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Broschüre mit dem Text der Weltethos-Erklärung von Chicago. Erklärung zum Weltethos pdf (80 K) |
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Allgemeine Erklärung der MenschenpflichtenVorgeschlagen vom InterAction Council Der vorliegende Entwurf einer allgemeinen Erklärung menschlicher Pflichten versucht Freiheit und Verantwortung in ein Gleichgewicht zu bringen und ein Umdenken zu bewirken, von der Freiheit der Indifferenz hin zur Freiheit des Engagements. Die Initiative für diesen Entwurf ist nicht nur ein Weg, Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht zu bringen, sondern auch ein Mittel, um Ideologien, Glaubensüberzeugungen und politische Ansichten zu versöhnen, die in der Vergangenheit für antagonistisch erachtet wurden. Die vorgeschlagene Erklärung weist darauf hin, daß das ausschließliche Bestehen auf Rechten zu endlosen Diskussionen und Konflikten führen kann, daß auch religiöse Gruppierungen bei der Durchsetzung ihrer eigenen Freiheit die Pflicht haben, die Freiheit des anderen zu respektieren. Die Grundvoraussetzung sollte sein, die größtmögliche Freiheit anzustreben, aber zugleich einen umfassenden Sinn für Verantwortung zu entwickeln, was wiederum erlauben wird, daß die Freiheit selber wächst. Der InterAction Council hat seit 1987 daran gearbeitet, einen Grundbestand humaner ethischer Standards aufzustellen. Aber seine Arbeit beruht ihrerseits auf der Weisheit religiöser Führer und Weiser durch all die Jahrhunderte, die davor gewarnt haben, daß Freiheit ohne die Übernahme von Verantwortung die Freiheit selbst zerstören kann. Wenn jedoch Rechte und Pflichten ins Gleichgewicht gebracht sind, dann kann Freiheit verstärkt und eine bessere Welt geschaffen werden. Der InterAction Council empfiehlt diesen Entwurf der Erklärung Ihrer Prüfung und Ihrer Unterstützung. Vgl. dazu auch das gleichnamige Piper-Taschenbuch, hrsg. von Helmut Schmidt (München
1998)
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OriginaltextAllgemeine Erklärung der MenschenpflichtenPräambel Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage für Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt ist und Pflichten oder Verantwortlichkeiten ("responsibilities") einschließt, da das exklusive Bestehen auf Rechten Konflikt, Spaltung und endlosen Streit zur Folge hat und die Vernachlässigung der Menschenpflichten zu Gesetzlosigkeit und Chaos führen kann, da die Herrschaft des Rechts und die Förderung der Menschenrechte abhängen von der Bereitschaft von Männern wie Frauen, gerecht zu handeln, da globale Probleme globale Lösungen verlangen, was nur erreicht werden kann durch von allen Kulturen und Gesellschaften beachtete Ideen, Werte und Normen, da alle Menschen nach bestem Wissen und Vermögen eine Verantwortung haben, sowohl vor Ort als auch global eine bessere Gesellschaftsordnung zu fördern ein Ziel, das mit Gesetzen, Vorschriften und Konventionen allein nicht erreicht werden kann, da menschliche Bestrebungen für Fortschritt und Verbesserung nur verwirklicht werden können durch übereinstimmende Werte und Maßstäbe, die jederzeit für alle Menschen und Institutionen gelten, deshalb verkündet diese Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten. Sie soll
ein gemeinsamer Maßstab sein für alle Völker und Nationen, mit dem Ziel, daß jedes
Individuum und jede gesellschaftliche Einrichtung, dieser Erklärung stets eingedenk, zum
Fortschritt der Gemeinschaften und zur Aufklärung all ihrer Mitglieder beitragen mögen.
