Derzeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland an die vierzehntausend Freimaurer, wobei der Aufbau der Logen in den neuen Bundeslandern mit seinen circa vierhundert Mitgliedern noch ganz am Anfang steht.
Stand Mai 1996: Die GL AFuAM vD mir 8600 Mirgliedern, gefolgr von der GLL FvD mit 3325 Mitgliedern und die GNML ",3WK" mit weniger als 800 Mitgliedern.
Die ACGL zählt 440 und die GL BFG 440 Mitglieder.
Die deutschen Freimaurer gehören einer der drei regulären deutschsprachigen Freimaurerlogen an (aufdie beiden englischsprachigen Großlogen der Alliierten wird in diesem Abschnitt nicht weiter eingegangen): der Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" mit ihren sechsundzwanzig Logen, der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLL FvD) mit ihren einundachtzig Logen oder der Großloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland (GL AFuAM) mit circa 245 Logen.
In Deutschland ist jede Loge ein eingetragener Verein und ihre Satzung demgemäß beim Registeramt hinterlegt.
Es wird dort auch jeder Wechsel im Meisteramt oder im Vorstand angezeigt.
Die Mitglieder einer Loge bestimmen in freier Wahl ihren Vorsitzenden, den Meister vom Stuhle bzw. Logenmeister.
Auf dem Großlogentag wählen diese dann den Großmeister und seine Mitarbeiter in der Führung der Großloge.
Auch die Großlogen sind eingetragene Vereine oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Sie ordnen die Bezichungen der Logen zueinander und wachen über die Einhaltung der Satzungen und Regeln.
Als Dachorganisation dieser Obödienzen in der Bundesrepublik fungiert die Vereinigte Großlogen von Deutschland, Bruderschaft der Freimaurer (VGL).
Stand Mai 1996: Dic GL AFuAM vD mir 8600 Mirgliedern.
gefolgt von der GLL FvD mir 3325 Mi[gliedern und die GNML >,3WK<~ mir vVelliger als 800 Mirgliedern.
Die ACGI.
Die VGL entsteht durch Beschluß vom 17. Mai 1958 der Vereinigten Großloge der AFAM und die GLL FvD, unter einer Magna Charta der deutschen Freimaurer zusammenzuarbeiten und sich unter diese gemeinsame nationale Ordnung zu stellen.
Am 9. April 1959 treten auch die sechsundzwanzig Tochterlogen dem "3WK" der VGL bei.
Die Magna Charta wird 1982 überarbeitet und verabschiedet.
Gemäß Artikel 3 reprasentiert die VGL die alleinige und souverane Vertretung der (regulären) Freimaurerei in Deutschland gegenüber den Organisationen der (reguldren) Freimaurer im Ausland wie gegenüber der Öffentlichkeit.
Ihr obliegt ferner die Förderung der bruderlichen Zusammenarbeit sowie der Forschung in den Bereichen der freimaurerischen Geschichte und des freimaurerischen Brauchtums.
Gegenüber seinen Mitgliedsgroßlogen unternimmt oder duldet die VGL keinerlei Versuche, deren Selbständigkeit, vor allem in der Pflege der Lehrart und Gestaltung der Organisation, anzutasten.
Neben den drei deutschen und zwei alliierten Großlogen unterstehen der VGL - wegen ihrer übergreifenden Aufgaben - auch die Forschungsloge "Quatuor Coronati" sowie die Loge "Jacob de Molay zum flammenden Stern" mit ihren Deputationslogen, sowie die Loge "Zur Weißen Lilie".
Die Organe der VGL bestehen aus Großmeister, Senat, Konvent und Oberstes Gericht.
Der Großmeister und sein Stellvertreter werden vom Konvent aufVorschlag des Senats für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Der Senat, das beschließende Organ, setzt sich aus Vertretern der Großlogen zusammen, während der Konvent die Vertretung der Freimaurerlogen wahrnimmt.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in sogenannten "gemischten Logen" lehnt der VGL ab, weil es "mit Ordnung und Brauchtum der VGL und ihrer Mitglieder nicht vereinbar ist".
