Maçonnieke encyclopedie-G.
De Maconnieke Encyclopedie zoekt
Een ogenblik !
GENERAL REGULATIONS,
GENEROUS FREEMASON, THE,
GENF,
GENFER KONVENTION
GENTLEMAN, GENTILHOMME.
GENTLEMEN FREEMASONS
GEOMATIC MASON
GEOMETRIE.
GEORG, EXKÖNIG VON GRIECHENLAND,
GEORG, PRINZ,
GEORGENKNAPPEN,
GEORGI,
GEORGIA,
GÉRARD, HENRY,
GÉRARD DE NERVAL
GERATE,
GERECHT UND VOLLKOMMEN,
GERHARD, WILHELM,
GERHARDT, KARL,
GERICHTSBARKEIT, JURISDIKTION,
GERMANENORDEN IN BERLIN,
GERMAN MASONIC
GERMANOS,
GERTINGER, JOHANN,
GERTSCH-ROBERT, LOUIS,
GESANG,
General Regulations,
zusammengestellt von Großmeister George Payne (1720) und genehmigt von der Londener Großloge 1721, sind allgemeine freimaurerische Bestimmungen, die Payne nach alten Mustern für den Gebrauch der jungen Großloge als eine Art allgemein gültigen Bausgesetzed zur Herstellung der notwendigen Einheitlichkeit verfaßte. Sie sind mit Abanderungen in fast alle freimaurerischen Verfassungen auch unserer Tage übergegangen und geben ein Bild von der Einrichtung und gesetzlichen Grundlage der ersten Großloge. Die 39 Punkte dieser allgemeinen Verordnungen sind auch heute noch von derartiger Bedeutung, daß sich ihre kurze Inhaltswiedergabe hier rechtfertigt.
- 1. Der Großmeister kann alle Logen besuchen und dort den Vorsitz übernehmen.
- 2. Der Meister vom Stuhl hat das Recht, jederzeit nach eigenem Gutdünken die Loge einzuberufen. Fehlt oder stirbt der Meister vom Stuhl, so tritt an seine Stelle ein abgegangener Meister vom Stuhl oder der Erste Aufscher.
- 3. Jede Loge hat ein Buch ihrer Hausgesetze. ein Mitgliederverzeichnis sowie ein Verzeichnis aller Logen am gleichen Orte mit deren Versammlungstagen zu führen.
- 4. Ohne Erlaubnis des Großmeisters dürfen nicht mehr als fünf neue Mitglieder an einem Tage aufgenommen werden, das Aufnahmsalter ist nicht unter 25 Jahren anzusetzen, es sei denn, der Großmeister gebe Dispens.
- 5. Zwischen der Anmeldung und der Aufnahme eines neuen Mitgliedes muß ein Monat verstreichen, damit Erkundigungen eingeholt werden können.
- 6. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes setzt die einhellige Zustimmung der Loge voraus.
- 7. Der Neuaufgenommene hat die Loge zu bekleiden (s. Clothing the Lodge) und dem Unterstutzungsfonds einen Beitrag zu leisten.
- Er hat ferner die allgemeinen Bestimmungen und Hausgesetze durch Gelöbnis anzunehmen.
- 8. Gruppenaustritt aus einer Loge zur Bildung einer neuen Loge unterliegt der Genehmigung des Großmeisters. Ohne Patent des Großmeisters ist eine Gruppe von Brr. nicht als Loge anzuerkennen. Verkehr mit einer derartigen irregularen Loge ist den ubrigen Logen verboten.
- 9. Ein Br., der sich gegen die Logenharmonie vergeht, wird zweimal durch den Meister vom Stuhl vermahnt. Leistot er den verlangten Gehorsam nicht, so wird gegen ihn nach den Hausgesetzen oder weiteren Verordnungen der Großloge vorgegangen.
- 10. Die Loge faßt Majoritatsbeschlusse und kann ihren Vertretern bei den Vierteljahrsversammlungen der Großloge Auftrage erteilen, an die diese Vertreter gebunden sind.
- 11. Die Einheitlichkeit des Gebrauchtums wird festgelegt, sie soll gefördert werden durch haufigen, gegenseitigen Logenbesuch.
