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Bonner Manifest:
Prinzipien für eine Universelle Freimaurerei

(verglichen mit den "Basic Principles" der UGLoE)


Präambel

Die Freimaurerei vereinigt weltweit Menschen, die sich - unabhängig von Religion, Weltanschauung und politischer Einstellung - zu den Prinzipien von Humanität und Toleranz bekennen. Die Idee einer weltumspannenden Kette von Brüdern und Schwestern beruht auf dem Grundsatz tiefer Achtung vor der Individualität des Menschen und auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau jeglicher Herkunft.

 

Freimaurerische Grundsätze

Forum R.E.F.O.R.M. Bonn 10.04.1999

Basic Principles der U.G.L.o.E. (1989)

Um weltweit als maurerisch zu gelten, müssen folgende Normen erfüllt werden:

BP1: Um als rechtmäßig durch die United Grand Lodge of England anerkannt zu werden, muß eine Großloge die folgenden Regeln beachten:

§ 1 Errichtung einer Großloge

Eine Großloge wird errichtet durch eine bestehende rechtmäßige Großloge oder durch mindestens drei gerechte und vollkommene Logen. Eine Großloge ist rechtmäßig, wenn sie den Normen der Präambel und diesen Freimaurerischen Grundsätzen entspricht.

BP2: Sie muß gesetzmäßig durch eine rechtmäßige Großloge eingesetzt worden sein oder durch drei oder mehr selbständige (private) Logen, jede von ihnen mit dem Patent einer rechtmäßigen Großloge versehen.

§ 2 Souveränität

Die Großloge ist eine souveräne Institution, insoweit sie die uneingeschränkte Jurisdisktion über die drei Grade der Freimaurerei (Lehrling, Geselle und Meister) ausübt und ihre Administration regelmäßig in demokratischen Wahlen legitimiert.

Jede Großloge hat das Recht auf Pflege ihrer eigenen freimaurerischen Tradition sowie die Pflicht zur Toleranz gegenüber dem Brauchtum anderer Großlogen.

Die Einzelloge ist souverän und selbständig, solange sie mit ihrer selbstgegebenen Verfassung den Regeln dieser freimaurerischen Grundsätze entspricht.

Die Einzelloge wird begründet durch mindestens sieben Meister. Sie bearbeitet die drei Grade (Lehrling, Geselle und Meister) nach dem Brauchtum ihrer jeweiligen Großloge.

BP3: Sie muß wahrhaftig unabhängig und autonom sein mit unbestrittener Vollmacht über die Handwerks-(oder Grund-)Freimaurerei (das sind die symbolischen Grade des Angenommenen Lehrlings, Gesellen und Meister-Maurers) innerhalb ihrer Zuständigkeit und in keiner Weise unterworfen sein unter oder die Herrschaft teilend mit irgendeiner anderen maurerischen Körperschaft.

§ 3 Mitgliedschaft

Männer und Frauen sind gleichermaßen zur Freimaurerei geeignet. Regelungen der jeweligen Großloge müssen im Einklang mit den Menschenrechten stehen.

BP5: Freimaurer innerhalb ihrer Zuständigkeit müssen Männer sein, und sie und ihre Logen dürfen keine maurerische Verbindung zu Logen haben, die Frauen als Mitglieder aufnehmen.

§ 4 Religion und Glaube

Die Freimaurerei stellt keine Religionsgemeinschaft dar. Sie steht unter dem Prinzip der Ethik. Der Glaube des Individuums und seine Gewissensfreiheit sind unantastbar.

BP5: Freimaurer innerhalb ihrer Zuständigkeit müssen an ein Höchstes Wesen glauben.

§ 5 Gelöbnis

BP4: Die Verpflichtung der Mitglieder erfolgt gemäß dem maurerischen Brauchtum der jeweiligen Großloge im Einklang mit der Universellen Erklärung der Menschenrechte.

BP6: Alle Freimaurer innerhalb ihrer Zuständigkeit müssen ihre Verpflichtungen auf oder in vollem Anblick des Buches des heiligen Gesetzes (das ist die Bibel) oder des Buches, das von dem betreffenden Mann als heilig erachtet wird, ablegen.

§ 6 Symbolik

Freimaurerisches Denken und Handeln entfaltet sich durch maurerische Symbole, deren Auswahl und Gebrauch in der autonomen Regie der Großloge liegen.

BP7: Die drei großen Lichter der Freimaurerei (das sind das Buch des heiligen Gesetzes, das Winkelmaß und der Zirkel) müssen aufgelegt sein, wenn die Großloge oder ihre ihr unterstellten Logen geöffnet sind.

§ 7 Meinungsvielfalt

Das Recht auf Gewissensfreiheit und freie Meinungsäußerung verpflichtet die Mitglieder zu Toleranz und Parnerschaftlichkeit.

BP8: Die Diskussion über Religion und Politik innerhalb ihrer Logen muß verboten sein.
  BP9: Sie muß die festgelegten Grundsätze und Lehrsätze (die "Alten Landmarken") und Gebräuche des Handwerks befolgen und darauf bestehen, daß sie innerhalb ihrer Logen befolgt werden.