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Die Vertreibung der Mauren und Juden aus Spanien
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Im 13. Jahrhundert ist Spanien noch kein Nationalstaat, und katholische Könige herrschen über die beiden christlichen Königreiche von Kastilien und Aragon.
Neben ihnen teilt sich die Iberische Halbinsel noch in Portugal und dem immer weiter zurückgedrangten muslimischen Reich der Mauren im Süden auf.
Am 19. Oktober 1496 ehelichen die Prinzessin Isabella von Kastilien und Prinz Ferdinand von Aragon, wobei sich beide Reiche zusammenschließen.
In der Reconquista (Ruckeroberung) versuchen die katholischen Könige die christliche Herrschaft allmählich auf alle Gebiete auszudehnen, die seit dem 8. Jahrhundert von den Muselmanen beherrscht werden.
Zunächst bezieht sich dies nur auf die weltliche Herrschaft, denn der enge Kontakt zwischen Christen, Juden und Mauren hat zu einer gemeinsamen Kultur und zu einer großzügigen gegenseitigen Duldung dieser drei Religionsgemeinschaften geführt, auf die das mittelalterliche Spanien stolz sein kann.
So gläubt Ferdinand III. von Kastilien (reg. 1230 - 1252) sich mit Recht "König der drei Religionen" nennen zu durfen.
Aber Egoismus, Stolz und Mißgunst bereiten diesem über fünfjahrhunderte währenden, zumeist friedvollen und sich gegenseitig befruchtenden Miteinanderleben dreier Kulturen ein jähes Ende.

Die Juden haben sich immer mehr des Handels und Geldverkehrs in den Städten bemachtigt.
Die alten Stande wollen sich aber mit dem wachsenden Einfluß dieser bevölkerungsgruppe nicht mehr abfinden.
Und der feudalistische Adel, dem 97% des bodens gehört, empfindet die Vorherrschaft dieser fremden bevölkerungsschicht sogar als bedrohlich.
So sind beide darauf bedacht, die Juden auszuschalten.
Vor allem in Kastilien halten Juden Schlusselstellungen im Staat besetzt, als Minister, königliche Ratgeber, Pachter von staatseinkünften, Geldgeber Für Feldzuge und als Hausmeister auf den Gutern der Krone und des höheren Adels.
Mit der Reconquista andert sich die tolerante Haltung gegenuber Andersgläubigen.
Immer öfter werden systematische Ausschreitungen gegen die judische Bevölkerung angezettelt.
In einzelnen Regionen gehen die Behörden später dazu über, jüdische Untertanen zwangsweise zu taufen.
Diese sogenannten Conversos tragen ihr Christentum deshalb meist nur nach außen als Maske, während sie in ihrem Familienverband zum größten Teil ihren judischen Riten treu bleiben.
Bis Mitte des 15. Jahrhunderts haben sich die Familien der Conversos in Kastilien derart vermehrt, daß sie, wie erwähnt, eine Herausforderung für die alte Aristokratie darstellen.

In Aragon halten sie die Halfte aller wichtigen Posten am Königshof besetzt.
Obgleich die Conversos nach ihrem offiziellen bekenntnis keine Juden mehr sind, trifft sie doch bald die volle Harte des Antisemitismus .
Von Toledo aus ergehen die ersten restriktiven Vorschriften, die den Conversos die übernahme öffentlicher Ämter verwehren.
Sogenannte"blutreinigungs-Vorschriften" fordern von allen, die in den Staatsdienst eintreten oder heiraten wollen, den Nachweis, daß in ihren Adern kein jüdisches Blut fließe, was zu Fälschungen der Ahnenreihe, vor allem bei Adeligen führt.
Um gegenüber den altchristlichen Kreisen nicht ins Abseits gedrangt zu werden, artet gerade in diesen Kreisen die Agitation gegenüber Juden und Conversos besonders heftig aus.
In der Reconquista hatten die Christen 1187 Zaragoza zurückerobert; 1236 folgt Cordoba und 1238 Valencia.
1248 ergibt sich Sevilla als vorlaufig letztes Bollwerk des maurischen Widerstandes in Andalusien.
Das maurische Königreich von Granada kann sich indes noch weitere zwei Jahrhunderte halten; der listige Nasridenfürst Muhammad Ibn Ahmar unterstellt sein Königreich dem schutz König Ferdinands III., der ihn zu seinem Vasallen macht.
Dafür muß er jährlich einen Tribut an Kastilien zahlen und ihm auch bei der Eroberung Andalusiens mit Waffen beistehen.

