RASSE.
RASSENHAß,
RATIONALISMUS,
RAT. OBERSTER.
RATSCHKY JOSEF FRANZ
RAT UND TAT,
RAVEN, ERNST WERNER V.,
RAWLINSON, RICHARD,
R. C.
REALISMUS,
REAL MASONS, HONORARY FREE MASONS, MODERN MASONS,
RÉAU-CROIX
RECHABITES, INDEPENDENT ORDER OF,
RECHT, ALLGEMEINES MAURERISCHES.
RECHTE DER LOGENMITGLIEDER,
RECHT, KANONISCHES,
RÉCIPIENDAIRE, LE
RECKE, ELISA VON DER,
RECLAM, ANTON PHILIPP,
RECOGNITION
RECONCILATION, LODGE OF,
RED APRON LODGES
RED CROSS OF ROME AND CONSTANTINE
REDEN,
REDEN, FRIEDRICH WILHELM OTTO LUDWIG, FREIHERR VON,
REDERYKERKAMERS
RED MEN, IMPROVED ORDER OF,
REDNER.
REDSLOB, GUSTAV MORITZ,
Rasse.
Der Begriff der R. ist ein naturwissenschaftlicher Einteilungsgründ für die verschiedenen Erscheinungsformen des Menschengeschlechtes. Die beste Definition des Begriffs gibt wohl Grosse: ,,Unter einer R. versteht die Anthropologie eine großere Gruppe von Menschen. welche durch den hereditären Gemeinbesitz eines bestimmten angeborenen körperlichen und geistigen Habitus untereinander verbunden und von anderen derartigen Gruppen getrennt sind." Der Rassenbegriff kann genealogisch erfaßt werden (Konsangtunität, Blutegleichheit, zu deren Erforschung sich jetzt die Serologie anschickt, ohne bisher bündige Resultate gezeitigt zu haben) oder morphologisch nach der Identität der Merkmale.
Einen besonderen Rassenbegriff stellt Le Bon auf, die historische R., d. h. ,,solche, die durch Zufalle von Eroberungen, Einwanderungen, der Politik usw. geschaffen wurden". Inhalt der Rassenlehren bildet die Frage der Rassenbildung. der Rassenmorphologie, d. i. der außeren Merkmale, die Rassenpathologie, d. i. die Erforschung krankhafter Erscheinungen am Rassenkörper, der Rassenphysiologie oder Erforschung der Lebensvorgänge einer R. , die Rassenpsychologie, d- i- die Untersuchung der seelischen Vorgänge innerhalb einer Rassengruppe, aus der sich für das Gemeinschafts leben der Menschheit die wichtige Frage der Rassenwertung ergibt. Die Leidenschaftlichkeit, mit der insbesondere innerhalb einer Kulturrasse oder historischen R. gerade die letzte Frage erörtert wird, bringt Zollschan in dem Satze zum Ausdruck:
,,Die Rassenlehre gilt als das vergiftende Moment des internationalen Lebens, indem sie R. gegen R., Stamm gegen Stamm, Volk gegen Volk hetzt: die Weißen gegen Schwarze und Gelbe, die Germanen gegen Lateiner und Slawen, den Deutschen gegen den Polen und überall den Arier gegen den Semiten." Da diesen Fragen besonders in den letzten Jahren eine starke nationale oder politische Gefühlsbetonung anhaftet, ist die Rassenfrage eines der umstrittensten Kampfobjekte geworden. Insbesondere die Arier frage (Gobineau, Chamberlain u. a.), die Frage der Indogermanen beeinflußt bis in unsere Tage das volkische Denken, wozu der Berliner Anthropologe von Luschan in Anlehnung an ein Wort des Oxforder Sprachforschers M. Müller bemerkt: ,,Nur ganz unheilbare Chauvinisten reden heute noch von einer arischen R., und für den Fachmann ist der Begriff einer arischen Schadelform genau so absurd, als wenn man etwa von einer dolichocephalen (langschädeligen) Sprache sprechen wollte."