Das gilt auch dann, wenn Gesetze, Verordnungen der Mitgliedsgroßlogen oder Mitgliedslogen keine spezielle Regelung dazu enthalten.
Postanschrift:
Vereinigte Großlogen von Deutschland
Brudersthaft der Freimaurer
Emserstr. 12-13 D-10719 Berlin
Telefon: +0049 (0)30/ 8 6147 96
Telefax: +0049 (0)30/ 8 6211 64
E-Mail: Vgl.@freimaurer.org
Internet: http://www.freimaurer.org
Mitgliedschaftsgesetz der VGL (auszugsweise)
§1
Der Bruder Freimaurer hat die Pflicht, freimaurerische Arbeit zu leisten, überall wo ihm dazu Gelegenheit und Möglichkeit geboten ist.
§2
Dieser Pflicht genüge zu tun, besonders durch Präsenz in der Loge, ist eine Forderung, die sich aus dem Wesen der freimaurerischen Bruderschaft ergibt.
§3
1. Dieser Grundsatz erfordert, daß alle Brüder Freimaurer, die sich als Mitglied einer Loge in den VGL oder einer von den VGL anerkannten Freimaurerloge ausweisen, in allen Logen der VGL zu Arbeiten, Versammlungen und Veranstaltungen in dem Grade, der sie dazu berechtigt, freien Eintritt haben.
2. Dies gilt nicht bei Beratung über innere Angelegenheiten und dann, wenn der amtierende hammerführende Meister eine Störung durch den Besucher befürchtet.
§4
I . Bruder Frm., die ständig, oder für langere Zeit fern von ihrer Mutterloge weilen, können mit deren schriftlicher Erlaubnis in jeder Loge der VGL mitarbeiten und als Doppelmitglied angenommen werden.
Die Erlaubnis ist durch die annehmende Loge in Form einer Doppelmitgliedschaftsgenehmigung bei der Mutterloge einzuholen und in Kopie an das Großmeisteramt zu senden, das die beteiligten Mitgliedsgroßlogen benachrichtigt.
2. Diese Mitgliedschaft wird durch satzungsgemäße Annahme erworben.
3. Der angenommene Bruder steht in Dingen der frm. Ordnung unter der Jurisdiktion der Loge, in der er aufgenommen ist und arbeitet, sowie unter der Jurisdiktion seiner Mutterloge.
§5
Der Eintritt eines aus einer Loge ausgeschiedenen Bruders in den Verband einer anderen Mitgliedsgroßloge ist zulassig bei Vorzeigen eines Entlassungsscheines oder einer Bescheinigung über ehrenhaftes Ausscheiden....
DIE GROSSE NATIONAL-MUTTERLOGE "ZU DEN DREI WELTKUGELN"
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... und Seine Königliche Majestät werden sich das
fühlbarste Vergnügen jederzeit daraus machen,
durch Allerhöchstdero mächtigen Schutz zum
fürnehmsten Zweck aller wahren Freimaurerei
mitzuwirken, welcher nämlich ist: die Menschen
geselliger, tugendhafter und wohitätiger zu bilden.
Frirdrich der Große am 4. Juli 1774
Die Große National-Mutterloge (GNML) "Zu den drei Weltkugeln"
Die Große National-Mutterloge (GNML) "Zu den drei Weltkugeln" besteht schon seit 1740.
Sie ist heute an Mitgliedern zwar die kleinste, an Jahren jedoch die alteste der drei derzeitigen deutschen Großlogen.
Der Name "Aux trois Globes" tauchte erstmalig im Jahre 1740 im Protokoll der Loge auf, die mit Genehmigung des preußischen Königs am 9. September 1740 in Berlin gehalten wurde.