Die Hochzeit der katholischen Könige am 19. Oktober 1469 vereinigt das christliche Spanien und besiegelt das schicksal Granadas, dieser letzten nicht-christlichen bastion auf der Iberischen Halbinsel.
Ihre Reconquista beginnt 1482 mit der Eroberung der Alhambra, einer kleinen Stadt im südwesten des Königreiches und endet im Januar 1492 mit der Kapitulation Granadas.
Die Umzingelung der Stadt durch ein achtzigtausend Mann starkes Heer der katholischen Könige hungert deren bewohner aus.
Dadurch wird Granada den Christen unzerstört übergeben.
Die katholischen Konige gewähren dem letzten moslemischen König Abu'Abdi-Llah (Boabdil) großzügige Kapitulationsbedingungen.
Sie enthalten u. a. die Klausel, daß die Mauren als f'reie Untertanen der Krone ihre eigene Religion unbehindert ausuben dürfen.
Daran erinnert man sich allerdings nur für wenige Jahre, nämlich bis der neue Erzbischof von Toledo, Jiménez de Cisneros, seine Vorstellungen durchsetzen kann.
Schon 1499 ordnet er das Verbrennen aller arabischen schriften an.
Auch dem Adel gelingt es, seine Forderungen einzubringen: Mit Ausnahme weniger Gebiete im Osten Granadas, die man andalusischen bauern zuteilt, erwirbt der Adel das ganze soeben eroberte Königreich mit der Auflage, die erworbenen Gebiete mit Christen neu zu besiedeln.

Nach der Vertreibung der Mauren aus Granada entwickeln sich die weiteren Ereignisse mit unerbittlicher Zwangsläufigkeit: bereits am 31. Mai 1492 wird das Vertreibungsedikt erlassen, das den Juden Zeit gibt, sich bis zum 31. Juli taufen zu lassen.
Anderenfalls mussen sie das Land verlassen.
Dem folgen hundertfünfzigtausend Juden, während fünfzigtausend den christlichen Gläuben annehmen.
Diese Vertreibung bleibt im christlichen Abendland keine Ausnahme.
Mit den verschiedensten begrundungen, aus religiösem oder rassistischem Fanatismus oder schlichtweg aus Habgier vertreibt man sie schon langer aus fast allen Ländern Europas .
1502 bestimmt Königin Isabella von Kastilien mittels königlichem Erlaß, daß alle in ihrem Königreich ansassigen Moslems zwischen Taufe und Vertreibung zu wählen hätten.
Im Nachbarkönigreich Aragon entscheidet sich von ungefähr einer Million Moslems die Mehrheit für die Taufe, während dreihunderttausend auswandern.
Die getauften Moslems, die Morisken, leiden jedoch auch weiterhin unter der Ablehnung der christlichen bevölkerung und versuchen in verzweifelten Aufstanden ihre Gleichstellung zu erzwingen ...
Die meisten spanischen Juden fliehen nach Portugal, wo sie König Joao II. freundlich aufnimmt.

Sein Nachfolger Manuel wählt indes eine Tochter König Ferdinands zur Gattin und muß als Morgengabe dafür sein Land "judenfrei" machen.
Es wiederholt sich die spanische Tragödie, und die sephardischen Juden zichen in die Niederlande und später in die protestantischen Staaten des deutschen Reiches.
Dort mussen die Conversos herausfinden, daß sie als getaufte Katholiken nicht angesehener sind, als die dort bereits ansässigen aschkenasischen Juden.
Von dem wirtschaftlichen Aderlaß des Großteils der stadtischen Mittelschicht und der Kaufleute wird sich Spanien allerdings bis in unsere Tage nicht mehr erholen: Mit dem Verschwinden der Juden und der Verfolgung der Conversos gleiten die Geldgeschafte alsbald in die Hände auslandischer Händler (zunachst Genuesen) und Banker, die den Handel später zu ihrem Monopol umgestalten.
Nach den Genuesen drangen weitere Italiener und dann Deutsche ins Geschaft, das reiche Spanien blutet aus.
Im 17. Jahrhundert stoßen wir auf Außerungen spanischer schriftsteller, daß der wachsende Reichtum von Landern wie Holland größtenteils der Hilfe durch jüdisches, aus Spanien nach Amsterdam fließendes Kapital zu verdanken sei.
Später gibt man sogar der "internationalen jüdischen Verschwörung" die schuld am Niedergang Spaniens und dem Triumph seiner Feinde ...
In einer sendung des Bayerischen Rundfunks vom Januar 1998 über Diego de Uceda, einem Zeremonienmeister des Calavera-Ordens, wurde dieses jüdische und maurische schicksal in Spanien dramatisch und überzeugend vorgestellt.
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Die Inquisition
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Abb 19: Von der Inquisition verurteilte Ketzer im Büßergewand

