Die reguläre Schweizer Freimaurerei setzt sich seit 1876 aus folgenden drei Systemen zusammen:
• Der schweizerischen Großsloge "Alpina" für die symbolischen Logen,
• dem unabhängigen helvetischen Großspriorat für die rektifizierten Hochgrade und
• dem O.R.der Schweiz für die "Hochgrade des A. A.S. R.".
Was die "liberalen" Systeme betrifft, so wurde 1895 die erste Loge des "D.H." in Zurich gegründet, während ein eigenstandiger Schweizer Bund des "D. H." erst 1963 gebildet werden könnte.
Die Schweizerische Frauengroßsloge gesellte sich 1976 dazu.
Daneben gibt es vereinzelte Logen, die dem französischen Großorient oder dem Memphis-Misraïm-Ritus unterstehen .
Die Geschichte der Freimaurerei in der heutigen Schweiz geht auf die erste Logengründung 1736 in Genf durch den englischen Freimaurer John Hamilton zurück.
Es entstand kurz darauf die Société des Maçons libres ou Francs-Maçons du Parfait Contentement, über deren "Schule der Gottlosigkeit" schon bald einige im "Rat der Zweihundert" und seitens der kalvinistischen Geistlichkeit protestierten.
1744 beschloß der Rat der Republik allen Burgern zu verbieten, "einer Loge beizuwohnen oder gar solche zu halten".
Auf Zuwiderhandeln wurden einhundert Dukaten Gold und Gefangnisstrafe gesetzt.
Am 24. April 1769 vereinigten sich bereits zehn Logen zur Grande Loge Nationale de Geneve, der sich bald zehn weitere Logen anschlossen.
Die Annexion Genfs 1798 durch Napoleon brachte die Genfer Bauhütten dann zwischenzeitlich als Grand Orient de Geneve unter die Jurisdiktion des Grand Orient von Frankreich.
1739 war in Lausanne die Loge "Parfaite Union des Etrangers" entstanden, der mehrere andere im (damals Bern zugehörigen) Waadtland folgten.
Sie schlossen sich im Directoire Helvétique Nationale Romand zusammen.
Aber auch hier baute sich alsbald seitens der Berner Regierung eine feindselige Haltung auf, die am 8. Marz 1745 zum Verbot der Freimaurerei führte.
Sede Verbindung mit dem Bund wurde "bei 100 Talern Buße und Verlußr aller Ehren und Amter" belegt.
Im Gegensatz dazu konnte sich die Königliche Kunst in Zurich mit seinem stark zunftlerischen Einschlag problemlos entfalten.
Die in Zurich lebenden Genfer gründeten 1771 die unter der Genfer Großloge in franzosischer Sprache arbeitende Loge "La Discrétion".
Ein Jahr später trat sie in den Orden der Strikten Observanz über und arbeitete fortan in deutscher Sprache als "Modestia cum libertate".
Unter der Hammerführung von Diethelm Lavater (dem Bruder des beruhmten Pfarrers, Schriftstellers und Physiognomikers Johann Caspar Lavater) schlossen sich ihr eine Vielzahl markanter Erscheinungen an.
1780 erfolgte der Ubertritt in Willermoz' Schottisch Rektifizierten Ritus unter dem - der V. Ordensprovinz von Burgund unterstehenden - schweizerischen Priorat der Chevaliers Bienfaisants de la Cité sainte.
Die Geschichte der Gründung der Freimaurerei in Basel 1744 wartet noch auf ihre Erforschung.
Ein Jahr zuvor hatte Friedrich der Große die Bewilligung für eine Logengründung in dem damals preußischen Neuenburg (Neuchatel) erteilt.
Dieser Loge "Aux trois Etoiles flamboyantes" war jedoch kein sehr langes Leben beschieden.
Die politische und religiöse Garung, die der Französischen Revolution vorausging, brachte das schweizerische Logenleben vorlaufig zum Erliegen.
Es erhielt sich im wesentlichen nur noch in dem französisch gewordenen Genf am Leben.
Erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts sollte die schweizerische Freimaurerei neue Impulse erhalten, die zu den Logengründungen 1803 mit der Loge "Zur Hoffnungo in Bern, 1808 "Freundschaft und Bestädigkeit" in Basel und 1811 "Wilhelm Tell" in Aarau (heute "Zur Brudertreue") führten.
Die beiden Obodienzen, die Grande Loge Nationale Bern und das Schweizerische Großspriorat, bearbeiteten die Hochgrade.