Während Herder (,,Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit", IV, V und VII) den Rassenbegriff für Menchen überhaupt ablehnte und sich aus einer mehr sentimental-humanitären Anschauung heraus auf den Einheitsbegriff der Menschheit fest legte, kommt die heutige Naturforschung ohne den Begriff der R als eines feststehenden Einteilungsgründes der Betrachtung der Menschheit nicht aus. Die Rassensystematik schwankt innerhalb der verschiedensten Schemen. Der Rassebegriff selbst ist zum Verständnis des Menschheiteganzen jedoch unentbehrlich.
Die Stellung der Freimaurerei zur Rassenfrage ist in ihrem Humanitätagedanken eingeschlossen. Die Alten Pflichten Andersons erwähnen die Rassenfrage nicht, die vorangestellte Geschichte des Bundes nimmt aber Angehörige der verschiedensten R. in die Ahnenreihe der Bauleute auf. In den meisten Großlogenverfassungen wird ausdrücklich betönt, daß Stand, Nationalitat oder Farbe, Religionsbekenntnis und politische Meinung kein Hindernis der Aufnahme bilden dürfen. Die englische Großloge, die als Vertreterin des freimaurerischen Gedankens in einem Kolonialreiche mit der Rassenfrage am innigsten in Berührung komst, erwähnt sie überhaupt nicht.
Die Voraussetzungen der Aufnahme in den Freimaurerbund sind geistige, kulturelle und ethische. Nach diesen wird der Kandidat beurteilt, nicht nach seiner Hautfarbe. Den rassischen Ausschließlichkeitsgedanken, d. h. jene Werturteile innerhalb von Kulturrassen, die den Mantel für politische und soziale Schlagworte abzugeben bestimmt sind, lehnt die Freimaurerei etschieden ab. Sie erkennt die Rassengliederung als naturwissenschaftlich beschete Gegebenheit an. Als evolutionär optimistische Gesinnungsgemeinschaft sieht sie in der durch Rassenvererbung und Milieueinflüsse erworbenen, fest bescheten, gemeinsamen Seele den hochsten Gipfel der Große eines Volkes. Hauptfaktoren der Entwicklung einer Kultur sind neben dem Charakter die Ideen. Das Streben der Freimaurerei geht dahin, durch ihre Ideen diesen Charakter zu stärken und die gemeinsame Seele der gesamten Kulturmenschheit als Einheit zu entwickeln.
Rassenhaß,
soweit er in einzelnen Landern auch freimaurerisch eine Rolle spielt, betrifft in Europa (Deutschland) die Juden, in Amerika die Farbigen (s. Juden, Neger).
In den ,,Erläuterungen der Katechismen der Johannis Freimaurerei" von Robert Fischer, IV. Teil, bearbeitet von E. P. Kretschmer, Gera (Verlag des Vereins deutscher Freimaurer, 1930), Seite 72, sagt Kretschmer, das System der Großen Landesloge habe sich in Deutschland in den letzten Jahren stark verbreitet, namentlich auch in Suddeutschland und Wien festen FuB gefaßt. wobei dle antisemitische und extremvölkische Zeitströmung der Jahre nach 1918 nicht ohne Einfluß gewesen sei. Von diesen Einflüssen sind aber auch die humanitären Logen nicht frei geblieben, wenn auch zur Erklärung andere Motive herangezogen werden (S. 32): ,,Die Tatsache, daß Bekenner jüdischen Glaubens sich eine eigene, freimaurerähnliche Organisation im B'nai B'rith geschaffen haben, die nur juden zugänglich ist, weil er nur dem jüdischen Volkstum dienen will, hat zahlreiche Logen humanitärer deutscher Großlogen dahin gebracht, Lichtsuchende jüdischen Glaubens abzulehnen und diese an jüdische Korporationen zu verweisen.