Eine Grußbotschaft der Großloge von England sprach ein Jahr später von dem königlichen Bruder als "naturlichen
Großmeister, der in seinen Staaten selbst Logen zu errichten berechtigt Sei".
Seit Marz 1743 arbeitete die GNML in deutscher Sprache.
1744 nannte sie sich Große königliche Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln".
Von 1766 - 1783 arbeitete sie nach der Strikten Observanz und brachte von dort bei der Ruckkehr ihr heutiges
siebenstufiges Ritualsystem mit.
1772 wurde die GNML unter der Großmeisterschaft des Herzogs Wilhelm von Braunschweig zur großen
National-Mutterloge der Preußischen Staaten erklärt.
Bundesgesetze der Großen National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln" (Berlin 1972)
1. Voraussetzungen
Nur freie Manner können unserm Bunde beitreten; die Freiheit zu betonen, wird unser Bund nicht mude; ohne Freiheit keine Freimaurerei.
Doch ist die Freimaurerei nicht für ungebundene Geister; sie fordert innere Bindungen.
Im Weltenbau, in allem Lebendigen und im sittlichen Bewußtsein des Menschen erkennt der Freimaurer einen Schöpfergeist voll höchster Weisheit, Schönheit und Starke.
Ihn soll er andachtsvoll verehren, bei ihm Kraft suchen zu tätigem Leben und zu gelassenem Sterben, auf ihn soll der die Hoffnung gründen, daß dem menschlichen Wesen etwas Unzerstörbares innewohnt.
Gottesleugner und Anhänger der materialistischen Weltanschauung schließt der Bund aus; nur wer sich zu Gott bekennt und religiösen Sinnes ist, kann ihm angehören.
Die höchste göttliche Offenbarung erkennt der Bund in der Lehre und dem Leben des Meisters von Nazareth.
Er tastet kein kirchliches Dogma an, er macht sich keines zu eigen, er baut sich auf Jesu Lehre auf.
Der Bund verlangt nicht die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft.
Der Bund will, über den Völkern stehend, edel denkende Menschen in sich vereinigen.
Er ist sich dabei bewußt, daß Menschentum immer seine Wurzeln im Volkstum hat und haben muß.
So muß denn jedes Mitglied unseres Bundes Ehrfürcht vor dem göttlichen Schöpfer, Entschlossenheit zu einem der Lehren des Meisters von Nazareth entsprechenden sittlichen Lebenswandel und ließe zu seinem Vaterlande im Herzen tragen.
Sie sind die inneren Bindungen seines Wesens.
II. Zweck des Bundes
Der Bund will Weisheit des Lebens lehren und üben, indem er seine Mitglieder zu bewußter Lebensgestaltung anregt.
Er will zu einer Weltanschauung führen, die sich ihrer Verantwortung gegenüber Volk und Vaterland bewußt ist.
Er will Herz und Sinne auf die Ewigkeit lenken, um durch Ewigkeitsgedanken dem Dasein einen höheren Wert zu geben.
So sollen abgeklarte Manner voll sittlicher Kraft und innerer Harmonie erzogen werden.
Diese Arbeit nennt der Bund die K. K. und er ist überzeugt, daß so erzogene Manner nutzliche Staatsburger und treue Volksgenossen sein werden.
Um die Bundeslehren auszubreiten und zu üben, sind Vereinigungen vertrauter, durch gleiche Gesinnung und gleiches Streben eng verbundener Bruder eingerichtet, die Logen oder Bauhütten genannt werden.
Ihren Namen und die ihnen eigentumliche Arbeitsweise haben sie aus den mittelalterlichen Bauhütten der Werkmaurer entnommen.
Dieses Brauchtum geheim zu halten, verpflichtet sich jeder bei der Aufnahme in die Loge durch ein feierliches Gelubde.
Dagegen sind Zweck, Lehre, Gesetze und Geschichte des Bundes jedermann zuganglich, ebenso wie die Namen seiner Mitglieder und Bundesoberen; denn der Bund ist kein Geheimbund.