- 12. Die Großloge besteht aus den Meistern und Aufsehern aller Logen, mit dem Großmeister und den beiden Großaufsehern und dem Deputierten Großmeister. Sie versammelt sich vierteljahrig, zu Michaeli, Weihnachten und Maria Verkundigung. Bei diesen Versammlungen darf kein anderer Br, außer den obengenannten anwesend sein.
- 13. Bei den Vierteljahrsversammlungen werden alle gemeinsamen Angelegenheiten behandelt. Nur bei der Vierteljahrsversammlung durfen Meister gemacht werden (!). Hier werden alle Besehwerden verhandelt. Jeder Br. hat das Berufungsrecht an die Vierteljahrsversammlung. Der Sekretar hat eine Logenliste zu führen. Allgemeine karitative Zweeke werden von hier aus betreut, dafür wird in den Logen gesammelt. Die Verwaltung hat ein Großlogenschatzmeister. Der Großmeister uberwacht den Sekretar und Schatzmeister. Ein Großlogenhuter wird bestellt, der aber nicht Mitglied der Großloge ist.
- 14. Fehlt der Großmeister oder sein Stellvertreter, so ist der an Maurerjahren alteste Stuhlmeister Großmeister pro tempore, vorausgesetzt, daß nicht ein fruherer Großmeister anwesend ist.
- 15. Fehlen die Großaufseher, so treten für sie vom Großmeister pro tompore eingesetzte Logenaufseher ein.
- 16. Die Vermittlung zwisehen dem Großmeister und der Großloge stellt der Deputierte Großmeister vor, dem die Großaufseher zu berichten haben
- 17. Großmeister, Deputierte Großmeister und Großaufseher können nicht gleichzeitig Logenmeister sein.
- 18. Ist der Deputierte Großmeister erkrankt, so setzt der Großmeister einen Stellvertreter pro tempore ein. Bei Konflikten zwischen Großmeister und Deputierten oder den Großaufsehern kann der Großmeister diese Beamten nicht absetzen, sondern muß den Fall der Großloge vorlegen. 1st eine Versöhnung nicht zu erzielen, so setzt die Großloge den Deputierten Großmeister oder die Großaufseher ab und wahlt neue.
- l9. Mißbrauch der Amtsgewalt des Großmeisters soll in eigenen Bestimmungen verhindert und vorgekommene Fälle entsprechend gesühnt werden. Bisher lag kein Anlaß vor.
- 20. Der GroSmeister soll mit dem Deputierten Gronmeister und den Aufsehern alle Logen der Stadt mindestens einmal wahrend seines Amtsjahres besuchen.
- 21. Stirbt der Großmeister im Amte, so soll der Deputierte Großmeister die früheren Großmeister zur Amtsübernahme auffordern. Gelingt ihm dies nicht, so führt er die Großloge bis zur Neuwahl.
- 22. Die Jahresversammlung der Großloge hat alljährlich am Tage Johannis des Taufers oder des Evangelisten stattzufinden. An diesem Tage ist der neue Großmeister zu wahlen
- 23. Die Vorbereitung des Jahresfestes ist Sache der Großaufseher, denen Stewards beigesellt werden.
- 24. und 2S. Betreffen Anordnungen uber das Fest, die Verrechnung der Teilnehmerkarten u. a.
- 26. Der Großmeister ernennt zwei oder mehrere Turhuter fur das Fest.
- 27. Die Großaufseher oder Stewards ernennen die bedienenden Brr
- 28. Großmeister und alle Großbeamten haben vor Beginn des Festes anwesend zu sein, um etwaige Besehwerden entgegenzunehmen und Streitfälle noch vor dem Essen zu bereinigen und Vorsorge zu treffen, daß während des Festes kein Zwiespalt entstehe.
- 29. Nach dieser Amtshandlung verlassen Großmeister und Großbeamte den Saal, um den anderen Brr. die Berätung über die neuen Wahlen zu ermöglichen. Wird der bisherige Großmeister wiedergewahlt, so ist er hereinzurufen und zu bitten, das Amt beizubehalten. Das Ergebnis wird aber erst nach der Tafel verlautbart.
- 30. Wahrend des Essens ist die Großlogenordnung aufgehoben.