Derartige Freimaurerlogen öffnen nur Deutschstämmigen ihre Pforten. Ein Bekenntnis zu einem unfreimaurerischen Antisemitismus oder einer extrem-völkischen Bewegung wird damit nicht ausgesprochen, ebenso tritt keine Verengung des freimaurerischen Gedankenkreises nach der Seite des Christentums ein. Man gedenkt also, geschieden durch natürliche Grenzen und getrennt durch das Volkstum, paritätisch nebeneinander ohne Rassenhaß freimaurerisch zu arbeiten..."
Hiezu sei bemerkt, daß die schenung des jüdischen Ordens B'nai B'rith in Deutschland auch deswegen erfolgte, weil in den Jahren um 1880 Jüdische Mitglieder deutscher Freimaurerlogen wegen der in der damaligen Zeit antisemitischer Hetze fielfach üblichen voreingenommenen Kugelungen über jüdische Suchende sich zum Verlassen der deutschen Logen veranlaßt sahen und den in Amerika längst blühenden Jüdischen Orden nach Deutschland brachten. In der Erklärung Kretschmers wird also Ursache und Wirkung verwechselt.
Rationalismus,
im allgemeinen die Höherwertung des Denkens gegenüber der Erfahrang in der Erkenntnistheorie die Anschauung, daß die wirklichen Erkenntnisse nicht aus der Erfahrung, sondern aus dem reinen Denken fließen, das über die Wahrheit entscheidet. Gegensatz ist der Empirismus (s.d.). Der kritische, aus
gleichende Standpunkt sagt, daß die Wirklichkeit, das Sein an sich wohl nicht erkennbar, die Verarbeitung der Erfahrung aber mittels des Denkens obicktiv gültige, wenn auch nicht absolute Erkenntnisse liefern kann. Kant vertritt den Standpunkt, daß Erkenntnis ausschließlich aus Erfahrung entstehen kann, daß aber die Regeln, die Richtlinien der gedanklichen Verarbeitung überempirisch, im menschlichen Wesen verankert und in diesem Sinne allgemeingültig sind.
Die Zeit der Aufklärung (s. d.) stand unter dem Einfluß des R., der als Reaktion gegen die Gefühlsbetontheit des Mittelalters die Vernunft zur Geltung brachte, aber dann seinerseits das rationale Moment übertrieb.
In der Theologie ist R. der Standpunkt, der nur der Vernunft entsprechende Dogmen gelten läßt. In diesem Sinne war der Deismus (s. d.) rationalistisch, eine Art Vernunftreligion. Zur Zeit der Schung der ersten englischen Großloge stand die öffentliche Meinung in England stark unter dem Einfluß des R., es ist daher verständlich, daß auch in der Freimauererei ein rationalistischer Einschlag sich geltend machte. "Der freimaurerische Gedanke hängt letzten Endes und im tiefsten Gründe mit dem Aufkommen des R. zusammen, wie alle Großen Philosophen, Dichter und Denker, die unserem Bund angehörten, richtig erkannt haben" (Caspari: "Die Bedeutung der Freimaurerei für das geistige Leben").
Fichte sagt in seiner "Philosophie der Freimaurerei": "Das vernünftige Wresen soll durchaus über die vernunftlose Natur herrschen." Es entspricht vor allem dem Standpunkt des R., wenn die Lehre der Freimaurerei das sittliche Postulat und nicht den Glauben in den Vordergründ stellt.
Das wird der Freimaurerei, insbesondere seitens der katholischen Kirche, oft zum Vorwurf gemacht, obwohl, wie Schenkel ("Die Freimaurerei im Lichte der Religions- und Kirchengeschichte") darlegt, auch bei Jesus das Ethische immer das eigentlich Betonte ist und sich auch bei ihm sehr starke rationalistische Anklänge finden. Die freimaurerische Lehre zeigt, am Maßstab der rein emotionell unterbauten Religionen gemessen, rationalistische Färbung, doch lehnt sie die schroffe Form des R. ab, zumal "reines Denken" zweifelsohne eine Fiktion ist.