Aus dem Zweck des Bundes folgt, daß im Bruderkreise nicht Rang, Stand und Reichtum gelten, wohl aber Bildung des Geistes und Gemutes und Sinn für edle Geselligkeit.
Alle parteipolitischen und kirchlich-konfessionellen Angelegenheiten sind von seiner Tatigkeit ausgeschlossen.
III. Freimaurerische Pflichtenlehre
Der Bund verlangt von seinen Mitgliedern einen unbescholtenen Ruf und einen sittlichen Lebenswandel sowie den Grad geistiger Bildung und die Empfänglichkeit des Gemuts, die zur Förderung seiner hohen Aufgaben unerlaßlich sind.
Die erste Arbeit des Freimaurers sei auf sein eigenes Inneres gerichtet: Er soll sich selbst erkennen.
Aber diese Selbsterkenntnis soll weniger Selbstbetrachtung sein, die leicht zur Selbstgefälligkeit wird, als vielmehr strenge Prüfung der eigenen Handlungen.
Durch sie soll der Freimaurer erkennen, wann blinde Leidenschaften, Eingebung des Augenblicks oder ungezugelte Sinnlichkeit ihn hinreißen, wann Einbildungen, Unlust und Unkraft ihn hemmen wollen.
Er soll lernen, die Aufgaben seines Lebens in seinen Willen aufzunehmen und nach Grundsätzen und Uberlegungen zu handeln.
Doch soll er nicht vergessen, daß er in diesem Streben nie vollen Erfolg haben kann, da alles menschliche Tun Stuckwerk ist - Mensch sein heißt Kämpfer sein.
Es ist die Aufgabe eines rechten Schulers der Lebensweisheit, daß er lerne, sich über den Alltag zu erheben.
Er soll in der weiten Schöpfung, in allem Werden und Vergehen die Offenbarungen des Weltenmeisters verehren und stets eingedenk sein, daß er ein Glied einer höheren Weltordnung ist.
So wird seinem Wesen und Sein Wurde und Weihe gegeben.
Er soll Unglaüben und religiöse Gleichgultigkeit von sich weisen und gegen jeden Aberglaüben gerustet sein.
Wo er aber einen herzlichen Gottesglaüben findet, soll er ihn verständnisvoll und ohne Engherzigkeit anerkennen und werthalten.
Die Loge sei jedem Bruder eine geweihte Statte.
Eifer, Treue und Gehorsam gegen den Bund sollen ihn erfullen.
Er halte seine Verpflichtungen heilig; Maurerwort gelte ihm gleich dem feierlichsten Eide.
Er erweise sich gegen die zur Fuhrung berufenen Bruder stets ehrerbietig und folgsam.
Die Loge ist der Ort, an dem der Freimaurer in seiner liebenswertesten Gestalt erscheinen soll.
In ihrem Verhaltnis zueinander sollen die Bundesbruder durch Eintracht, Gefälligkeit und rege Anteilnahme, durch Nachsicht, Bescheidenheit und Treue sich auszeichnen.
Sie sollen Verständnis für anderes Denken und Achtung vor der Überzeugung des anderen haben.
Strenge gegen sich selbst, Milde gegen andere sollen den Freimaurer beseelen.
In seinem ganzen Verhalten bewähre er die alten Freimaurer-Tugenden: Verschwiegenheit, Uneigennutzigkeit, Gefälligkeit, Behärrlichkeit, Besonnenheit und Unerschrockenheit.
Bei jeder ihrer Zusammenkünfte sollen die Freimaurer mildtätig der Armen gedenken und allezeit ein warmes Herz für fremde Not bezeigen.
Die Teilnahme für seine Bruder darf aber den Freimaurer weder zu irgendeiner Verletzung seiner Amts- und Berufspflichten verleiten noch zu Begunstigung von Bundesbrudern zum Nachteile anderer, die dem Bunde nicht angehören.