- 31. Nach dem Essen wird in Anwesenheit aller Brr., also auch der Kandidaten, die Großloge eröffnet.
- 32. Hat der Großmeister die Wiederwahl angenommen, so soll ein hierzu bestimmter Br. der Großloge an ihn nochmals die Bitte richten im Amte zu bleiben, und wenn der Großmeister sein Einverstandnis kundgibt, so wird er von diesem Br. zum Großmeister ausgerufen, wobei sich alle anderen Brr. zu erheben haben und den neuen Großmeister beglückwünschen.
- 33. Nimmt der bisherige Großmeister die Wiederwahl aber nicht an, oder wollen die Brdder die Verlangerung seiner Amtszeit nicht, so soll der Großmeister seinen Nachfolger namhaft machen, der im Falle einstimmiger Annahme durch die Großloge eingesetzt und begrüßt werden soll.
- 34. Ist aber keine Einstimmigkeit vorhanden so schreibt jeder Stimmberechtigte seinen Kandidaten auf einen Zettel. Der abtretende Großmeister zieht aus der Büchse einen Zettel hervor, und der gezogene Kandidat wird Großmeister (! ! !).
- 35. Der neue Großmeister ernennt seinen Deputierten Großmeister und die beiden Großaufseher, die die Großloge bestätigen muß.
- 36. Ist der zum Großmeister Gewahlte abwesend, so kann er nicht proklamiert werden es sei denn, der Großmeister bürge für die baldige Amtsübernahme. In diesem Falle amtiert der alte Großmeister weiter und ernennt den Deputierten Großmeister und Großaufseher für seinen Nachfolger.
- 37 Hierauf werden die übrigen Angelegenheiten der Großloge erledigt.
- 38 Der Großmeister oder sein Deputierter richten dann eine Ansprache an die Versammlung, hierauf wird die Großloge geschlossen "in einer Weise, die in keiner Sprache geschrieben werden kann", und die Brr. gehen oder bleiben beisammen nach Belieben.
- 39 Jede Jahresversammlung hat gesetzgeberischs Rechte. Nur müssen dabei die alten Landmarken (s. d.) genau befolgt werden. Auch rnüssen alle Verfassungsanderungen in der vorhergehenden Vierteljahrsversammlung vorgelegt und genehmigt worden sein. Jeder Teilnehmer an dem Fest, auch der jüngste Lehrling, muß vor dem Essen eine Abschrift der Satzungsanderungen eingehändigt erhalten. Die Beschlüsse erfolgen mit Mehrheit.
-
Diese 39 Punkte wurden in der Jahresversamnlung am 24. Juni 1721 von 150 Brr. angenommen. Die Grundzäge dieser Satzungen sind in den meisten modernen Großlogenverfassungen wenigstens in Spuren nachweisbar, wenn auch einiges, wie die höchst absonderliche Art der Großmeisterwahl, auch in England niemals eingehalten wurde. Aber vieles, so die Rechte des Großmeisters und seine Verpflichtungen zum Logenbesuche usw., sind beibehalten und ausgebaut worden. Anschliesend an diese G. R. gibt Anderson in einem Postskript noch die Vorschriften über Einsetzung einer neuen Loge, die gleichfalls, wenn auch mehrfach abgeandert, noch heute Gültigkeit haben.
Generous Freemason, The,
erste englische tragikomische Oper des Freimaurers William Rufus Chetwood, wurde im August 1730, anlaßlich der Bartholomäusmesse in Smithßeld, aufgeführt. Das Textbuch, von J. Roberts herausgegeben, war dem Großmeister und der Brüderschaft gewidmet.
Genf,
Hauptort der französischen Schweiz, Sitz des Volkerbundes, war die Wiege der schweizerischen Freimaurerei.
- 1736 "Societé des Maçons libres" oder "Francs-Maçons du Parfait Contentement."
- 1737 Georg Hamilton, englischer Provinzial-Großmeister.
- 1744/45 Maßnahmen des Rates gegen die Freimaurerei.
- 1768 Stiftung der noch heute arbeitenden Loge "Union des Coeurs".
- 1769 Gründung der Grande Loge Nationale de Geneve.