Sie will Vernunft und Gefühl, jede im eigenen Bereiche gelten lassen, schätzt Wissenschaft und Religion gleichermaßen, allerdings mit der Einschrankung, daß letztere sich nicht in Gegensatz zu den positiven Ergebnissen der Forschung stellen, daß aus Glauben niemals Aberglauben entstehen darf. Rational heißt im Sinne der Freimaurerei: den Menschen so nehmen wie er ist, mit allen seinen intellektuellen und emotionellen Bedürfnissen, nicht aber als ein lebloser Schemen auffassen, das ausschließlich aus Vernunft besteht. Der R. bewahrt die Freimaurerei vor dunklem Mystizismus, doch ist ihr R. stark von Idealismus durchsetzt.
Rat. Oberster.
s. Schottischer Ritus.
Ratschky Josef Franz
östenreichischer Dichter *1757 t 1810 Staats- , und Konferenzrat, Herausgeber des "Wienerischen Musen Almanachs" Verlasser zahlreicher freimaurerischer Lieder , sowie des Textes für Mozarts "Gesellenreise". In einem von seiner Loge herausgegebenen Band "Gedichte und Lieder von den Brüdern der Loge "Zur wahren Eintracht" wurden acht Lieder R.s aufgenommen.
Rat und Tat,
l905 gegründete freimaurerische Wohlfahrtsinstitution mit Sitz in Frankfurt a. M., deren Zweck es ist, Freimaurern und ihren Angehörigen durch R. u. T. organisierte Hilfe zu bringen. Neben allgemeiner Hilfeleistung hat sie Fürsorge in Krankheitsfallen und hat zu diesem Zweck eine Freibetten-Hilfe gegründet. Neuerdings wurde eine Sterbekasse angegliedert. Vorsitzender: Rektor G. Walter, Frankfürt a. M., Varrentroppstraße 34.
Raven, Ernst Werner v.,
mecklenburgischer Gutsherr, * 1727, t 1787, leidenschaftlicher Alchimist, sehr eifriges, aber sehr naivgläubiges führendes Mitglied der Strikten Observanz, auf deren Konventen er eine Große Rolle spielte, immer von der Hoffnung erfüllt, Wissen um letzte Dinge zu erlangen. Er diente Starck (s d.), der ihn dem Klerikalen System (s. d.) zugeführt und zum Prior in Wismar gemacht hatte, als Unterhändler auf dem Konvent zu Kohlo (s. d.), auf welchem er die Vereinigung mit der Strikten Observanz zum Abschluß brachte.
Rawlinson, Richard,
der Sammler der in der Bodleian Library in Oxford enthaltenen freimaurerischen, nach ihm benannten Manuskripte, * 1690, t 1755, Mitglied der Royal Society, trat zwischen 1726 und 1730 dem Freimaurerbund bei. Er gab 1719 das posthume Werk von Aubrey "Natural History and Antiquities of Surrey" und Ashmoles ebenfalls nachgelassene "History and Antiquities of Berkshire" heraus.
R. C.
(frz.), Abkurzung von Rose-Croix.
Realismus,
Realitätsstandpunkt, die Auffassung, daß etwas vom Denken unabhängig, "in re" existiert; in der Erkenntnistheorie die Anschauung, daß es eine vom wahrnehmenden Subjekt unabhängige Außenwelt gibt. Kant ist der Meinung, daß es ein Ding "an sich" gabe, das aber nicht erkennbar sei. Die Unabhängigkeit der Außenwelt vom menschlichen Willen ist das Argument des realistischen Standpunktes.
Der Realidealismus oder idealistische R. faßt auch die Ideale als reale Bestimmungsfaktoren auf, die aber über den naturlichen Kausalitätszusammenhäng hinaus nicht wirken können. Die neuere Philosophie faßt die Empfindungen als das für das Subjekt wirklich Reale auf, die Außenwelt aber als eine Hinausprojizierung derselben. Die frei maurerische Auffassung steht dem Realidealismus (s. auch Idealismus) nahe. R. ist ihr der richtige Standpunkt im Bereiche der Wissenschaft, da der Forschung dieser allein festen Unterbau geben kann, aber auch Ideen und Ideale sind ihr Realitäten, die Wirkungen ausüben und dem an sich sinnlosen, wenn auch regelmäßigen Geschehen Ziele weisen. "Es dürfte die Aufgabe der heutigen Freimaurerei sein, die Königliche Kunst mit dieser Weltanschauung, in der sich Idealigmus mit R., Spekulation mit Empirie vereint, zu durchdringen und auf eine Stufe zu erheben, die man als realidealistische oder kosmologische bezeichnen
könnte" (Albert Buddecke, Jena, in der der Großloge von Wien, 1928.)