Der Freimaurer soll auch solche Begunstigungen nicht von Brudern verlangen und die Zugehörigkeit zum Bunde nicht zur Erreichung außerer Vorteile mißbrauchen.
Die Loge ist eine Schule der Lebensweisheit.
Nie darf der Freimaurer vergessen, daß er die Pflichten, die er zunächst an seinen Brudern erfullt, allen Mitmenschen schuldet.
Er soll im Leben üben, was er in der Loge gelernt hat.
Er richtet sein unermudliches Streben dahin, daß die segensreichen Lehren des Bundes in
seiner Person, in seinem Hause und in seinem gesamten Lebenskreise immer mehr zur Wahrheit und zur Tat werden.
Alle Pflichten, die ihm in der religiösen und staatlichen Gemeinschaft, in der burgerlichen Gesellschaft und im Familienleben obliegen, soll der Freimaurer auf das gewissenhafteste erfullen.
Er sei auch hierbei ein Vorbild.
Er sei insbesondere seinen Mitburgern ein Vorbild in der Folgsamkeit gegen die Staatsgesetze und in aufopfernder Vaterlandsliebe.
Das höchste Gesetz seines Handelns aber sei, wie im Kreise der Bruder so im Kreise der Volksgenossen, die Bruderliebe in Gesinnung und Tat.
Den Freimaurer erkennt man daran, daß er liebe übt.
Die vier Erkenntnisstufen über den drei Johannisgraden sind die der
• Schottenmeister: In der ersten Erkenntnisstufe reiht sich an die drei Saulen der Johannismaurerei die vierte der Religion (Gottes- und Menschenliebe).
An ihr empfangt der Aspirant seine Weihe.
Im "Schottentempel" wird er mit seinen Pflichten vertraut gemacht: Gottesverehrung zu beweisen, vom Gottesbewußtsein erfullt zu sein und als Gottsucher alle Krafte der Erkenntnis dem Ewigen und Heiligen zu weihen.
• Auserwählte Bruder: Diese zweite Stufe bildet den Eingang in den Inneren Orient.
Das Ende des Templerordens lehrt, daß alles Streben nach Wahrheit frei vom Streben nach Macht, Reichtum und außerem Schein sein muß.
Ein weiterer Irrweg ist der, mittels magischer Praktiken das Geheimnis des Lebens entratseln zu wollen (wie bei den Gold- und Rosenkreuzern).
Demut soll der Auserwahlte Bruder üben, seine Weisheit soll der Glauße, seine Schönheit die ließe und seine Starke die Hoffnung sein, der dreifache Grund, auf dem die Wurde und Gluckseligkeit des Menschen beruhen.
• Geweihte des Inneren Tempels: Die dritte Erkenntnisstufe ist ein Grad der Selbsterkenntnis.
Nur durch deren Pforten gelangt man zum Innersten Heiligtum.
Im Inneren Tempel mit den Symbolen der Offenbarung soll jeder Zugelassene den Menschen in sich erforschen.
Fuhrer auf dem Weg der Erkenntnis ist der Meister von Nazareth.
• Vertraute der Vollendung: Diese vierte und höchste Erkenntnisstufe zeigt, daß es wahre Vollendung erst jenseits des Grabes gibt.
Alle im Bund empfangenen Lehren mahnen, daß das wahre Leben des Geistes und der Sittlichkeit im Absterben der Sinnlichkeit entsteht.
Glaube, liebe und Wahrheit sind die höchsten Tugenden in der Nachfolge Jesu.
Als letzte der drei deutschen Großlogen reiht sich die Große National-Mutterloge am 26. Mai 1963 als gleichberechtigte Großloge in die Bruderkette der VGL ein.
Zu ihr kann über folgende Kontaktadresse die Verbindung aufgenommen werden.