- 1786 Grand Orient de G.
- 1801 Grande Loge provineiale de G. unter dem Grand Orient de France.
- 1817 Errichtung einer Präfektur des Rektifizierten Ritus. Seit
- 1885 Sitz des Großpriorats des Rektifizierten Ritus.
- 1902 Internationaler freimaurerischer Kongreß.
- 1921 Gründung der A. M. I. (s. d.). Seither Sitz des Großkanzlere dieser Vereinigung.
- 1923 und 192S Außerordentliche Kongresse der A.M.L
- 1930 Kongreß der Allgemeinen Freimaurerliga.
In G. arbeiten unter der schweizerischen Großloge "Alpina" 7 Logen, eine weitere untersteht dem G. O. de France. Logenhauser: Rue Bovy-Lysberg 5 und Rue Massot 3 ("Union des Coeurs"). Adr. des Großkanzlers der A. M. I.: John Moesaz, 61 bis, rue de Lyon.
Genfer Konvention
(Rotes Kreuz), 1864 in Genf au Betreiben des Freimaurers Renry Dunant (s. d.) in Genf abgeschlossenes internationales Staatsübereinkommen "Zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der im Felde stehenden Heere", das eine starke Humanisierung der Kriegsführung bewirkte, soweit von einer solchen überhaupt die Rede sein kann.
Gentleman, Gentilhomme.
Das im Deutschen eigentlich nicht Abersetzbare Wort Gentleman ist auch im Englischen vieldeutig. Es bedeutet ebenso den Mann von Stand, guter Erziehung, Bildung und guter Lebensart, wie den Ehrenmann oder in der Ansprache "Gentlemen" "Meine Herren". Es ist also im allgemeinen die Anerkennung bürgerlich moralischer Vollwertigkeit. Daher wird im Verzeichnis der Großloge von London der erste Großmeister Sayer einfach als Gentleman bezeichnet.
Das französische Gentilhomme bezeichnet dagegen den adeligen Stand, den Edelmann. Bei der Wanderang der Freimaurerei aus England nach Frankreich sind hier durch die schlechte übersetzung Gentleman in Gentilhomme Begriffsverschiebungen eingetreten, die nicht wenig zur Verwirrung und zur Herausbildung der "ritterlichen Grundlage" der Freimaurerei beigetragen haben.
Gentlemen Freemasons
hießen in Irland die Angehörigen der spekalativen Logen im Gegensatze zu den Werkmaurern. So begleiteten 1725 den neugewahlten Großmeister von Irland, Richard Earl of Rosse bei seiner Einsetzung ,.Six Lodges of G. F. to the King's Inn" in Dublin.
Geomatic Mason
(engl.), Ausdruck in der schottischen Freimaurerliteratur des 18. Jahrhunderts, bedeutet Non-Operative Mason, Gentleman Mason, Symbolmaurer, im Gegensatz zu Domatic Mason, Werkmaurer.
Geometrie.
Der Steinmetzenherkunft entsprechend, hat die G. auch in der Freimaurerei ihre Bedeutung bewahrt. Der Buchstabe im flammenden Stern (s. "G.") weist auf sie hin, die Verehrung, die Euklid (s. d.) in den alten Manuskripten genoß, erklärt sich unschwer aus der Bedeutung dieser freien Kunst für die Symbolik der Freimaurerei, die planmäßige Ordnung also Harmonie im Weltall, im Tempel und im menschlichen Handeln bedeutet. In einer, allerdings nur dem Geübteren verständlichen Weise hat Paul Wagler (s. d.) die Bedeutung der G. fur den Freimaurer klarzulegen versucht. Geometrisehe Symbole, so die Darstellung des pythagoreischen Lehrsatzes, finden sich in symbolischen Abzeichen und Zeichnungen, so auch auf dem Titelkupfer der ersten Ausgabe der Andersonschen Konstitution 1723.
Georg, Exkönig von Griechenland,
ist Mitglied der 1930 gegrundeten Wallwood Lodge Nr. 5143 in London.