Real Masons, Honorary Free Masons, Modern Masons,
in Nachahmung der 1717 gegründeten Großloge von London in der englischen Hauptstadt entstandene Bruderschaften, die sich Freimaurer mit irgendeinem unterscheidenden Kennwort nannten.
Die Real Masons sind 1726 nachweisbar. Sie kündigen im "Daily Journal" vom 26. September eine Versammlung an, bei welcher der Meister für das folgende Jahr gewählt werden soll. Gegen die Honorary Masons trat Desaguliers in der Vierteljahrsversammlung am 28. August 1730 auf und verlangte ein strenges Besuchsverbot 1731 kündigt diese Bruderschaft einen Ausflug mit Musik in den Zeitungen an. Das Findelhaus in London weist im Jahre 1739 eine sehr namhafte Spende ihrer Logen aus. Die Modern Mason s (nicht zu verwechseln mit den "Moderns" ! ) bestanden gegen 1741. Noch 1774 laden sie zu einer Großlogenversammlung im Wirtshaus "Zur aufgehenden Sonne" ein. Diese Einladung hat satirischen Anstrich und laßt erkennen, daß es sich um eine heitere Gesellschaft gehandelt hat, die einfach die Formen der Freimaurerei für gesellige Zwecke entlehnte. Alle diese Gesellschaften lösten sich noch im 18. Jahrhundert auf.
Réau-Croix
(frz.) (nicht zu verwechseln mit Rose - Croix), Bezeichnung der Eingeweihten des Systems der Elus Coëns (s. d.), deren sprachlicher Sinn dunkel ist. Für die Berechtigung der gelegentlichen übersetzung von Réau mit "puissant pretre" (machtiger Priester) haben sich keinerlei anhaltspunkte ergeben.
Rechabites, Independent Order of,
Bruderschaftliche Vereinigung in den USA. Gründsätze: Vollständige Abstinenz, gegenseitige Krankenunterstützung. Besteht in mehreren Abarten.
Recht, Allgemeines maurerisches.
Wenn es noch eines Beweises bedarfte, daß die Welt freimaurerei einer einheitlichen Organisation entbehrt, so liegt er in dem Fehlen eines positiven Maurerrechtes und in den zahlreichen, bisher erfolglosen Versuchen, die Gründzüge eines derartigen Rechtes festzuhalten R. als ordnendes Mittel würde bedeuten, daß durch einen Beschluß sämtlicher Großlogen ein fur alle Großlogen verbindliches Gesetz geschaffen wurde. Versuche dieser Art, die beispielsweise von der Association Maçonnique Internationale (A. M. I.) unternommen wurden, sind über die bescheidensten Anfange nicht hinausgekommen. Ein gewisser Rechtszustand ergibt sich nur durch die übereinstimmung der meisten Großlogen in bestimmten Fragen. Die nachfolgende Aufzahlung erhebt durchaus nicht Anspruch auf Vollständigkeit. übereinstimmend wird anerkannt:
1. Großlogen: Diese können gegründet werden durch Patent einer anderen Großloge oder durch Zusammentritt mehrerer gesetzmäßig konstituierten Logen. Die Großloge muß autonom (engl. self governing) sein d. h . sie muß in allen ritualistisch en Fragen ihre volle Unabhängigkeit haben, darf also nicht von einem Obersten Rate Abhängen.
