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VORWORT
DIE ALLGEMEINEN GRUNDGESETZE DER FREIMAURER
I. DIE ALTEN PFLICHTEN
II. DIE ALTEN PFLICHTEN
I.Von Gott und der Religion.
II. Von der burgerlichen Obrigieit, der höchsten und der untergeordneten.
III. Von den Logen.
IV. Von den Meistern, Aufsehern, Gesellen und Lehrlingen.
V. Von dem Verhalten der Zunft bei der Arbeit.
VI. Von dem Betragen.
1. Betragen in der Loge, wenn sie geöffnet ist.
2. Betragen, wenn die Loge vorüber ist, die Brüder aber noch nicht auseinandergegangen sind.
3. Betragen, wenn Brüder zusammenkommen, ohne Das Fremde zugegen sind, doch nicht in einer förmlichen Loge.
4. Betragen in Gegenwart von Fremden, welche nicht Maurer sind.
5. Betragen zu Hause und in Euerer Nachbarschaft.
6. Betragen gegen einen fremden Brüder.
DER SCHLUß DER ALTEN PFLICHTEN.




Vorwort
Das vorliegende Internationale Freimaurerlexikon wendet sich in gleicher Weise an Freimaurer und Nichtfreimaurer. Die Freimaurerei ist in den Jahren nach dem Kriege in den Brennpunkt des Interesses weiter Kreise gestellt worden. Das Urteil uber sie ist weniger von Sachkenntnis als vielmehr von gefühlsmäßigen Eingebungen beeinflußt. Daher gibt es im jüngsten Schrifttum über die Freimaurerei mehr Deutung als Sachlichkeit, mehr Werturteil als verläßliche Kenntnis. Soweit uber der Freimaurerei noch ein Schleier des Geheimnisses lag, ist er im Angriff zerstört, in Abwehr gelüftet worden. Als letzter Rest dieses heftig bekämpften freimaurerischen Geheimnisses bleiben nur noch Das ehrwürdige Gebrauchtum der Logenarbeit selbst und die in ihrem praktischen Werte stark herabgeminderten Erkennungszeichen.

Das vorliegende Handbuch geht daher bis an die äußersten Grenzen des zulässig Darstellbaren. Da beide Verfasser Freimaurer sind, müssen sie diese Grenze, die nur noch ein stark eingeengtes Gebiet umschreibt, pflichtgemäß respektieren. Im übrigen haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, weder zu verhüllen noch zu enthüllen, sondern klar darzustellen, Was ist.
Die Verfasser sehen in der Freim aurerei einen Männerbund, der durch die gemeinsam verbindende Form zu gleichen Zielen hingewiesen wird: einen Männerbund, der sich selbst eine Sendung gegeben hat, die im Humanitäts gedanken begrundet ist. Sie sehen die Freimaurerei als eine übervolkliche Geistesbewegung, die überall Das gleiche will, wenn auch nationale und klimatisch-psychologische Unterschiede in Zielsetzung und Wegen auch unter Freimaurern gewisse Gegensätze schaffen. Der Freimaurerbund ist nicht einheitlich in seiner Führung, eine Weltorganisation einheitlicher Struktur lebt nur in den Wunschträumen der Freimaurer und in der Einbildung der Gegner. Einheitlich ist die Form des Gebrauchtums und die im Freimaurer wirkende Zuversicht, durch die symbolische Arbeit an sich und den ihm Verbundenen dem erstrebten ethischen Ziel näherkommen zu können. Dieses Ziel ist weder ein religiöses noch ein politisches, es ist ein menschliches. Die Distanz zu ihm ist weder durch Schlagworte noch durch Wünsche allein auszufüllen. Sie verlangt Arbeit. Ein Bild dieser reichen Arbeit zweier Jahrhunderte auf ihren Wegen und Irrwegen, in ihren Klarheiten und Unklarheiten gibt Das vorliegende Lexikon.

Das Bestreben der beiden Verfasser ging dahin, Das Bild der Freimaurerei bis auf die letzten Zeiten und Geschehnisse zu ergänzen. Der verfügbare Raum zwang hier zu kritischer, die Verfasser selbst nicht immer befriedigender Kürze. Mit den gesammelten weit mehr als 6000 Stichworten ist Das Ganze der Freimaurerei nicht voll ausgeschöpft. Besondere Schwierigkeiten bereitete die Auswahl der handelnden Personen. Bei der Heftigkeit der An griffe gegen die Freimaurerei, die so alt sind wie ihr Bestehen , bedeutet der Beitritt zum Bunde ein Bekenntnis zu einer bestimmten weltanschaulichen Richtung. Trotzdem glaubten die Verfasser, bei den Personennamen einen noch schärferen Masstab anlegen zu miissen. Nicht Das bloße Dabeigewesensein, sondern die Anteilnahme an den Bestrebungen des Bundes und die Umsetzung der freimaurerischen Lehre im eigenen Wirkungskreise war bei der Sichtung maßgebend.