Das Bedurfnis nach einem ZusammenschluB aller schweizerischen Systeme trat nunmehr immer offener zutage.
1844, zu einer Zeit heftigster politischer Auseinandersetzungen, unternahmen vierzehn Logen den Versuch, die unterschiedlichen Systeme der schweizerischen Freimaurerei unter einer Großloge zu vereinigen.
Aus dieser Idee heraus entstand die schweizerische Großsloge "Alpina".
Zu ihren vierzehn "Grunderlogen" gehörten die "Brudertreue" Aarau, "La Constance" Aubonne, "Zur Freundschaft und Beständigkeit" Basel, "Zur Hoffnung" Bern, "La Réunion" Bex, "L'Amitié" La Chaux-de-Fonds, "L'Amitié" und "La Prudence" Genf, "Espérance et Cordialité" Lausanne, ...
Alle unter der "Alpina" zusammengefaßten Logen zahlten damals nur 774 Bruder, während eine ganze Anzahl französischsprachiger Logen noch abseits stand.
Auch die rektifizierten Hochgrade verblieben noch unter dem Großpriorat.
Im ersten Verwaltungsrat (Direktorium) saß auch der Jurist Johann Caspar Bluntschli, der nicht nur als Schöpfer des Zuricher Zivilgesetzbuches in die kommunale Geschichte einging, sondern später auch in die freimaurerische Geschichte: als Großmeister der deutschen Großloge "Zur Sonne" Bayreuth.
Mit seinem 1865 an den absolutistisch gesinnten Papst Pius IX. gerichteten "offenen Brief' machte er sich über die Landesgrenzen hinaus einen Namen.
Im Gegensatz zu manchen auslandischen Obödienzen ließ die "Alpina" von Anfang an judische Lichtsuchende uneingeschrankt zu ihren Bauhütten zu.
1850 legte der erste Großmeister der Schweiz, Johann Jakob Hottinger, sein Amt in die Hande von Karl Gustav Jung, dem Großvater des beruhmten Psychologen, dem wir in Teil II kurz begegneten.
1866 unternahm die "Alpina" den Versuch, ein einheitliches Ritual für alle schweizerischen Logen zu schaffen, der jedoch wegen der unterschiedlichen Systeme (Schottisch Rektifizierter Ritus, englisches und französisches System) von Anfang an zum Scheitern verurteilt war.
Seither wurde ein solcher Versuch auch nie wieder unternommen, so daß bis heute eine "kontrollierte Ritualfreiheit" die Arbeit der schweizerischen Maurerei kennzeichnet.
Die nachfolgenden Jahre (des Aarauer Direktoriums) bestimmte der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 und seine Folgen, der Kulturkampf mit der katholischen Kirche sowie interne Konflikte mit den französischsprachigen Logen der Romandie, was zwischenzeitlich (bis 1876) zum Wiederaufleben des Grand Orient Helvétique Romand führte.
Während dieses Kulturkampfes hatte die Schweiz ihre diplomatischen Bezichungen mit dem Vatikan abgebrochen.
Die Normalisierung dieser Beziehungen war später Verdienst ausgerechnet eines Freimaurers, namlich das des Bundesrates Louis Ruchon net, dessen Bund Pius IX. noch als "verbrecherische Sekte" bezeichnet hatte.
Während der Jahrhundertwende, als die Seemachte ihre Streitkrafte aufrusteten, sahen es alle Großmeister dem"Alpina" als eine ihrer Hauptaufgaben, an der Erhaltung des Friedens mitzuwirken.
Im Jahr 1900 entstand die Idee, eine internationale maurerische Geschaftsstelle zu schaffen, die 1903 zur Gründung des "Bureau pour de Relations Mac,onnique" in Neuenburg führte.
Da diesem Buro auch einige französische Großoriente angehörten, wurde es jedoch von der englischen Großloge nicht anerkannt.
Das Buro schrieb u.A. für 1905 ein Friedensfest aus und protestierte gegen den Russisch-Japanischen Krieg.
Wenn diese Bemuhungen im Ruckblick auch als hilflose und erfolglose Versuche erscheinen, entbehren sie doch nicht einer idealistischen Größe.
Während des Ersten Weltkrieges stellten viele Logen ihre Logenhauser dem Roten Kreuz zur Verfugung.
Die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen gilt für die innere Entwicklung der "Alpina" als das "Goldene Zeitalter", in dem ihre Mitgliederzahl auf fünftausend anstieg.
1920 trat die Schweiz dem Völkerbund bei, nicht ohne Zutun der "Alpina".