Georg, Prinz,
vierter Sohn des . Königs Georg V., ist seit 1928 Mitglied der Londoner Navy Lodge 2612. Diese besteht aus Offizieren der Kriegsmarine, erster Stuhlmeister war 1896 der Prinz von Wales und nachmalige König Eduard VII. Die Arbeit anläßlich der Aufnahme des Prinzen G. wurde von seinem älteren Bruder, dem Herzog von York, eröffnet
Georgenknappen,
Gefolgschaft der, ist ein mit dem Zweek, die Jugend in freimaurerischem Sinne zu beeinflussen und uberhaupt der freimaurerischen Jugendpflege zu dienen 1926 von Lic. Studienrat Ludwig Zangenberg (s. d.) in Dresden ins Leben gerufener Bund von Söhnen von Freimaurern verschiedener Systeme. Die Gefolgschaft zerfällt in Knappenburgen, die von Burgverbänden der Förderer betreut werden. Das Wahrzeichen der G. ist St. Georg. Er soll die jungen Menschen hinweisen auf die Überwindung des Bösen durch Mut, Reinheit und Opferbereitschaft, ihn anspornen zur sittlichen Ertüchtigung durch Pflege bewußt vaterlandischer und christlicher Gesinnung, aber ohne parteipolitische und dogmatische Verengung. Die Errichtung durch die Johannisloge "Zum goldenen Kreuz" in Dresden erfolgte an Goethes Geburtstag 1926. Finanziell wird das Werk zum großen Teil durch die Großloge "Zur Sonne", Bayreuth, getragen, auch drei Dresdner Logen sind korporative Mitglieder des Fördererverbandes. Der Leiter des "Burgenlandes" muß den Grad eines Johannismeisters besitzen und als solcher imstande sein, das Wahre, Gute und Schöne sowohl in der christlichen als in der humanitaren Form der deutschen Freimaurerei zu nutzen. Die Gefolgschaft teilt sich in Knappen und Junker.
Georgi,
Karl Heinrich, 1834, 1915 zu Aachen als Verlagsbuchhandler, aufgenommen 1864 in die Loge "Zur Bestandigkeit und Eintracht" ("Drei Weltkugeln") in Aachen, später deren langjähriger Meister vom Stuhl, zuletzt Ehrenmeister. Schrieb u. a. "Geschichte der Loge ,Zur Beständigkeit und Eintracht' in Aachen" (1878) und unter dem Pseudonym Pierre Marteau, "Politik und Zustande der drei altpreußischen Großlogen und der Kampf des christlichen mit dem humanistischen Prinzip" (1906), das eine sehr scharfe Kritik der altpreußischen Freimaurerei enthalt. G. war ein feinsinniger, tiefgründiger Logenleiter und Redner, einer der besten deutschen Freimaure seines Zeitalters.
Georgia,
Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Nordamerika. Die "Salomons Lodge Nr. 1' in Savannah kann als die älteste bestehende Loge der Vereinigten Staaten angesehen werden. Sie wurde 1734 von General Oglethorpe— ein Jahr nach der ersten ennlischen Logengründung in Savannah ins Leben gerufen. Die heutige Großloge, gegründet 1786, hatte 1930 584 Logen mit mehr als 61.000 Mitgliedern. Seit 1880 unterhalt sie ein Kinderheim, in dem durchschnittlich 200 kinder betreut werden. Das religiöse Moment wird stark betönt die Bibellekture durch die Jugend des Staates wird durch jahrliche Preisausschreiben gefördert. Adresse: Masonic Temple, Macon, Geo.
Bemerkenswert ist, daß im 18. Jahrhundert, in einem Zeitraum, in dem in G. Katholiken und Juden die Bürgerrechte verweigert wurden, die Freimaurer allein Toleranz im weitesten Sinne ubten und die Bekenner beider Konfessionen in ihre Reihen aufnahmen. "L'Esperanee Lodge" in Savannah bestand ausschließlich aus Katholiken, meist französischen Emigranten; der erste katholische Geistliche in Savannah, ein Osterreicher, war Kaplan der Loge.
Gérard, Henry,
französischer General 1856, 1926, während des Weltkrieges Kommandant der 8. Armee, nachher Kommandant der Besatzungstruppen am Rhein, war 1921 bis 1922 Präsident des Conseil de l'Ordre und vertrat als solcher den Grand Orient de France bei der ersten internationalen freimaurerischen Nachkriegstagung in Genf. G. war einer der ersten französischen Militars, die sich nach Kriegsende aktiv der pazifistischen Bewegung an schlossen .