Ein Wörterbuch der Freimaurerei ist in seinem Entstehen an Vorbilder gebunden. Wir haben sie, soweit sie uns zugänglich waren, benützt. Neben der deutschen Literatur (insbesondere dem "Allgemeinen Handbuch der Freimaurerei [Lenning], I., 2. und 3. Auflage) besonders die amerikanischen, bezw. englischen Encyclopädien von Mackey, Macoy, Oliver, Mackenzie, Waite, Hawkins u. a. Die übrige, überaus reiche Literatur, die Verwendung fand, ist im bibliographischen Teil dieses Lexikons und teilweise bei einzelnen Artikeln verzeichnet. Zahlreiche Einzeldarstellungen in Manuskripten und Freimaurerzeitungen wurden mitverarbeitet. Eine unentbehrliche Hilfe war uns die von Wolfstieg begründete, von Beyer und Quint fortgesetzte große Bibliographie der Freimaurerei. Trotz dieser kaum mehr zu übersehenden Grundlagen, denen allwöchentlich aus freimaurerischen Blättern immer neues Material zuströmt, ist Das Handbuch in mancher Hinsicht naturgemäß Stückwerk geblieben. Geschichtliche Vorkommnisse sind Deutungen unterworfen, zu jüngsten Zeitereignissen fehlt bisweilen die pathosfreie Distanz. Die Verfasser standen als Leiter von freimaurerischen Zeitschriften selbst zu oft im Kampfe der Meinungen, als Das sie in Zeitfragen volle Objektivität zusichern könnten. Das Handbuch hat daher trotz aller redlichen Bemühungen seiner Verfasser persönliche Färbung. Es erscheint weder im Auftrage einer freimaurerischen Behörde noch ist es einer solchen zur Begutachtung oder Genehmigung vorgelegt worden. Die volle Verantwortlichkeit tragen daher ausschließlich die beiden Verfasser. Sie schildern den Freimaurerbund, wie sie ihn sehen, sie fuhlen sich aber nicht berechtigt, in seinem Namen zu sprechen.

Bei der Zusammenarbeit ergab sich eine erfreuliche Übereinstimmung der Autoren in nahezu allen Punkten. Die Bearbeitung der einzelnen Stichworte ging derart durcheinander und ineinander, Das Das abgeschlossene Buch in allen seinen Teilen als gemeinsame Arbeit erscheinen kann. Nur in einem Punkte (Hochgradwesen) sind die beiden Verfasser verschiedener Meinung. Das drückt sich an einzelnen Stellen deutlich aus und erklärt scheinbare Widersprüche. Da diese gegensatzliche Beurteilung durch die gesamte Maurerwelt geht und wohl auch immer gehen wird, kommen hier somit beide Parteien, Anhänger und Gegner der verschiedenen uber die drei symbolischen Grade hinausgehenden Lehrarten, zu ihrem Rechte.

Das Internationale Freimaurerlexikon wendet sich, wie schon gesagt, an Freimaurer und Nichtfreimaurer. Dem Freimaurer will es sein Wissen um die Königliche Kunst vermehren. Dem Nichtfreimaurer will es verläßliche Aufschlüsse geben, die ihm eine Beurteilung der Freimaurerei im heutigen Kampfe der Meinungen erleichtern sollen. Das Buch ist weder eine Propagandaßchrift für die Freimaurerei noch eine Abwehrschrift gegen ihre Gegner. Es will eine sachliche Darstellung sein. Wie diese verwendet wird, welche Schlüsse aus ihr gezogen werden, kann von den Verfassern nicht beeinflußt werden. Sachlichkeit kann sich nicht Wünschen unterordnen. Nicht die Frage, wie sich Freunde und Gegner die Freimaurerei wünschen, hat die Darstellung beeinflußt. Sie hielt sich ausschließlich daran: Was war, Was ist und Was sein und werden kann.