Wir, die Völker der Erde, erneuern und verstärken hiermit die schon durch die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte proklamierten Verpflichtungen: die volle Akzeptanz der
Würde aller Menschen, ihrer unveräußerlichen Freiheit und Gleichheit und ihrer
Solidarität untereinander. Bewußtsein und Akzeptanz dieser Pflichten sollen in der
ganzen Welt gelehrt und gefördert werden. Fundamentale Prinzipien für HumanitätArtikel 1 Jede Person, gleich welchen Geschlechts, welcher ethnischen Herkunft, welchen sozialen Status, welcher politischen Überzeugung, welcher Sprache, welchen Alters, welcher Nationalität oder Religion, hat die Pflicht, alle Menschen menschlich zu behandeln. Artikel 2 Keine Person soll unmenschliches Verhalten, welcher Art auch immer, unterstützen, vielmehr haben alle Menschen die Pflicht, sich für die Würde und die Selbstachtung aller anderen Menschen einzusetzen. Artikel 3 Keine Person, keine Gruppe oder Organisation, kein Staat, keine Armee oder Polizei steht jenseits von Gut und Böse; sie alle unterstehen moralischen Maßstäben. Jeder Mensch hat die Pflicht, unter allen Umständen Gutes zu fördern und Böses zu meiden. Artikel 4 Alle Menschen, begabt mit Vernunft und Gewissen, müssen im
Geist der Solidarität Verantwortung übernehmen gegenüber jedem und allen, Familien und
Gemeinschaften, Rassen, Nationen und Religionen: Was du nicht willst, das man dir tut, das
füg auch keinem anderen zu. Gewaltlosigkeit und Ehrfurcht vor dem LebenArtikel 5 Jede Person hat die Pflicht, Leben zu achten. Niemand hat das Recht, eine andere menschliche Person zu verletzen, zu foltern oder zu töten. Dies schließt das Recht auf gerechtfertigte Selbstverteidigung von Individuen und Gemeinschaften nicht aus. Artikel 6 Streitigkeiten zwischen Staaten, Gruppen oder Individuen sollen ohne Gewalt ausgetragen werden. Keine Regierung darf Akte des Völkermords oder des Terrorismus tolerieren oder sich daran beteiligen, noch darf sie Frauen, Kinder oder irgendwelche andere zivile Personen als Mittel zur Kriegführung mißbrauchen. Jeder Bürger und öffentliche Verantwortungsträger hat die Pflicht, auf friedliche, gewaltfreie Weise zu handeln. Artikel 7 Jede Person ist unendlich kostbar und muß unbedingt geschützt werden. Schutz verlangen auch die Tiere und die natürliche Umwelt. Alle Menschen haben die Pflicht, Luft, Wasser und Boden um der gegenwärtigen Bewohner und der zukünftigen Generationen willen zu schützen.
Gerechtigkeit und SolidaritätArtikel 8 Jede Person hat die Pflicht, sich integer, ehrlich und fair zu verhalten. Keine Person oder Gruppe soll irgend eine andere Person oder Gruppe ihres Besitzes berauben oder ihn willkürlich wegnehmen. Artikel 9 Alle Menschen, denen die notwendigen Mittel gegeben sind, haben die Pflicht, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um Armut, Unterernährung, Unwissenheit und Ungleichheit zu überwinden. Sie sollen überall auf der Welt eine nachhaltige Entwicklung fördern, um für alle Menschen Würde, Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Artikel 10 Alle Menschen haben die Pflicht, ihre Fähigkeiten durch Fleiß und Anstrengung zu entwickeln; sie sollen gleichen Zugang zu Ausbildung und sinnvoller Arbeit haben. Jeder soll den Bedürftigen, Benachteiligten, Behinderten und den Opfern von Diskriminierung Unterstützung zukommen lassen. Artikel 11 Alles Eigentum und aller Reichtum müssen in Übereinstimmung
mit der Gerechtigkeit und zum Fortschritt der Menschheit verantwortungsvoll verwendet
werden. Wirtschaftliche und politische Macht darf nicht als Mittel zur Herrschaft