Sprengelrecht:
Die GroSloge erhebt für sich das R., auf dem staatlichen Territorium, in dem sie arbeitet, die einzige leitende maurerische Oberbehörde zu sein. (Dies ist in Amerika ziemlich durchgeführt, in Europa wiederholt durchbrochen [s. Sprengelrecht].)
Die Großloge hat neben ihren Verwaltungsrechten auch symbolische R., die von ihrem Großmeister ausgeübt werden. So die Lichteinbringung, die Aufsicht über die Logen, das R., Logen zu schließen u.a.m.
2. Logen: Diese müssen einer Großloge unterstehen und von dieser mit Patent eingesetzt sein. (Allgemein angenommen.) Die Loge ist autonom in der Verwaltung ihres Eigentums sie ist nicht autonom in der Wahl ihres Meisters vom Stuhl, der vom Großmeister bestätigt sein muß. Die Loge ist den Beschlussen ihrer Groß versammlung unterworfen. Sie übt ein Stimmrecht aus und hat daher Mitbestimmungsrecht.
Die Loge ist zum Einhalten der Gebrauchtumer nach den Beschlossen ihrer Großloge verpflichtet.
3. Einzelmaurer: Er hat das aktive und pasgive Wahlrecht bei vollkommener Gleichheit aller Mitglieder. Er hat das Besuchsrecht in allen Logen (wiederholt durchbrochen). Er hat das Beschwerderecht über Logenbeschlusse an die Großloge.
Der Mangel eines allgemeinen R. tritt besonders deutlich in Erscheinung bei Verhängung der höchsten freimaurerischen Strafe, der Ausschließung aus dem Bunde. Diese ist praktisch gar nicht durchführbar. Sie ist nur dort möglich, wo Abmachungen zwischen Großlogen, ebenso wie beim Sprengelrecht, bestehen. Die wenigen oben angeführten, an einzelnen Stellen als durchbrochen bezeichneten
Punkte sind so ziemlich die einzigen, die aus einem consensus omnium heute als gemeinsames Maurerrecht angesprochen werden können. Auch sie sind nirgends kodifiziert, sondern durch gleichartigen Gebrauch allgemein verpflichtend geworden.
Wo gemeinsame Rechtsgründlagen mehrerer Großlogen bestehen, sind sie aus mehr regionalen Beschlussen hervorgegangen. So die Satzungen des
Deutschen Großlogenbundes, die durch dessen Spaltung sehr an Wert eingebüßt haben, die Sätzungen der Association Maçonnique Internationale (A. M. I.) u. a. m.
Wiederholt sind Anlaufe unternommen worden, diesed Maurerrecht in eine Formel zubringen. Feßler, Findel, Bobrick, Schauberg haben sich hier betätigt, ohne nachhaltigen Erfolg. Ein allgemeines Maurer
recht wird erst erstehen können, wenn die einzelnen Großlogen zu jener übereinstimmung gelangt sein werden, die ihnen heute noch fehlt.
Geordneter sind die Verhaltnisse der Obersten Rate des A. u. A. Schottischen Ritus. Durch die Einheitlichkeit des Rituals und die Gründlage einer Magna Charta haben sie zumindest eine genaue Abgrenzung bezüglich des Sprengelrechtes erzielen können. Von einem gemeinsamen R. in Form eines von allen Obersten Raten anerkannten gemeinsamen Gesetzbuches ist aber auch hier noch keine Rede.
Bei den tiefgreifenden Unterschieden zwischen den einzelnen Maurereien ist an eine baldige Regelung des Maurerrechtes, dessen Mangel sich bei allen Großlogen in gleiches Weise bemerkbar macht, in absehbarer Zeit nicht zu denken.
Rechte der Logenmitglieder,
s. Pflichten und Rechte.
Recht, Kanonisches,
s. Codex Juris Canonici.
Récipiendaire, Le
(frz.), Der Aufzunehmende, Suchende, Kandidat.