Bei Durchsicht des weltanschaulichen und philosophischen Teils wird der aufmerksame Leser des Lexikons vielleicht gegen die Verfasser den Vorwurf erheben, Das hier der Eklektizismus etWas zu weit getrieben sei. Dem ist jedoch nicht so. Ein beliebter Streit innerhalb der Freimaurerei richtet sich auf Beantwortung der Frage, ob Freimaurerei eine besondere Weltanschauung sei und ob sie eine eigene Philosophie habe. Diese Frage scheint um so berechtigter, als seitens der Gegner die Weltanschauung der Freimaurer als Gegensatz bekämpft wird und beispielsweise im Hochgradsystem des Alten und Angenommenen Schottischen Ritus eine Serie von Graden als "philosophische Grade" bezeichnet werden. Freimaurerei kann nur als eine Gesinnungsgemeinschaft, nicht aber als geschlossene weltanschauliche oder philosophische Geistesgemeinschaft aufgefaßt werden. Ihrem Wesen nach ("Alte Pflichten", I. Hauptstuck) ist sie kritisch, relativistisch und eklektisch. Da sie Das Dogma, sei es auf metaphysischem, erkenntnistheoretischem oder ethischem Gebiete, unbedingt ablehnt, kann sie keine allgemein bindende Lehre verkünden. Sie beschränkt sich darauf, ihren Anhängern Richtungen zu weisen und Das Feld zu umgrenzen, auf dem sich die Weltanschauung des einzelnen bilden und weiten kann. Mit der Vorschrift: Erfüllung des Sittengesetzes, der sittlichen Freiheit, dem Glauben an einen Fortschritt und dem Humanitätsgedanken, sind im wesentlichen die Grenzen der freimaurerischen Gesinnungsgemeinschaft gegeben.

Aus diesen Grunden eignet sich Das Freimaurertum auch nicht als Programm für eine bestimmte politische Partei, eine religiöse Gruppierung u. ä. Ebenso wie Das Symbol des Allmächtigen Baumeisters aller Welten den bekenntnismäßig Religiösen und den religiös Freien vollkommen befriedigen muß, ist auch in weltanschaulich-philosophischer Richtung im Freimaurertum die Möglichkeit gegeben, anscheinend vollkommen Disparates miteinander zu gemeinsamen Zwecken zu vereinigen. Diese, von ernsthaften Gegnern wiederholt herausgehobene Einwendung einer inneren Schwäche ist gerade die Starke des freimaurerischen Gedankens. Nur dieser inneren Stärke ist es zu danken, wenn beispielsweise in Bauhütten des fernen Ostens religiöse, rassische und kaßtenmäßige Unterschiede innerhalb der Loge vollkommen zum Verschwinden kommen und wenn in europaischen und amerikanischen Logen die politische Gegnerschaft des Alltags nicht imstande ist, in der Loge Wellen zu werfen. In einzelnen amerikanischen Nordstaaten hat sich der wiederholt gerügte Mißbrauch entwickelt, vor wichtigen politischen Wahlen Empfehlungen von Wahlwerbern auch in den Inseratenteil von Freimaurerzeitungen einzurücken. So sehr dies auch zu verurteilen ist, so kann es doch hier zum Beweise herangezogen werden: denn in diesen Freimaurerzeitungen erscheinen die Wahlaufrufe unterschiedslos nebeneinander. Der Demokrat neben dem Republikaner ruhren die Werbetrommel auf derselben Seite. Die Zeitung selbst nimmt keine Stellung hierzu und darf es auch nicht. Sie beschränkte sich darauf, den Brüder seinen Gesinnungsgenossen zu empfehlen, gleichviel, welcher Parteifärbung er ist, welche politischen Anschauungen er draußen vertritt.

Die Anlage des Lexikons betreffend seien hier noch einige Bemerkungen angefugt, zumal es sich um technische Unterschiede handelt, die sich beispielsweise beim Vergleiche mit dem "Allgemeinen Handbuch der Freimaurerei" ( 11900/01 ) ergeben. Sie beziehen sich vor allem auf die Logen-geographie. Das vorliegende Lexikon behandelt nur die Hauptstädte und die als Brennpunkte freimaurerischen Lebens besonders hervortretenden Orte. Eine Anfuhrung aller Logenorte (Oriente) verbot sich durch den Umfang des Werkes, dem bei aller Großzügigkeit des Verlages doch Grenzen gesetzt werden mußten. Wer sich für Einzelheiten interessiert, sei auf Das "Jahrbuch der Welt freimaurerei" ("Annuaire de la FrancMaçonnerie Universelle") verwiesen, Das von der Kanzlei der Association Maçonnique Internationale (A. M. I.), Genf, herausgegeben wird. Es bringt die vollständigste geographische Übersicht der Freimaurerei. Daten, die insbesondere für Deutschland eine verläßliche Obersicht geben, enthält der von C. v. Dalen begrundete Kalender für Freimaurer (Leipzig, Verlag Bruno Zechel). Das Taßchenbuch des Vereins deutscher Freimaurer, Leipzig, wird nur an Freimaurer abgegeben. Soweit es sich um geschichtliche Daten kleinerer und für die Gesamtentwicklung der Freimaurerei weniger wesentlicher—insbesondere deutscher—Logenorte handelt, muß auf Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei (2. und 3. Auflage) verwiesen werden. Bezüglich der außereuropäischen Orte enthält die vor einigen Jahren in einer Neubearbeitung herausgekommene umfangreiche amerikanische Encyclopädie von Mackey viele, wenn auch nicht immer in allen Punkten verläßliche Daten.