Das Edikt von 1492 hat das Judenproblem in Spanien also nicht gelöst.
Ein Großteil ist im Lande verblieben und hat sich "freiwillig" taufen lassen.
Andere kehren später ausgeplündert und besitzlos wieder zurück.
Sie wollen sich lieber in ihrer angestammten Heimat mit der Zwangstaufe abfinden, als in der Fremde heimat- und besitzlos zu sterben.
Der Konflikt setzt sich somit unter neuen Formen fort.
Nachdem es über die Jahrhunderte vielen jüdischen Familien gelungen war, durch Einheirat in die Kreise des Adels einzudringen, überreicht Kardinal Francisco de Mendoza y Bobadilla König Philipp 11. (1527 - 1598) ein Memorandum, das beweisen soll, der gesamte spanische Adel sei praktisch jüdischer Herkunft.
Wenn die Angaben darin auch sicherlich überzeichnet sind, so zeigen sie doch den tendenziellen sachverhalt auf.
Und dies gilt nicht nur für den weltlichen Adel, sondern auch für viele der höchsten geistlichen Wurdentrager Kastiliens: So bezeichnenderweise für den Kardinal Juan de Torquemada und seinen Neffen, den späteren Großinquisitor Tomas de Torquemada.

Ist es da verwunderlich, wenn Bedenken geäußert werden, der Zirkel der Würdentrager jüdischer Herkünft reiche bis in die höchsten kirchlichen Amter des Vatikan hinein? Einem durchaus gläubwurdigen bericht aus der Mitte des 16. Jahrhunderts zufolge entstamme die Mehrzahl der in Rom ansassigen spanischen Geistlichen, die dort kirchliche sonderstellungen anstrebten, ebenfalls jüdischen Kreisen.
Einer langen Tradition folgend, geben doch viele Familien von Conversos ihre Söhne und Töchter in die Obhut der Kirche, um sie in religiösen Orden erzichen zu lassen, da der geistliche Beruf ihnen später leichtere Aufstiegsmöglichkeiten bietet.
So mag es uns auch nicht in Erstaunen versetzen, wenn wir hören, daß Juan de Avila (Johannes vom hl. Kreuz) und die heilige Teresa von Avila aus Conversos Familien stammen.
Auch geht man davon aus, ohne das Geld der Conversos habe die erste Reise des Kolumbus nicht stattfinden können: Die Conversos Luis de Santangel und Gabriel Sanchez finanzieren diese Reise.
Juden und Conversos bilden einen Teil der Besatzung der drei Karavellen, und es ist durchaus möglich, daß sogar der "Genuese" Kolumbus ursprünglich aus einer katalonischen Familie von Conversos stammt.
Zu beginn des Kreuzzuges gegen die Katharer unterstand, wie schon erwähnt, die Inquisition der Ketzer noch der bischöflichen Jurisdiktion.
Viele Adelige betrachten allerdings das Durchsetzungsvermögen der Bischöfe als zu schwach und gedenken diese Aufgabe lieber einer dem Päpst direkt unterstellten Einrichtung zuzuordnen.