Mit dem dritten Jahrzehnt beginnen die bitteren Jahre des Faschismus, der die Freimaurerei als unvereinbar mit der faschistischen Idee erklärt.
So wird sie in allen faschistisch regierten Landern verboten, beginnend mit Italien (1925).
In Deutschland stellt General Erich von Ludendorff die deutsche Niederlage im Ersten Weltkrieg als das Werk einer internationalen freimaurerisch-judischen Verschwörung dar.
Selbst in Frankreich gewinnt die rechtsradikale "Action Française" an Terrain.
Wie Pilze schießen auch in der Schweiz die faschistischen Erneuerungsbewegungen aus dem Boden, gegen die "Alpina" ums Uberleben kämpfen mußte.
So lanciert Oberst Arthur Fonjallaz am 11. Februar 1934 eine "Volksinitiative zum Verbot aller Geheimgesellschaften".
Die auf den 28. November 1927 festgesetzte Volksabstimmung hierüber fand jedoch nicht die benötigte Mehrheit bei der Schweizer Bevölkerung, so daß die Schweiz nunmehr als einziges Land die Freimaurerei durch eine demokratische Kundgebung des Volkswillens legitimiert hatte.
Nach dem Zweiten Weltkrieg mußten die auswartigen Bezichungen zu den in allen Nachbarstaaten wieder erwachten Großlogen neu aufgebaut werden.
Überall, ganz besonders aber in Frankreich, zeichnete sich eine verständliche Politisierung ab.
Als der Grand Orient von Frankreich wieder eröffnet wurde, war das Land zwischen den politisch links orientierten Widerstandsgruppen und den Kollaborateuren mit der deutschen Besatzungsmacht gespalten.
In beiden Lagern standen Bruder.
In den Oststaaten blieb die Freimaurerei verboten.
Es begann der kalte Krieg, der vierzig Jahre dauern sollte.
1950 löste sich die Internationale freimaurerische Vereinigung AMI auf, "die von politischen Streitigkeiten zerrissen war" und, wie es hieß, "nicht mehr zur Festigung der Bruderkette beitragen konnte".
Dem Bestreben nach eigenen festen Richtlinien kam am 29. Mai 1949 die Abgeordnetenversammlung mit der Verabschiedung der "Grundsatze von Winterthur" entgegen:
Grundsatze von Winterthur
1. Die Schweizerische Großsloge Alpina anerkennt den Allmachtigen Baumeister aller Welten und eröffnet ihre Arbeiten in Ehrfürcht vor demselben.
2. Den alten Uberlieferungen des Bundes gemaB ist die Bibel auf dem Altar aufgelegt.
3. Die Schweizerische Großsloge Alpina erklart sich feierlich durch unverbruchliche Treue und völlige Hingabe dem Vaterland verbunden.
4. Die Großloge und die Logen mischen sich nicht in politische und religiöse Streitfragen.
Zur Belehrung in derartigen Fragen ist jedoch ein gegenseitiger Meinungsaustausch gestattet, der indessen weder zu Abstimmungen, noch zu Beschlussen führen darf, die die individuelle Freiheit der Mitglieder beeintrachtigen könnten.
5. Die Schweizerische Großsloge Alpina halt sich in allem in den vorstehenden Grundsätzen nicht erwahnten Punkten an die Alten Pflichten gebunden.
Am 11. Juni 1955 wurden - wegen einer klaren Verletzung der Territorialhoheit seitens des Grand Orient von Frankreich (namlich der einer Logengründung des Großorients in Lausanne) - offiziell die Verbindungen zwischen der "Alpina" und dem Grand Orient abgebrochen.
Eine Anzahl mit dieser Maßnahme nicht einverständener Brüder gründeten daraufhin "wilde" Logen in Lausanne und Genf, mit denen sich ähnlich gesinnte Logen in Den Haag und Wien zur Großloge Europa zusammenschlossen, die sich später als Grande Loge de Suisse benannte.
Zum zweiten Mal in der Geschichte der "Alpina" bestand also wieder ein Schisma in der schweizerischen Maurerei.
Die Grande Loge de Suisse zählt heute vierzehn Logen und gilt seitens der "Alpina" als "paramassonische" Organisation.
Sie laßt ihren Logen große Freiheit, und einzelne Bauhutten nehmen auch Frauen auf.
Mit Beschluß vom 2. Juli 1966 mußte die "Alpina" auch ihre Beziehungen zur Grande Loge de France abbrechen, nachdem diese Großloge ihre Zusammenarbeit mit dem Grande Orient de France beschlossen hatte.