Postanschrift:
Große National-Mutterloge
Zu Den Drei Weltkugeln
Heerstr. 28
D-14052 Berlin
Telefon: +0049 (0)30/ 3 04 28 06, 3 051512
Telefax: +0049 (0)30/ 3 O5 7106
E-Mail: 9 l 3wk@freimaurer. org
Internet: http://www.freimaurer.org/gnml_3wk
DIE GROßSE LANDESLOGE DER FREIMAURER VON DEUTSCHLAND
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Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLL FvD) ist christlich orientiert, und ihre Mitglieder betrachten Jesus Christus als ihren Obermeister.
Sie binden sich durch ein feierliches Gelubde an die Bruderschaft, die ihre Ziele in neun Regeln (siche Seite 434)'93 festgelegt hat.
Wie wir schon hörten, wurde der Orden 1770 von Johann Wilhelm v. Zinnendorf (1723 - 1782) in Berlin gegründet und arbeitet seither nach der sogenannten Schwedischen Lehrart, die den Charakter eines christlichen Ritterordens betönt: "geschlossen zur Ehre Gottes, zur eigenen Veredelung und zur Veredlung der Bruder, zur Forderung der allgemeinen liebe und zur Erhohung der Wurde und des Wohles der Menschheit" .
Struktureller Aufbau des Freimaurer-Ordens
Johannisgrade I. Johannislehrling
II. Johannisgeselle
III. Johannismeister
Andreasgrade: IV./V. Andreaslehrling, Andreasgeselle
(in Schweden getrennt bearbeitet)
VI. Andreasmeister
Kapitelgrade: VII. Ritter vom Osten
VIII. Ritter vom Westen
IX. Vertrauter Bruder
X. Auserwahlter Bruder
Auszeichnungsstufe: XI. Ritter-Kommandeur mit dem roten Kreuz
Im INTERNATIONALEN FREIMAURER-LEXIKON lesen wir, daß im Gegensatz zu anderen aus dem 18. Jahrhundert entstandenen Hochgradsystemen sich die Schwedische Lehrart durch eine innere Geschlossenheit auszeichne.
Ihre besondere Eigentumlichkeit liegt in der Verankerung in die Lehre Christi.
In diesem Zusammenhang wird in der Literatur auf Johann Arndts (1555 - 1621) Buch WAHRES CHRISTENTUM hingewiesen, das die Konstitution der Großen Landesloge in Schweden beeinflußt haben soll.
Dort schuf sie einen elfstufigen - in Deutschland einen zehnstufigen - organischen Bau und will eine in freimaurerische Formen gehullte Erneuerung der mittelalterlichen Mystik darstellen.
Nach wie vor halt man an einem geistigen Rittertum fest und bezicht auch die Tempelherren in das Ritual der Kapitelgrade ein, die den Johannis- und Andreasgraden folgen (siche struktureller Auflbau).
An der Spitze des weltlichen Ordensbaues der GLL FvD steht der Ordensmeister mit den elf höchsten Beamten, die den Ordensrat bilden.
Dieser ubt die Aufsicht über die Kapiteltätigkeit aus und ist die höchste Instanz in allen Ritual- und Systemfragen.
Die Arbeit der Johannis- und Andreaslogen leitet und beaufsichtigt der Landes-Großmeister, der auf drei Jahre gewählt wird.
Gegenwartig pflegen neben dem Freimaurerorden der GLL, die Großlogen von Danemark, Island, Norwegen und Schweden diese christliche Tradition in der Weltbruderkette.
Lehrinhalt und Arbeitsweise des Ordells konllen von ihrer Anlage her ohne christliche Grundüberzeugung nicht wirksam werden. Dies bedingt, daß nur solche Suchende im Freimaurerorden Aufnahme finden konnen, die diese Einstellung auch teilen.
Auch die Große Landesloge der Freimaurer in Deutschland zeigt im Internet mit einer Homepage Präsenz.