So wird auf ihr betreiben hin - durch päpstliche Bulle - am 1. November 1478 das Inquisitionsgericht in Kastilien eingerichtet, wie es heißt, um die Ernsthaftigkeit des Religionswechsels der Conversos zu untersuchen.
Mit dieser Aufgabe betraut man, wie schon fruher in Aragon (1232), den Dominikanerorden.
Diesmal handelt es sich indes um ein Instrument der weltlichen und kirchlichen Aristokratie, die damit ihre Vorherrschaft im Lande zu festigen sucht.
Es soll aber auch jeder auslandische Einfluß - vor allem die Idee einer Reformation - sowie alles, was sich an Neuem regt, von vornherein im Keim erstickt werden.
Damit nabelt sich Spanien vom geistigen Leben Europas ab, um sich bedingungslos den Dogmen der Kirche und den eigennützigen Idealen der Aristokratie zu unterwerfen.
Weshalb sich allerdings die katholischen Könige mit der Einsetzung der ersten Großinquisitoren fast zwei Jahre Zeit lassen, namlich bis zum 27. September 1480, bleibt bis heute ungeklärt.
Die Inquisition hat zunachst nur über getaufte Christen zu urteilen und richtet sich deshalb anfänglich ausschließlich gegen die jüdischen Conversos.
Sie verursacht damit einen Exodus von viertausend andalusischen Familien.
Später weiten sich die Aktivitaten der Inquisition aus und erstrecken sich ebenso gegen moslemische Conversos und andere "Ketzer" wie Protestanten und Humanisten.
Jede Verleugnung der päpstlichen Autorität und der offiziellen Kirchenlehre wird als Abfall von Gott und seiner Kirche geahndet.
Einzig denkbare Strafe dafür kann nur der Tod auf dem scheiterhaufen sein.

Wie in Spanien, so muß mit der Einführung der Inquisitionsgerichte bei uns im Deutschen Reich ebenso das Prozeßrecht verändert werden.
Der Prozeßablauf soll nur noch schriftlich und geheim abgewickelt werden.
Nachdem Päpst Gregor IX. Konrad von Marburg zum Generalinquisitor für den gesamten deutschsprachigen Raum ernannt hat, führt man auch bei uns allgemein die Folter ein.
Im Ergebnis erzwingen sie damit nur ein fragwurdiges Geständnis.
Wie in Spanien, so kann auch hierzulande ein Inquisitor der Unterstutzung von Gerichten und behörden sicher sein, denn sie erhalten die Halfte des von den verurteilten Ketzern eingezogenen Vermögens.
Die andere Halfte darf der Inquisitor zugunsten weiterer Ketzerverfolgungen selbst in Anspruch nehmen.
Die Finanzierung des systems ist damit gesichert.
Das Verlangen, Adelige und angesehene Burger ohne standesunterschiede vor Gericht zu zwingen, wird dem - im Gegensatz zu seinen Amtskollegen - völlig asketischen Mönch Konrad von Marburg zum Verhängnis: Im Jahre 1233 findet man ihn erschlagen in der Nahe von Marburg ...

Nachdem sich deutsche Bischöfe - unter dem Druck der öffentlichen Meinung - gegen die Mönchsinquisition ausgesprochen haben, versanden die Exzesse für die nachsten zweihundertfünfzig Jahre, bis zum Erscheinen der "Hexenbulle SUMMIS DESIDERANTES AFFECTISUS unter Päpst Innozenz VIII.


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Die Hexenprozesse
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Der Hexenwahn mit seinen unmenschlichen Auswüchsen ist keine exklusive Erfindung des Mittelalters.
Hexenprozesse lassen sich schon im mosaischen Gesetz, im Römischen Reich und unter Karl dem Großen nachweisen, der in seiner Gesetzgebüng nachdrüklich dem Unwesen zu Leibe rücken wollte.
Doch das Christentum stachelt eine Phobie an, der nach neueren schatzüngen mehrere Millionen zumeist unschuldiger Menschen zum Opfer fallen.
Der Wahn beschränkt sich dabei auch nicht nur auf katholische Länder.
In den calvinistischen Hochburgen geht es noch wesentlich dramatischer zu.
Dabei ware es doch Aufgabe des Christentums, den Hexenwahn zu verhindern.
Stattdessen setzt es die Hexenprozesse als eines seiner unmenschlichsten Mittel selbstsuchtig ein oder duldet sie zumindest.
Und erst seit die Kirche die Realität des Hexenwesens in ihren Gläubenskodex aufgenommen hat, ist dieser Tatbestand überhaupt strafbar.
Bis zum 13. Jahrhundert fällt nur der Abergläube daran unter das Kirchenrecht.
1474 wird dem Dominikaner Heinrich Institoris das Amt eines Inquisitors für Deutschland übertragen, mit der Weisung, "es überall da auszuuben, wo kein anderer Inquisitor tätig ist, oder wo es ihm beliebt".
Für die Erzbistumer Köln, Mainz und Trier ernennt man 1481 den Dominikaner Jakob Sprenger zum Inquisitor.