eingesetzt werden, sondern im Dienst wirtschaftlicher Gerechtigkeit und sozialer Ordnung. Wahrhaftigkeit und ToleranzArtikel 12 Jeder Mensch hat die Pflicht, wahrhaftig zu reden und zu handeln. Niemand, wie hoch oder mächtig auch immer, darf lügen. Das Recht auf Privatsphäre und auf persönliche oder berufliche Vertraulichkeit muß respektiert werden. Niemand ist verpflichtet, die volle Wahrheit jedem zu jeder Zeit zu sagen. Artikel 13 Keine Politiker, Beamte, Wirtschaftsführer, Wissenschaftler, Schriftsteller oder Künstler sind von allgemeinen ethischen Maßstäben entbunden, noch sind es Ärzte, Juristen und andere Berufe, die Klienten gegenüber besondere Pflichten haben. Berufsspezifische oder andersartige Ethikkodizes sollen den Vorrang allgemeiner Maßstäbe wie etwa Wahrhaftigkeit und Fairness widerspiegeln. Artikel 14 Die Freiheit der Medien, die Öffentlichkeit zu informieren und gesellschaftliche Einrichtungen wie Regierungsmaßnahmen zu kritisieren was für eine gerechte Gesellschaft wesentlich ist , muß mit Verantwortung und Umsicht gebraucht werden. Die Freiheit der Medien bringt eine besondere Verantwortung für genaue und wahrheitsgemäße Berichterstattung mit sich. Sensationsberichte, welche die menschliche Person oder die Würde erniedrigen, müssen stets vermieden werden. Artikel 15 Während Religionsfreiheit garantiert sein muß, haben die
Repräsentanten der Religionen eine besondere Pflicht, Äußerungen von Vorurteilen und
diskriminierende Handlungen gegenüber Andersgläubigen zu vermeiden. Sie sollen Haß,
Fanatismus oder Glaubenskriege weder anstiften noch legitimieren, vielmehr sollen sie
Toleranz und gegenseitige Achtung unter allen Menschen fördern. Gegenseitige Achtung und PartnerschaftArtikel 16 Alle Männer und alle Frauen haben die Pflicht, einander Achtung und Verständnis in ihrer Partnerschaft zu zeigen. Niemand soll eine andere Person sexueller Ausbeutung oder Abhängigkeit unterwerfen. Vielmehr sollen Geschlechtspartner die Verantwortung für die Sorge um das Wohlergehen des anderen wahrnehmen. Artikel 17 Die Ehe erfordert bei allen kulturellen und religiösen Verschiedenheiten Liebe, Treue und Vergebung, und sie soll zum Ziel haben, Sicherheit und gegenseitige Unterstützung zu garantieren. Artikel 18 Vernünftige Familienplanung ist die Verantwortung eines
jeden Paares. Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern soll gegenseitige Liebe, Achtung,
Wertschätzung und Sorge widerspiegeln. Weder Eltern noch andere Erwachsene sollen Kinder
ausbeuten, mißbrauchen oder mißhandeln. SchlußArtikel 19 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf so ausgelegt werden,
daß sich daraus für den Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine
Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in
dieser Erklärung und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 angeführten
Pflichten, Rechte und Freiheiten abzielen. |
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Erste
Konferenz über
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Um unsere eigenen
Ansichten über die "Erklärung zum Weltethos" und die "Allgemeine
Erklärung der Menschenpflichten" aus der Sicht der chinesischen Kultur zu
formulieren und sie gemeinsam zu fördern, hielten wir 24 mit ethischen, religiösen
(konfuzianisch, taoistisch, buddhistisch oder christlich), politischen, juristischen,
ökonomischen, historischen, philosophischen oder humanistischen Studien beschäftigte
religiöse und akademische Persönlichkeiten aus Beijing, Schanghai, Xian, Wuhan, Guang
Zhou, Shen Zhen, Hai Kou und Hongkong im Da Jue Tempel in Beijing vom 10. bis
12. September 1997 ein akademisches Symposion ab und verabschiedeten folgende
Erklärung:1. GrundansatzAngesichts des engen Zusammenhangs zwischen der globalen ethischen Krise und der mannigfachen Not einzelner Menschen und zugleich unter Berücksichtigung der weltweit auftretenden, mächtigen Bestrebungen, den Dialog zwischen verschiedenen Religionen und das gegenseitiges Verständnis zwischen unterschiedlichen ethnischen Gruppen zu fördern, bringen wir aus tiefstem Herzen und mit der aufrichtigen und ehrlichen Hoffnung, zur Verbesserung der ethischen Situation Chinas und der Welt beizutragen unsere tiefempfundene Bewunderung zum Ausdruck für die langfristigen, unverminderten Bemühungen und die ernsthafte Sorge um das