Gérard de Nerval
(G. Labrunie), französischer Literat, Romantiker, 1808, 1855, Ubersetzer von "Faust", schrieb mit Dumas "L'Alchimiste" usw*, mit Mery "L'Imagier de Haarlem" u. a., Romane, Novellen, ferner "Les Illuminés ou les Précurseurs du Socialisme", beging Selbstmord, war Freimaurer. (Lebey "Aperçu historique.", 1925.)
Geräte,
s. Einrichtung.
Gerecht und vollkommen,
engl. just, perfect and regular, frz. (selten) juste et parfait, freimaurerischer Wertbegriff, der sich erst nach der Gründung der ersten Großloge entwickelt hat, d. h. von einer Zeit an als eine in Ubereinstimmung mehrerer Logen als Oberbehörde eingesetzte Großloge die Gesetze für die Gesamtheit zu bearbeiten begann. Nach dem heute allgemein herschenden Freimaurerischen Rechte hat eine Loge nur dann Anspruch auf das Pradikat, wenn sie gerecht ist nach ihrer Einsetzung und vollkommen nach ihrer Einrichtung. Die Grundlage der Rechtmaßigkeit ist die von einer selbst als g. u. v. geltenden Großloge ausgestellte Stiftungsurkunde (Charter) sowie die durch diese vollzogene regelrechte Einsetzung. In der Großloge von England haben bloß drei Logen keinen Charter.
Es sind dies jene Logen, die bereits bei Gründung der Großloge bestanden, und die daher als "Lodges from times immemorial" gelten. Ist somit das er eine Kriterium der Rechtmäßigkeit gegeben durch die regulare Einsetzung (das Wort kommt zuerst bei Anderson 1723 vor), so herrscht bezüglich der Einrichtung insofern keine Übereinstimmung, als die Einrichtung einer Loge von den Eigenheiten desbesonderen Systems (Lehrart) bedingt ist. Jedoch gelten mit verschwindenden Ausnahmen als besondere Kennzeichen der Einrichtung der Symbolbegriff des A. B. a. W. sowie die Bibel auf dem Altare in der Dreiheit der Drei großen Lichter. Eine gewisse Sicherheit in der Beurteilung der Rechtmaßigkeit gibt die Art der Entstehungsgeschichte einer Großloge in ihrer stammbaumartigen Ableitung von der englischen Großloge.
Mit dem Begriffe des Anerkennungs verhältnises hat dies nichts zu tun, da auch g. u. v. Großlogen miteinander nicht im Anerkennungs verhältnis stehen mussen. Verlangt wird außerdem das Fernhalten politischer und religiöser Diskussionen aus den Logen sowie die Einhaltung des freimaurerischen Ritualgeheimnisses. Außerdem gilt als Voraussetzung, daß alle Logen der betreffenden Großloge nur aus Mannern bestehen darfen und daß Frauen zu rituellen Arbeiten nicht zugelassen sind.
Der einzelne Freimaurer, der nach dem Wortlaute der Alten Plichten einer Loge angehören muß (IIL Hauptstück), ist g. u. v., solange er im Vollbesitze seiner freimaurerischen Rechte ist und einer regularen Loge angehört. In Amerika ist der Wortgebrauch: "i n goodstanding (s- d-), was sowohl besagt, daß der betreffende noch Mitglied einer Loge ist, als auch daß er die vereinbarten Jahresbeitrage entrichtet hat.
Der Gegensatz von g. u. v. beinhaltet die Qualifikation alsWinkelmaurerei (s.d.), ein Wort. das durch den weniger absprechenden Begriff des "Regelwidrigen" besser zu ersetzen ware.