Beide tun sich zusammen und berichten dem Päpst Innozenz VIII., von einigen der von ihnen gefolterten Frauen über die Existenz einer "riesigen Ketzersekte" in Deutschland informiert worden zu sein.
Als Antwort darauf beklagt die "Hexenbulle: SUMMIS DESIDERANTES AFFECTISUS, "daß in einigen Teilen Oberdeutschlands und ebenso in den Diözesen und Provinzen von Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen eine große Anzahl von Personen beiderlei Geschlechts ... mit dem Teufel Unzucht treiben und mit ihren Zauberspruchen und beschwörungen und anderen abscheulichen Hexenkunsten ... die Saaten der Felder ... und die Fruchte der Baume zugründe richten, Mensch und Tier mit entsetzlichen ...
Qualen peinigen, sowie das eheliche Zusammensein der Manner und Frauen sowie die Empfängnis verhindern".
Mit ihrem als Anleitungsbuch zur Hexenverfolgung verfaßten MALLEUS MALEFICARUM, dem HEXENHAMMER, erreichen Institoris und Sprenger, daß ihnen Kaiser Maximilian in einer Urkunde Schutz und der Bulle Unterstützung verheißt.
In der Druckausgabe stellen sie dieses Dokument dem HEXENHAMMER voran und erwecken so den Eindruck, die kaiserliche Unterstützung bezöge sich auf ihre schrift.

Auch liegt dem HEXENHAMMER ein Gutachten der Universität Köln bei, das die strafrechtlichen Ausführungen von den Kölner Theologen abgesegnet erscheinen läßt.
Die Erklärung ist nachweisbar eine Fälschung.
"Dieses Werk sollte das verruchteste ... und dennoch unheilvollste Buch der Weltliteratur werden, denn es schuf die Grundlagen für das Entstehen eines bis zur Massenhysterie gesteigerten Verfolgungswahnes, dem Millionen von Menschen zum Opfer fielen.
" Es beinhaltet die komplette theoretische begrundung des Hexenwesens.
Seine ungeheuerliche Verbreitung verdankt der HEXENHAMMER der Erfindung Gutenbergs.
Besondere bedeutung erlangt darin sein speziell den Juristen gewidmeter dritter Teil über die Ausrottungsmöglichkeiten der Hexen, der sich zum Gebrauchskommentar der Richter und Schöffen entwickelt.
Juristisch-theologische Werke kommen bis weit ins 18. Jahrhundert an den Ausführungen des HEXENHAMMERS nicht vorbei, weil die beiden Dominikaner in bewundernswerter Sisyphusarbeit nahezu alles zusammengetragen haben, was dem Zwecke der Hexenverfolgung dienlich erscheint.
Der Wahn trifft besonders die Frauen, da diese doch "seit Evas Sundenfall für die Verführungen des Teufels weitaus anfalliger sind, als der Mann".
Ein abstoßendes Außeres gilt allgemein als Markenzeichen einer Hexe.
Dabei geraten unverheiratete Frauen meist schon in Verdacht.
Und gerade sie stellen nach den Kriegen zahlenmäßig einen überproportionalen bevölkerungsanteil.