Auf den Regionalseiten (http:// www.freimaurerei.com/regionalseiten/....) lassen sich Intormationen über die einzelnen Logen und ihre jeweiligen Kontaktadressen, bzw. Arbeitsplane und Veranstaltungen abrufen.
Postanschrift:
Große Landesloge der Freimaurer
von Deutschland,Großsekretariat
Peter-Lenné-Straße 1-3
D-14195 Berlin
Telefon: +49 (O 30) 83118 77 u. 841716-0
Telefax: +49 (O 30) 841716-17
E-Mail: gll@freimaurerei.com
Internet: http://www.freimaurerei.com
Ordensregel
Allgemeine Regel des unter dem Namen "Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland" bestehenden und wirkenden Freimaurer-Ordens
1. Der Freimaurer-Orden verpflichtet seine Mitglieder zur gewissenhaften Einhaltung seiner Gesetze und Ordnungen.
In Ordensangelegenheiten sind alle Briuder dem Ehrenrecht des Ordens unterstellt.
2. Die "Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland" ist eine durch ein feierliches Gelubde geschlossene Bruderschaft.
3. Der Freimaurer-Orden setzt den Glaüben an GOTT, den er unter dem Bilde des "Dreifach Großen Baumeisters der ganzen Welt" verehrt.
und an die göttliche Weltordnung voraus. Ohne diese Voraussetzung kann die Lehr- und Ubungsweise des Ordens nicht wirksam werden.
4. Die Lehrart der Großen Landesloge ist auf das Christentum gegründet. Unter Christentum ist aber nicht die Zusammenfassung bestimmter Glaübensartikel zu verstehen, sondern die alleinige Lehre Jesu Christi, wie sie in der Heiligen Schrift enthalten ist.
Die Bibel bleibt daher die unerschutterliche Grundlage unserer Ordenslehre; sie ist die Hauptquelle ubseres Bekenntnisses,höchstes auf dem Altar liegendes maurerisches Licht.
5. Im Bewußtsein ihrer Gotteskindschaft nennen sich die Ordensmitglieder untereinander BRÜDER und fühlen sich in diesem Brudersinn mit allen Freimaurern der Welt verbunden.
Die Ordensmitglieder achten die religiose Uberzeugung eines jeden anderen Menschen
6. Der Freimaurer-Orden verlangt von jedem Mitglied stäindige Arbeit an der Ausbildung seiner Persönlichkeit.Vernullft und Gewissen, innere Freiheit und Selbsterkenntnis sowie das Bewußtsein der Verantwortung sind wesentliche Mittel, sich der Erkenntnis des Ursprungs, des Wesens und der Bestimmung des Menschen und allen Seins zu nähern.
7. .Die Mitglieder des Freimaurer-Ordens sind verpflichtet, sich nach Kräften zu bemühen, um Verwirklichung der Menschenrechte und der Menschenwürde, sowie des Friedens und der Eintracht in der Welt.
Mit ihrem Vaterlande fühlen sie sich treu verbunden.
Andersdenkenden gegenüber sollen sie duldsam sein.
Sie sollen die Schwachen, Unterdruckten und Leidenden schutzem. Demut im Gluck, Geduld und Leiden, Mäßigkeit und Standhaftigkeit, sowie die Erfüllung übernommener Pflichten sind Eigenschaften, die von einem Freimaurer erwartet werden.
8. Um diese Ziele zu erreichen, ermöglicht der Freimaurer-Orden seinen Mitgliedern, sich durch eine sufenweise fortschreitende Lehr- und Übungsart weiterzubilden und zur Entfaltung zu bringen.
Sie wird KÖNIGLICHF KUNST genannt und soll in ihrer Eigenart und ihrem Wesen unveränderlich bleiben.
Der Freimaurel-Orden ist in seiner Lehre und seinem Autbau ein Ganzes.
Seine Bruder sollen ihm mit Hingabe und Treue angehören.
Jeder soll eingedenk sein, daß er durch sein Verhalten fur das Ansehen des ganzen Ordens verantwortlich ist.