Gerhard, Wilhelm,
deutscher Dichter, Konsul in Leipzig, 1780, 1858, Verfasser des bekannten Liedes: "Auf Matrosen, die Anker gelichtet". Übersetzer englischer Dichter (Burns und Byron u- a-), war von 1807 bis 1850 Mitglied der Loge "Minerva zu den drei Palmen" in Leipzig
Gerhardt, Karl,
Jurist und später Bürgermeigter von Frankfurt a. d. Oder, 1832, l9ll, aufgenommen 1871 in die dortige Loge "Zum aufrichtigen Herzen", später Mitglied der Loge, Zur Eintracht", Berlin, war von 1891 bis l91l National-Großmeister der National Mütterloge "Zu den drei Weltkugeln" und entfaltete besonderes im deutschen Großlogenbund eine ersprießliche Tätigkeit. Eine Zeitlang stand er im Mittelpünkt der Einheitsbewegung innerhalb der deutschen Freimaurerei Auf ihn geht u. a. auch die Grundung des Victoria stiftes, des ersten freimaurerischen deutschen Schwesternheims in Dahme und die Neubearbeitung der Gradverfassung seiner Großloge zurück- Der Beschluß des deutschen Großlogentages 1909, betreffend die Wiederankniipfung freundschaftlicher Beziehungen zum Grand Orient de France. veranlaßte ihn zu der Bemerkung, daß "der Bund fur die drei altpreußischen Großlogen so lange keine Bedeutung mehr habe, solange nicht ausreichende Garantien gegen so verhangnisvolle Mehrheits beschlüsse gegeben seien."
Gerichtsbarkeit, Jurisdiktion,
s Recht, Maueriches
Germanenorden in Berlin,
"Bund zur Pflege urdeutscher Kunst und Wissenschaft" (Abzeichen: Hakenkreuz), gegrundet nach dem Weltkrieg, schließt Freimaurer von der Mitgliedschaft grundsätzlich aus.
German Masonic
Home in Tappan (N.Y.), das Altersheim der deutsehen Freimaurer des Staates New York, wurde 1888 erworben und ausgebaut. 1908 wurde ein Anbau mit einem Kostenaufwand von achtzigtausend Dollar aus geführt. Jede der 29 deutschen Logen, die im neunten Distrikt der Großloge von New York vereinigt sind, hat einen Raum eingerichtet der ihren Namen trägt. Alljährlich versammelt ein Traubenfest die deutschen Brr. und deren Familien bei ihren Alten. Das jeweilige, meist sehr bedeutende Reinerträgnis des Festes dient der Erhaltung und der Erweiterung des Heims.
Germanos,
Erzbischof von Patras, 1771 1826, hißte 1820 die Fahne des griechischen Freiheitskampfes gegen die Turken, war Mitglied der provisorischen Regierung, gehörte dem Freimaurerbund an.
Gertinger, Johann,
aus Eperjes in Ungarn, ein nachweislich Geisteskranker, in dessen Wahngebilden die Freimaurerei eine bestimmende Rolle spielt. Er scheint in Eperjes Mitglied der Loge "Zum tugendhaften Reisenden" gewesen zu sein (1771), kam dann nach Hamburg und war 1778 Mitglied der Loge "Zur Ein tracht" in Berlin. Er richtete mehrere Send schreiben an Lessing (1780), dem er den "lappischen" "Ernst und Falk" zum Vorwurf macht. Weiters: "Geistliche Augensalbe für Freimaurer-Ordensbruder". In seiner letzten Zeit scheinen ihn besonders religiöse Wahnideen erfüllt zu haben, wie besonders aus seinem Briefe an die Loge in Eperjes 1784 hervor geht. Die Loge nahm diese offensichtlich verworrene Zuschrift in einer geharnischten Erwiderung bitter ernst. Über das Lebensende G.s ist nichts bekannt. (Beyer, Mitt. d. Gesch. Engb. des Bayreuther Freimaurermuseums Nr. 1.)
Gertsch-Robert, Louis,
Großschriftfuhrer der Großloge von Spanien, 1888, Schweizer, während des Krieges Mitglied des Berner Buros für die Repatriierung von Zivilinternierten, Mitgründer und Seele des Berner komitees für Kriegsgefangenenhilfe, Schweizerisches Rotes Kreuz, seit 1921 mit besonderem Eifer.in der A. M. I. tatig (seit 1924 als Vertreter der Großloge von Porto Rico), Stuhlmeister der Loge "La Sagesse" in Barcelona.
Gesang,
s. Musik, Lieder.