Besonders für die Bruder der Romandie bedeutete dies das Ende langjahriger Bezichungen zum westlichen Nachbarland.
Das böse Wort von einer Kapitulation vor England ging um.
Dies führte erneut zur Gründung dissidenter Logen, die sich der Grande Loge de Suisse anschlossen.
Mit diesen Logengründungen war in der Schweiz neben der regularen auch eine irregslare Maurerei entstanden, die sich selbst die liberale nennt und mit der auch die Spaltung innerhalb der europaischen Freimaurerei für nicht absehbare Zeit festgeschrieben wurde.
Dieses Schisma ist um so betrublicher, als alle Systeme den gleichen Idealen nachstreben und wertvolle Arbeit leisten.
Seit 1955 kam es unter der Agide der "Alpina" auch zu zahlreichen Logengründungen, die nach dem englischen Emulation Ritual in englischer oder deutscher Sprache arbeiten.
Es sind dies die "Masonry Universal Lodge" Genf, die "Bon Accord" Bern.
Der Schweizerischen Großsloge "Alpina" sind heute fünfundsechzig Bauhutten angeschlossen.
Über ein Drittel aller Mitglieder der "Alpina" gehören auch einem Hochgradsystem an.
Diese Hochgradsysteme stellen mit ihren Ritualen maurerisches Gedankengut dar, das sich nicht auf den Tempelbau, sondern zumeist auf das Rittertum bezieht.
Diese neue Art von Ritualen steht ernsthaft arbeitenden Freimaurermeistern zur Verfügung.
Wie in den ersten drei Graden geht es auch in den Hochgraden um die persönliche Vervollkommnung.
Die Idee des Rittertums enthalt eine reichliche Symbolik für kontemplative Arbeit im freimaurerischen Sinn, wie ritterliches Verhalten, ritterlicher Kampf für das Gute, etc.
Die Rechte der Hochgrade sind in einem Vertrag mit der Großloge "Alpina" geregelt.
Sie können sich in keiner Weise in die Angelegenheiten der "blauen" Logen einmischen, haben aber andererseits das Recht, Mitglieder von "Alpina"-Logen aufzunehmen.
Der Oberste Rat (O. R.) der Schweiz des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus (A. A.S. R.) wurde am 30. Marz 1873 gegründet.
Er geht auf das Directoire Helvétique Romand in Lausanne (1776) zurück.
In der internationalen Konföderation von Lausanne hatten 1875 die elf dort versammelten Obersten Rate den "Großen Baumeister des Welt" als gründlegendes "Schöpfungsprinzip" für den A. A.S. R. bestätigt und die 33 Grade des Ritus festgelegt.
Wie in Deutschland untersteht ihm auch in der Schweiz die Souveranitat über die Grade 4° bis 33°.
Derzeit bestehen in der Schweiz neun Kapitel (18°), achtAeropage (30°), zwei Konsistorien (des 32°, je eines für die deutsche und französische Sprache) und ein GroGrat (33°).
Der A. A.S. R. der Schweiz sicht seine Aufgabe im Kampf gegen Ignoranz in all seinen Formen.
Er dient der gegenseitigen Schulung, deren Programme folgendermaßen beschrieben werden können:
• Den Gesetzen des Landes zu gehorchen
• ehrenwert zu leben und Gerechtigkeit zu üben
• seine Mitmenschen zu achten und
• ohne Unterlaß zum Wohle der Menschheit zu arbeiten um ihre fortschreitenden und friedlichen Emanzipation zu erwirken.
Nur ein Mitglied der "Alpina". (der alle drei "blauen" Grade durchwandert hat) kann im A. A.S. R. Aufnahme finden.
Es werden dort Initiationen nur in die Grade 18°, 30° und 32° durchgeführt, die ubrigen Grade nur "historisch" verlichen.
Den 33.° Grad (des Großinspektors), ein administrativer Grad, reprasentieren Bruder aus allen Regionen des Landes.
Aus seinen Mitgliedern rekrutieren sich die dreiunddreißig Mitglieder des O. R., denen der Souverane Großkommandierende des A. A.S. R. der Schweiz als oberste Autoritat vorsteht.
Sein Sitz befindet sich in Lausanne.
Im Gegensatz zu Deutschland arbeitet in der Schweiz neben dem Alten und Angenommenen Schottischen Ritus auch der Schottisch Rektifizierte Ritus.