Recke, Elisa von der,
* 1754, t 1833, Dichterin, Tochter des Reichegrafen Friedrich v. Medem, lebte in Mitau und verfiel infolge des Todes naher Angehöriger in eine Art religiöser Schwarmerei, die durch den um 1779 mit seiner "ägyptischen Maurerei" in Mitau auftauchenden Cagliostro noch gesteigert wurde. Erst 1784, als sie auf einer Reise nach Karlsbad mit Nicolai, Bürger, den beiden Grafen Stolberg und mit Bode zusammengetroffen war, gewann sie Distanz zu den sie tief erschütternden Erlebnissen mit Cagliostro und schrieb darauf ihr bei Nicolai verlegtes, noch heute sehr lesenswertes Buch: "Nachricht von des berüchtigten Cagliostros Aufenthalte in Mitau im Jahre 1779 und von dessen magischen Operationen" (Berlin 1787).
Aus diesen Memoiren geht hervor, daß E. v. d. R. während des Aufenthaltes des Großen Wundertäters vollkommen in seinem Banne stand und von ihm ständig auf dem Wege der Wachsuggestion beeinflußt wurde. Sie führte über ihre Erlebnisse genaue Aufzeichnungen, die sie, bei klarerem Blick, dann einer Revision unterzog. Erst nach seiner Abreise wurden die Mitauer Adelskreise über manche Einzelheiten stutzig. Die Dichterin schildert in ihrem Buche die Versuche, die Cagliostro mit dem jungen v. Medem vornahm, und sucht sie durch plumpe Unterschiebungen zu erklären. Daß hier offenkundig hvpnotische Beeinflussungen vorlagen, konnte sie um so weniger beurteilen, als die Vorgange der Hypnose damals noch nicht allgemein bekannt waren. (Cagliostro operierte bereits mit der leuchtenden Kugel!) Das seinerzeit Großes Aufsehen erregende Buch erschien, als Cagliostro von einer anderen klugen Frau, der Kaiserin Katharina von Rußland, bereits vollkommen durchschaut war. (Ausfürliches über Cagliostro und Recke in A. Q. C. 1928, Band SL.)
Reclam, Anton Philipp,
Verlagsbuchhändler in Leipzig, • 1807, t 1896, gründete 1828 das welüberühmt gewordene Verlagsgeschäft, das er 1839 mit einer Druckerei verband. Seit 1867 Herausgeber der "Universal Bibliothek". Er gehörte seit 1832 der Leipziger Loge "Minerva zu den drei Palmen" an, 1892 war er Mitbegründer der Loge "Phönix".
Recognition
(engl.), Anerkennung.
Reconcilation, Lodge of,
s. Lodge of Reconciliation.
Red Apron Lodges
Mackey
(engl.), Rotschurz-Logen, heißen die neunzehn englischen Logen, die das Recht besitzen, alljährlich eines ihrer Mitglieder dem Großmeister für das Amt eines Grand Steward (Groß-Schaffner) vorzuschlagen. Der Name erklärt sich aus der Farbe der offiziellen maurerischen Bekleidung der Grand Stewards (s. Stewards).
Red Cross of Rome and Constantine
(engl.) s. Rotes Kreuz Constantins.
Reden,
s. Logenreden.
Reden, Friedrich Wilhelm Otto Ludwig, Freiherr von,
* 1804, t 1857 bahnbrechend auf dem Gebiete der vergleichenden Statistik. 1848 ins Frankfürter Parlament entsandt, gehörte er zur Linken. R., Verfasser der wichtigen Werke: "Vergleichende Kulturstatistik der Großen Städte Europas" und der "Allgemeinen vergleichenden Finanzetatistik", war Freimaurer.
Rederykerkamers
(frz. Chambres rhétoriques), ähnlich den deutschen Sprachgesellschaften in den Niederlanden begründete Bruderschaften mit ursprünglich rein religiösen Zwecken. Sie waren die Träger des Widerstandes gegen die Geistlichen und damit die Hauptstütze der Reformation, weshalb sie auch von Alba nach seinem Siege 1567 in Belgien aufgelöst wurden. Die Amsterdamer Kammer, "Der Eglantier", soll von einer englischen Rosengesellschaft, über die nichts weiter bekannt ist, am 8. Marz 1519 eine Stiftungeurkunde bekommen haben. In ihrem Bestehen und ihren Absichten suchte, ebenso wie in den Sprachgesellschaften, inebesondere Ludwig Keller geistige Zusammenhänge mit der Freimaurerei (L. Keller, Akademien, Logen und Kammern im 17. und 18. Jahrhundert).