Schicksal der Welt und der Menschheit all der Autoren, Unterzeichner und späteren Förderern des vom Parlament der Weltreligionen 1993 diskutierten Dokumentes "Erklärung zum Weltethos". Wir anerkennen:Die oben genannte Erklärung ist von immenser Bedeutung, weil sie zu einer Zeit, in welcher die Welt dringend zur Neugestaltung der Weltordnung eine ethische Grundlage braucht in all den schon bestehenden ethnischen Kulturen und religiösen Traditionen das für die individuelle menschliche Existenz notwendige, elementarste Ethos ausfindig macht, bekräftigt und es entsprechend den derzeitigen Existenzbedingungen noch einmal darlegt. Obwohl ursprünglich das Ergebnis eines während mehrerer internationaler Treffen diskutierten Entwurfs einer "Erklärung zum Weltethos", war es von allergrößtem Wert, neben den religiösen auch nicht religiöse Kreise in die Diskussion der oben genannten Erklärung einzubeziehen und gleichzeitig über die grundlegenden ethischen Elemente hinauszugreifen auf zusätzliche Elemente einer mittleren ethischen Ebene. Die Nebeneinanderstellung der individuellen Pflichten und der
individuellen Rechte der Menschen in der vom InterAction Council vorgeschlagenen
"Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten" ist von größter Bedeutung, da
sie dem oft vernachlässigten Begriff der Verantwortung sein notwendiges Gewicht gibt. 2. Hauptthemen der DiskussionIm Geist des Dialoges und grundsätzlicher Gleichberechtigung entwickelte sich unter den Teilnehmern eine lebhafte Diskussion und Auseinandersetzung über die zu diskutierenden Themen. Die Teilnehmer erörterten die Begriffe "traditionelle chinesische Ethik" und "globale Ethik", und besondere Aufmerksamkeit wurde vor allem Begriffen wie "globales Ethos", "Weltethos", "universales Ethos", "gemeinsames Weltethos" gewidmet im Hinblick auf ihre spezifische Bedeutungen und Grenzen, im besonderen Bezug auf die Lebensbedingungen des Individuums in der Gemeinschaft und die mögliche Gemeinschaftlichkeit der geforderten Verhaltensregeln. Die Teilnehmer waren sich der komplexen Vielfalt der "traditionellen chinesischen Ethik" bewußt und meinten, daß diese nicht nur die konfuzianische Ethik beinhaltet, sondern auch die buddhistische und die taoistische wie auch Sitten und Gebräuche der chinesischen Volksreligion. Gleichzeitig wies man auch auf die jüngsten Veränderungen und Prüfungen hin, denen diese unterzogen wurden. Die Beziehung von "traditioneller chinesischer Ethik" und dem oben genannten "Weltethos" stand im Mittelpunkt der Konferenz. Die Teilnehmer befaßten sich mit der Frage, inwiefern die traditionelle chinesische Ethik einen Beitrag für ein Weltethos erbringen könnte. Die traditionelle chinesische Ethik betont ganz und gar "Harmonie in Verschiedenheit"; sie sieht in der Harmonie einen zentralen Wert und die Basis des Beitrags der traditionellen chinesischen Ethik zum Weltethos. Die Teilnehmer anerkannten als absolut notwendig, die kulturelle, ethnische und soziale Herkunft eines jeden Menschen wie auch die Vielfalt und Unterschiede der Individuen voll und ganz zu verstehen und zu respektieren. Es macht geradezu das Wesensmerkmal des "Weltethos" aus, daß seine Prämisse gerade diese Anerkennung und Annahme der Pluralität ist, um so im Geist der Gleichberechtigung an Völker und Gemeinschaften heranzutreten, die mit einem selber nicht übereinstimmen. Das verdeutlichen neben anderen die fundamentalen Prinzipien der "Erklärung zum Weltethos" wie "nicht töten", "nicht stehlen", "nicht Ehebruch begehen". Diese fundamentalen Prinzipien, die man als einen bleibenden, nie geänderten Bestandteil in einer jeden Kultur oder ethischen Tradition weitergab, wurden in jedem moralischen oder religiösen Schrifttum auf überraschend identischer Art und Weise formuliert. Um also aus der Gesamtheit einstigen und gegenwärtigen menschlichen Lebens ein Weltethos zutage zu fördern, zu entwickeln und zu erstellen, erwogen die Teilnehmer, auf welche Art und