Er besteht aus einem Guß: mit klarem Auflbau und innerer Geschlossenheit.
Die Templerlegenden dienen ihm als Sinnbild für moralische Erziehung des modernen Menschen zum ritterlichen Verhalten.
Im Abschnitt über die Martinisten haben wir diesen Ritus bereits kurz gestreift: Die Lyoner Freimaurer um Jean-Baptiste Willermoz (1730 - 1824) hatten in der Strikten Observanz die Struktur gefunden, in die sie ihre eigene, vom mystischen Martinismus bestimmte Vorstellung der Freimaurerei einbinden konnten.
So übernahmen sie von ihr die sieben Grade und modifizierten diese für ihren Bedarf.
1778 wurde am Lyoner Konvent die Reform für die französischen Ordensprovinzen als Ordre des Chevaliers Bienfaisants de la Cité Sainte (CBCS) genehmigt.
Auf dem vom Ordensoberen der Strikten Observanz, Herzog Ferdinand von Braunschweig,1782 in Wilhelmsbad einberufenen Konvent gab man den Anspruch der Templernachfolge auf und genehmigte die Rituale von Lyon.
Der daraus hervorgegangene Schottisch Rektifizierte Ritus wollte sich aber keineswegs als Fortsetzung der Strikten Observanz sehen, sondern als ein neuer Orden.
Er faßte zunächst nur in Frankreich, später auch in der Schweiz Fuß.
1779 erlangten die beiden Schweizer Prafekturen Basel und Zurich ihre Unabhangigkeit von der V. Ordensprovinz Burgund.
Mit dem Untergang des Ancien régime erlosch allerorts das maurerische Licht, das erst 1809 in Basel und 1811 in Zurich durch das schottische Direktorium in Besan,con wieder neu erflammte.
Im gleichen Jahr empfing auch die traditionsreiche "Union de Coers." u Genf, die dem Grand Orient von Frankreich angehörte, das maurerische Licht.
Ein Jahr nachdem Genf 1816 in die Eidgenossenschaft aufgenommen wurde, konnte die Genfer Loge als dritte Prafektur in das unabhangige Großspriorat Helvetien aufgenommen werden.
Als man 1828 die V. Ordensprovinz aufließ, erbte das Großspriorat Helvetien in Zurich samtliche Rechte einschließlich dem Archiv, dessen umfangreiche Sammlungen freimaurerischer Dokumentation seither die Loge "Modestia cum Libertate" Zurich hutet.
Das Schottisch Rektifizierte System verbreitete sich in diesen Jahren über die ganze Schweiz: in Basel, Zurich, Genf, Aarau, Chur, St. Gallen, Neuenburg, Le Locle, Winterthur und Vevey.
Nach Gründung der "Alpina" 1844 traten die in der Schweiz arbeitenden Systeme ihre Souveranität über die ersten drei Grade an sie ab; nur die "Union de Coers" widersetzte sich, da sie eine Schwachung des Systems befürchtete, was sich leider auch bewahrheitete: 1885 schlief die Prafektur Zurich ein, und die "Union de Coers" verblieb als einzige schottisch-rektifizierte Loge.
1910 meldeten sich Bruder aus Paris, die den Ritus in Frankreich wieder einführen wollten.
Es folgte eine Periode der Wiedererweckung auch in der Schweiz: Prafektur Neuenburg (1911), Andreasloge Zurich (1925,1940 zur Prafektur erhoben), Andreasloge Basel (1959,1979 zur Prafektur erhoben) und Andreasloge Lausanne (1977).
Das Schottisch Rektifizierte System entstand am Schnittpunkt zweier Kulturen: der deutschen und der französischen und hat gerade an diesem Schnittpunkt, in der Schweiz, allen Widerwartigkeiten getrotzt.
Seine reiche Vergangenheit ist ein wichtiges Stuck freimaurerischer Kulturgeschichte.
Das Schottisch Rektifizierte System besteht aus sechs Graden:
• Drei "blaue" Graden der Johannismaurerei (Lehrling, Geselle, Meister)
• Den vierten "grunen" Grad der Andreasloge (schottischer und Andreasmeister) und dem
• Inneren Orden (Ecuyer Novice und Chevalier Bienfaisant de la Cité Sainte)
Der innere Gehalt dieses Ritus' lehnt sich dem Martinismus an, wonach der Mensch durch den Sundenfall die Einheit von Geist, Leib und Seele verloren hat.
Noch ist aber ein göttlicher Funke in seinem Inneren zurückgeblieben.