Red Men, Improved Order of,
ein um 1772 in den Vereinigten Staaten von Nordamerika entstandener Bund, der von sich behauptet, die älteste wohltätige Geheimgesellschaft der Staaten zu sein. Wie bei allen diesen Bünden ist auch hier die Freimaurerei Vorbild gewesen, wenn die Gebräuche, die dem indianischen Volksleben entnommen sind, auch mehr denen der Odd Fellows ähneln.
Die Ortegruppen heißen Tribes, die sich im Wigwam versammeln. Größere Verbände sind die Räte (Councils) die sich unter einem Great Council of the United States vereinigen. Der Orden arbeitet in den Graden des Aufgenommenen (adoption) Jäger, Krieger und Häuptling (Hunter, warrior chief). Außerdem besteht noch ein uniformierter Grad, der die alte Kolonialuniform trägt und der Grad der Pochontas, in den Männer und Frauen aufgenommen werden. Ursprünglich eine politische Gesellschaft, hat der Orden 1834 sich selbst eine Verfassung gegeben. die alle Arten politischer Betätigung und Diskussionen in den Wigwams verbietet. Er wurde eine reine Wohlfahrtegesellschaft mit entwickeltem Versicherungswesen. Zur Freimaurerei bestehen außer den entlehnten Gebräuchen keinerlei Beziehungen.
Redner.
Die angelsachsische Loge kennt die Einrichtung des R. nicht. Wohl wird der Gradinhalt bei der Aufnahme oder Beförderung durch eine sogenannte Charge (Ansprache) erlautert, die meist der Meister vom Stuhl selbst halt. Gleichem Zweck dienen die vorgeschriebenen Lectures. Preston (s. d.) hat eine Stiftung hinterlassen, aus der alljährlich ein R. dotiert wird, der über ein freimaurerisches Kardinalthema einen besonders gut ausgearbeiteten Vortrag (Prestonian Lecture) zu halten hat.
Der reichere geistige Inhalt der kontinentalen Logen hat dagegen das Amt des R. geschaffen, der als solcher dem Beamtenrate angehört und bei den Arbeiten die erforderlichen Vortrage halt, die in erster Linie "dem Gebiet des rein Menschlichen entnommen zu sein und die Erhebung des Gemüts, sowie die Erweckung edler Gesinnungen im Sinne der Königlichen Kunst zum Ziele haben" (Verfassung der Großloge von Preußen, genannt "Zur Freundschaft".) Außerdem unterstützt der R. den Vorbereitenden Br. und die Aufseher im Unterrichte der jungeren Brr. Eine eigenartige Stellung nimmt der R. in den französischen Obedienzen und in mitteleuropäischen Großlogen ein. Er ist dort Hüter der Konstitution", hat alao darauf zu sehen, daß die Gesetze der Großloge und Loge eingehalten werden, er führt auch das Buch der nicht ausgeführten Beschlüsse und spielt eine bedeutsame Rolle bei der Einleitung des logengerichtlichen Verfahrens (s. a. Wanderredner).
Redslob, Gustav Moritz,
deutscher Gelehrter, Professor der Philosophie, * 1804, t 1882, aufgenommen 1853 in der Hamburger Loge "Zum Pelikan", erregte mit seiner unter dem Pseudonym Jannes Jambres Missiporus herausgegebenen Schrift "Über Alter und sittlich-religiösen Charakter der älteren und eigentlichen Freimaurerei" Großes Aufsehen, griff in die durch die Veröffentlichungen von Hengstenberg entfachte Diskussion ein und verteidigte die Freimaurerei gegen dessen Angriffe.