung des freimaurerischen Gedankens wider. Die Gesetze der Großlogen unterscheiden sich in wesentlichen Punkten derart, daß wiederholt Versuche unternommen wurden, ein allgemeines Maurerrecht aus ihnen zusammenzufassen (s. d.). Erganzt werden die Großlogengesetze durch Hausgesetze der einzelnen Logen.
Gesetzlicher Schutz.
Die Logen und c Großlogen genießen in den Kulturstaaten den gleichen g. S. wie alle anderen humänitaren Vereine. Ein Sonderrecht der alt preußischen Großlogen, begründet auf dem Edikt von 1798 (s. d.), wurde von Settegast (s. d.) und durch das Einschreiten von Alexander Katz (s.d.) 1893 endgultig aufgehoben. Die englischen Logen genießen eine Ausnahmsstellung, indem sie von den Bestimmungen der Parlamentsakte von 1799 ausdrücklich ausgenommen wurden. In Amerika stehen der Name "Freimaurer" und alle damit in Verbindung stehenden Bezeichnungen, wie "F. a. A. M." u. a., unter g. S. Mit Gültigkeit vom 1. September 1924 wurde folgender Zusatz zu § 240 des amerikanischen Strafgesetzbuches vom Senate und Abgeordnetenhaus beschlossen:
"Wer absichtlich den Namen einer (namentlich angefuhrten) Bruder- oder patriotischen Gemeinschaft oder den Titel eines ihrer Beamten sich beilegt, oder ihre Abzeichen und Embleme oder die Formen und Zeichnungen derselben, oder das Ritual und die Zeremonien nachahmt oder verwendet, ohne nach den Verfassungen und Gesetzen, Regeln und Ordnungen dieser Orden oder Gesellschaften dazu ermachtigt zu sein, macht sich eines Vergehens schuldig. Als Abzeichen gelten ,Badges', das sind öffentlich getragene Abzeichen, wie Anhängsel. Nadeln usw., Rosetten oder farbige Knöpfe (Knopflochrosetten)." Infolgedessen haben verschiedene Großlogen durch gerichtlichen Einspruch zu erlangen gewußt, daß sogenannte "clandestine" (Winkel-) Großlogen, die Bezeichnung als freimaurerische Körperschaften ein stellen mußten.