Weise die chinesische Tradition nun tatsächlich ihre Beiträge dazu leisten kann. Der Reihe nach brachte man zur Sprache und diskutierte Begriffe wie tiando ("Weg des Himmels"), tianli ("Lehre, Gesetz des Himmels"), renci (Mitgefühl, Barmherzigkeit"), ren ("Mitmenschlichkeit"), minbaowuyu ("die Sorge um Menschen und Dinge"), shengsheng ("Lebenskraft"), zhongshu ("vergebende Treue"), zhongyong ("die goldene Mitte"), li ("Sinn für angemessene Umgangsformen"), xiao ("Pietät"), liangzhi ("Gewissen"), ceyin ("Mitgefühl"), zhichi ("Schamgefühl"), guiyi ("Sinn für Gerechtigkeit"), zhongxing ("Wichtigkeit des Tuns") und andere mehr. Diese Begriffe könnten dazu dienen, der Formulierung des "Weltethos" eine chinesische Farbgebung zu verleihen, oder auch dem Geist und dem Wert des "Weltethos" eine noch höhere Autorität zu verleihen. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Wir glauben, daß die beiden, uralten chinesischen Lehren "Wer Mitmenschlichkeit übt, ist ein wahrer Mensch" (renzherenye) und "Was du nicht willst, das man dir tut, das tue auch keinem anderen" (zisuobuyu, wushiyuren) zwei Grundprinzipien des "Weltethos" zum Ausdruck bringen. Darüber hinaus betonten die Teilnehmer, daß ein "Weltethos" ein offenes System sei; seine Vision ist ein Ausgangspunkt, und nicht ein Zielpunkt: Wir müssen uns weiterhin auf der Grundlage gegenseitiger
Toleranz und gegenseitigem Verstehen um Dialog und Verständigung bemühen. 3. Einige HoffnungenWir hoffen: Chen Shao-Ming · Deng Xiao-Mang · He Guang-Hu · He Huai-Hong · He Yun · Huang Ke-Jiak · Jiang Qing · Li Peng-Ye · Li Qiu-Ling · Liang Zhi-Ping · Liu Jun-Ning · Liu Xiao-Feng · Qin Hui · Tang Yi-Jie · Wan Jun-Ren · Wang Yan · Wang Zhi-Yuan · Yang Hui-Lin · Yang Xi-Nan · You Xi-Lin · Yu Dun-Kang · Zhang Qing-Xiong · Zhang Zhi-Yang · Zhuo Xin-Ming
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Erste Konferenz über Weltethos und traditionelle indische EthikNew Delhi, 23.-24. November 19978 Aus: Helmut Schmidth (Hrsg.), Über 50 Wissenschaftler und Aktivisten aus den verschiedenen Teilen Indiens versammelten sich am India International Centre in New Delhi vom 23.-24. November 1997 zu einer vom Dharma Pathishtan einberufenen Konsultation, um eine indische Antwort zu formulieren auf die Erklärung zum Weltethos des Parlamentes der Weltreligionen und auf die Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten, wie sie vom InterAction Council vorgeschlagen wurde. Die Teilnehmer bejahten einmütig die Bedeutung und Weisheit der beiden historischen Initiativen. Die Konsultation stellte fest, daß die Erklärung der Menschen-rechte sich in den letzten fünfzig Jahren als ein Segen erwiesen hat, insofern sie einen objektiven und verpflichtenden Bezugsrahmen schuf, um repressive Regime zu beurteilen und einzuschränken. Im Lichte des aufkommenden globalen Szenarios besteht eine drängende Notwendigkeit, die Sorge um die Menschenrechte auszubalancieren mit einer entsprechenden Betonung der Menschenpflichten, wenn wir die Grundlage sichern wollen, um die Rechte selber für alle Menschen real und bedeutungsvoll zu machen. Das ist in der Tat ein bedeutsames Charakteristikum der indischen Verfassung, wie aus deren Artikel 51 deutlich hervorgeht. Ein bemerkenswerter Vorzug der vom Parlament der Weltreligionen vorgelegten Erklärung besteht darin, daß sie die globale Gemeinschaft Erde, Menschheit und Nationen zusammengesehen in den Vordergrund stellt und die bisher übliche selektive Akzentuierung von Teilaspekten ausgleicht. Es ist höchst lobenswert, daß diese Erklärung sich mutig auf das gemeinsame Erbe der Religionen gründet und die Tendenz vermeidet, den verschiedenen religiösen Interessengruppen dadurch gefällig zu sein, daß sie unterschiedliche Ideen aus verschiedenen Religionen miteinander ausgleicht. Die vorgelegte Erklärung ist, kurz gesagt, ein bedeutender Meilenstein unseres sich entwickelnden globalen Bewußtseins und des erweiterten Sinns unserer universalen