Den gilt es zu finden und wieder zu entflammen, um die verlorene Einheit wiederherzustellen - das Ziel des maurerischen Strebens.
Dieser Auftrag an den Menschen, sich dem Gottlichen zu nahern, wird in jedem der Rituale dieses Systems sichtbar.
Mit der Abtretung der "blauen" Grade an die "Alpina" wurde der vierte Grad den Hochgraden zugeteilt und versteht sich heute als Bindeglied zwischen diesem und der Johannismaurerei.
Die Grade fünf und sechs des Inneren Ordens umfassen Geschichte und Legende der Tempelritter.
In esoterischer Deutung kann Jerusalem auch als Reich Gottes verständen werden.
Ziel des Templerordens war es, die Pilgerwege dorthin zu schutzen.
Der Pilgerweg führt in das Innerste jedes Novizen (Ecuyer Novice), das Böse bekampfend und das Gute übend.
Er wird so zum "Wohltätigen Ritter der heiligen Stadt" (Chevalier Bienfaisant de la Cité Sainte).
Selbstverständlich bekennt sich der Schottisch Rektifizierte Ritus zur maurerischen Toleranz der Religionszugehörigkeit seiner Mitglieder; jedoch unterliegt er, wie die Johannismaurerei, einer Prägung durch christliches Gedankengut.
Jedes freimaurerische Ritual dient im wesentlichen als eine Hilfe im Individuationsprozeß.
Die dabei verwendeten Symbole wirken durch direktes Erleben und Empfinden auf die tieferen im Vor- und Unbewußten schlummernden Fähigkeiten zum Erkennen.
Ihre Effizienz steigt, wenn sie einem uns naheliegenden und eingepragten Gedanken- und Symbolgut entnommen sind.
So wie die Tempelritter die Pilger auf dem Weg ins Heilige Land beschutzten, wird der Ritter CBCS zur Pflege sozialer Tugenden durch die Ausubung einer umfassenden und aktiven Wohltätigkeit aufgefordert.
Die Grande Loge de Suisse entstand aus dem ZusammenschluB der Großsloge ))Europa" mit der französischen Grande Loge Nationale "Opéra" Nachdem am 11. Juni 1955 die Schweizerische Großloge "Alpina" ihre Beziehungen zum Grand Orient Frankreichs abgebrochen hatte, erklarte sich eine Anzahl von Brudern mit dieser Maßnahme nicht einverständen.
Sie wandten sich deshalb von der "Alpina" ab und gründeten die von ihr unabhängigen Logen "Evolution" Lausanne und "Comenius" Genf.
Später schlossen sich diese mit ähnlich gesinnten Logen"Lux in Tenebris" Den Haag und der "Unabhängigen Großsloge" Wien zur Großsloge "Europa" zusammen.
Ein weiterer Anschluß von schweizerischen Logen erfolgte 1966, als die "Alpina" auch ihre Beziehungen zur Grande Loge de France abbrach.
Nach dem Anschluß der französischen Grande Loge Nationale "Opéra" war die Großsloge "Europa" gezwungen, sich umzuorganisieren und nennt sich seit 1967 Grande Loge de Suisse.
Ihr gehören heute sechsunddreißig Obödienzen an, alle Mitglieder von "CLIPSAS".
Ihren Logen steht es frei, auch Frauen aufzunehmen.
Postanschrift: . . .
Telefon: . . .
Telefax: . . .
E-Mail: . . .
Internet: . . .
Seit die GLFF zur eigenstandigen Groß-Obödienz emporwachsen konnte, sind zahlreiche neue Großlogen entstanden, unter ihnen 1985 die Schweizerische Frauengrossloge.
Sie ist eine rein weibliche Organisation gemäß dem Gesetz von 1901 (Frankreich) und bearbeitet im Rahmen ihrer Verfassung und ihrer Reglemente die drei ersten Grade der symbolischen Freimaurerei.
1987 zählte sie elf Logen mit rund dreihundert Schwestern .
Jede erwachsene Frau (Mindestalter: 2I Jahre), die über die burgerlichen Ehrenrechte verfügt und die Prinzipien Freiheit- Gleichheit Bruderlichkeit anerkennt, kann um Aufnahme in den Bund nachsuchen.
Kontaktadresse:
Postanschrift: Frau Edeltraut Schmitz-Angelini
Immenbachstr. 24
CH-4125 Riehen
Telefon:
Telefax: . . .
E-Mail: edeltraut sshmitz@plant.de
Internet: . . .