Unter ihnen bilden die Amfrauen (Hebammen) eine besonders gefährdete berufsgruppe.
Bereits bei ihrer Berufszulassung müssen sie den Eid ablegen, ihre Arbeit "one abergläub und zauberey" zu leisten.
Sie sind auch geradezu prädestiniert, einen unentbehrlichen bestandteil der Hexensalbe beschaffen zu können: namlich ein neugeborenes, möglichst ungetauftes Kind.
Deshalb wird später vielfach dieser ganze berufszweig mit den Hexen gleichgesetzt.
Die Hexensalbe mit ihren diversen bestandteilen psychotroper Pflanzenextrakte dient vielerlei Zwecken: Unter die Achseln gestrichen, als Raucherung oder Getrank vermittelt sie einen Rausch der sinne, u. a. wohl die haufig erwähnte Flugerfahrung durch Zeit und Raum; auch macht sie unempfindlich gegen die schmerzen der Folter.
Finden die Hexenjager bei ihrer Suche ein Gefaß mit nicht definierbarem Inhalt, so sehen sie darin allein schon ein starkes Indiz für die Hexentätigkeit seines besitzers, das die Anwendung der Folter rechtfertigt.

Im HEXENHAMMER werden u. a. Wetterzauber, Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft detailliert beschrieben.
Bei der Teufelsbuhlschaft handelt es sich um den vermeintlichen Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, der bei Frauen als mannlicher Incubus und bei Mannern als weiblicher succusus auftritt.
Die Idee von der "Samenvermittlerrolle" des Teufels war zwar von der frühen Kirche entschieden bekampft worden, im Mittelalter findet sich indes kein Theologe, der diesen Wahn mit schlussigen Argumenten angreifen wurde.
Meint doch noch Martin Luther: "Was aber die Buhlteufel, Incubus und buccubus genannt, betrifft, so bin ich dawider nicht, sondern gläube, daß es geschchen könne ... denn ich habe ihrer viele gehört, die von ihren eigenen Exempeln gesagt haben: dem Satan geschieht gar lieb damit, wenn er uns in einer angenommenen Jünglingsoder Weibsgestalt betrugen kann.
" So bekennen unter der Folter die Frauen weiterhin ihre Teufelsbuhlschaften, siebenjahrige Kinder wie siebzigjährige Greisinnen.
Auch bringt man das "schnelle Anwachsen der Hexengemeinde" in Zusammenhang mit der Teufelsbuhlschaft.

Im Zuge der Hexenverfolgungen finden "Fachmanner" später sogar die erbliche Hexerei, was die Ausrottung ganzer Familien bedingt.
Die bald eingeführte Denunziationsplicht löst eine regelrechte Prozeshysterie aus: Minderjährige erhalten ihre Zulassung als Zeugen, Knechte sagen gegen ihre Herren aus.
Sogenannte "Hexenproben" finden ihre Anwendung und dienen der allgemeinen belustigung, während eine vernünftige Verteidigung behindert oder ausgeschaltet wird.
Schuldvermütungen besitzen gleichen Wert wie die zumeist unter Zwang und Folter erpreßten Notbeweise
Nur wenige Advokaten wagen es, unter diesen Voraussetzungen die Verteidigung einer Hexe anzunehmen.
Einer davon, der unerschrockene Arzt, Jurist, Offizier und Okkultist, Heinrich Cornelius Agrippa von Nettesheim (1486 - 1535), geht neben seinen aufklärenden naturwissenschaftlichen und magischen schriften auch gegen die Grausamkeit und bestechlichkeit der Inquisitoren vor.
Mit listiger Argumentation widerlegt er das Hirngespinst der erblichen Hexerei: " ... durch das Heil der Taufe wird der Satan aus uns herausgerissen, denn zuvor sind wir alle sündhaft und verflucht auf Ewigkeit.
" So jedenfalls behaupte es die Kirche, oder könne man sich auf das Sakrament der Taufe nicht mehr verlassen?
Dann aber besaße der Teufel mehr Macht als Gott, was doch dem Gläuben widerspreche.
Damit erntet er in Metz den Freispruch seiner Mandantin und den unversöhnlichen Haß der Dominikaner Jüdisches inquisitoren Es mag nicht verwundern, daß auch er das Exil einer Verfolgung durch die Inquisition vorziehen mußt.

Er stirbt 1535 in Grenoble. Eine Wende leiten schließlich Dr. Johann Weyer, ein schuler von Nettesheim, mit seinem Werk BLENDWERKE DER DAMONEN (1563) und der Jesuit Friedrich Spee ein, der mit seinem mutigen Werk Cautio Criminalie (1631) erfolgreich der weiteren Expansion des Hexenwahns schranken setzt und zu einer aufgeklärteren Rechtsprechung in den katholisch regierten Ländern aufruft.