gegenseitigen Abhängigkeit. Da Erklärungen von sich aus nicht ausreichen, ihre Einhaltung sicherzustellen, war man sich bewußt, daß nach der Annahme einer Erklärung, Gruppen, die für Ihre Unterstützung gearbeitet haben, jene Einrichtungen und Organisationen gründen sollen, um ihre Einhaltung zu überprüfen. Eine gute Parallele dazu ist die Wirkung, welche die Menschenrechts- oder Umweltorganisationen hatten, um Erklärungen zu ihren Anliegen in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Gruppen zur Überprüfung der neuen Erklärung müssen gewährleisten, daß die Zustimmung von allen Ländern, Gruppen und Individuen einheitlich ist. Einer der Aspekte, der in den ärmeren und schwächeren Teilen der Welt große Verdrossenheit verursacht hat, besteht darin, daß Erklärungen dazu verwendet werden, eine ungleiche Ordnung zu erhalten: Man erhebt Forderungen zur Beseitigung der Atomwaffen, mit Ausnahme der enormen Vorräte der dominierenden Länder, die erhalten bleiben; man erhebt Forderungen nach Abbau der Handelsschranken, mit Ausnahme der enormen Protektion für die Bauern in Europa oder die Textilindustrie in den USA, die erhalten bleiben muß; man erhebt Forderungen nach Reduzierung giftiger Emissionen, welche die Atmosphäre schädigen, mit Ausnahme der Bestimmung, daß nach den Interessen derer maßgeschneidert werden muß, die den größten Anteil an Emissionen in die Atmosphäre haben. Damit die neue Erklärung der Menschenpflichten mit Sinn erfüllt wird und von allen angenommen wird, müssen die Gruppen gewährleisten, daß sich alle gleichermaßen daran halten. Teilnehmer stellten fest: Sobald Bewegungen wachsen, um die Zustimmung sicherzustellen, und Gruppen wachsen, die sich auf die Erklärung berufen, um eine menschliche Zukunft in verschiedenen Teilen der Welt sicherzustellen, werden verschiedene Elemente der Menschenpflichten-Erklärung in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken. Diese unterschiedliche Akzentsetzung ist zu begrüßen, weil die jeweils zu betonenden Elemente von Region zu Region verschieden sind. Teilnehmer stellten deshalb fest: Ethische Prinzipien, die sich nur auf den ethischen Bereich beziehen und sich nur von ihm her begründen, reichen wohl nicht aus, um die Erfüllung ethischer Pflichten sicherzustellen. Es ist die Spiritualität, die Dynamik des Glaubens, die durch die Zeitalter hindurch Individuen und Gruppen bestärkt und angespornt hat, ethischen Maßstäben gerecht zu werden. Teilnehmer erinnerten daran, daß die Völker des Ostens wesentlich religiöse Menschen sind. In Indien haben eine Anzahl von Reformern die Lehren unserer Religionen durch Anwendung mit neuem Sinn erfüllt und haben so einer enormen Masse von Menschen bewußtgemacht, was sie anderen verdanken. Sie haben sie dazu inspiriert, anderen und der Gemeinschaft zu dienen. Teilnehmer fühlten, daß wir am besten durch die Herauskristallisierung dieses Erfahrungsschatzes das Anliegen einer Verbreitung der Botschaft der vorgeschlagenen Erklärung fördern. Dementsprechend schlagen wir vor, ein Treffen verschiedener Reform- und Religionsgruppen zusammenzurufen, um in dieser Hinsicht Erfahrung zu sammeln. Wir rechnen damit, einen Textband zusammenzustellen, der die indische Erfahrung, durch Religion einen Sinn für Verantwortung und Dienst zu wecken, zusammenfaßt. Das wird unser erster Beitrag sein zur Umsetzung der Erklärung in die Wirklichkeit. Dieser Band wird auch eine Brücke darstellen zwischen der Erklärung zum Weltethos des Parlamentes der Weltreligionen und der neuen Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten, vorgeschlagen vom InterAction Council.
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Teilnehmer: Swami Agnivesh war für Vorbereitung und Durchführung der Konferenz der Hauptverantwortliche. Die Teilnehmer stammen, soweit nicht anders angegeben, aus New Delhi. Prof. Anwar Moazzam (Islamic
Studies, University Hyderabad)
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