Ein Grundsatz der kontinentalen Freimaurerei schließt die Forderung ein, Das die Zugehörigkeit anderer Personen zum Bunde Dritten gegenüber vertraulich behandelt werden soll. Diese Forderung ist bei der feindseligen Haltung weiter Kreise gegenüber dem Freimaurertum vollauf berechtigt. Wenn in dem vorliegenden Lexikon trotzdem die Namen zahlreicher Iebender Freimaurer verzeichnet sind, so bedeutet dies keinen Verstoß gegen den oben genannten Grundsatz. Genannt wurden von lebenden Freimaurern nur diejenigen, die sich selbst, sei es in ihrem öffentlichen Auftreten, sei es als Schriftsteller usw., als Mitglieder des Bundes zu erkennen gegeben haben oder die in vorliegenden Druckschriften bereits als Freimaurer kenntlich gemacht wurden. Dieser Grundsatz hat übrigens nur für den europäischen Kontinent Geltung. Die angelsächsische Freimaurerei ist bei aller inneren Geschlossenheit soweit öffentliche Angelegenheit, Das sogar die alljährlich vollzogenen Beamtenwahlen der Logen in den Tageszeitungen bekanntgegeben werden. Bei den einzelnen Biographien war Kürze geboten. Daher beschränkt sich die Angabe im Einzelfalle nur auf die wesentlichsten Daten, der Gleichförmigkeit halber auch nur auf die Geburts- und Sterbejahre. Dort, wo genauere Daten erwunscht sind, muß auf die großen biographischen Werke sowie auf die Konversationslexika verwiesen werden. Da die meisten angeführten Persönlichkeiten von allgemeiner Bedeutung sind, ist diese Ergänzung in der Mehrzahl der Fälle gewährleistet.

Nicht nur Raummangel, sondern vor allem der Umstand, Das die Freimaurerei heute die Wolfstiegsche Bibliographie besitzt, legte Beschränkung in der Angabe der bibliographischen Hinweise auf. Bei wesentlicheren Gegenständen sind wenigstens die Hauptbelegstellen genannt. Dort, wo im Texte Entlehnungen aus anderen Werken vorkommen, wird der Autor genannt. Hier mögen vielleicht an einzelnen Stellen Versehen unterlaufen sein, insbesondere dann, wenn die Entlehnung selbst nicht dem Hauptwerk, sondern einem Zitat entnommen wurde. Die Absicht, einen Autor zu unterdrücken, liegt dem vorliegenden Werke bei seiner unbedingt objektiven An lage selbstverständlich vollkommen fern .

Eine Feststellung sei zum Schlusse nochmals ganz besonders scharf hervorgehoben: Das vorliegende Lexikon ist weder offiziös nochoffizie11. Diese Feststellung ist deswegen besonders wichtig, weil auf gegnerischer Seite immer wieder die Neigung deutlich wird, für Äußerungen eines einzelnen den ganzen Bund verantwortlich zu machen. Die beiden Verfasser glauben, die Freimaurerei zu kennen. Sie sind aber nicht befugt, für sie autoritativ zu sprechen. Sie rechnen sogar bestimmt damit, Das einzelne ihrer Anschauungen in Freimaurerkreisen selbst auf Widerspruch stoßen werden.

Bei dem gewaltigen Umfang des in diesem Buche verarbeiteten Materials mußten sich die beiden Verfasser die Mitarbeit mehrerer Freunde sichern, die dankbar zu nennen besondere und erfreuliche Pflicht ist. An erster Stelle sei hier Ing. Emerich Balog, Wien, genannt, dem die Verfasser neben philosophischen Artikeln die mühevolle Bearbeitung zahlreicher Biographien, die Identifizierung vieler Namen, geographische Übersichten u. ä. zu danken haben. Wenn der biographische Teil des Werkes so reich ausgestaltet werden konnte, so ist dies nicht zuletzt diesem Hauptmitarbeiter zu danken. In ähnlicher Weise betätigte sich im symbolischen und ritualistischen Teil Ernst KIatscher, Prag, der unsere Arbeit durch die Gewissenhaftigkeit seiner kritischen Bemerkungen befruchtet hat. Beide Herren haben sich überdies durch umfängliche Korrekturarbeiten sehr verdient gemacht.

Zahlreiche Großlogen und Freunde haben uns durch wertvolle Mitteilungen unterstützt. Das Interesse, dem unsere Tätigkeit bei allen diesen uneigennützigen Helfern begegnete, hat uns die Arbeit in außerordentlicher Weise erleichtert und die diesen Herren gegenüber schon lange bestehende Dankesschuld noch ganz betrachtlich vermehrt.

Ende Jänner I932.
Dr. med. Oskar Posner, Wien
Eugen Lennhoff, Karlsbad .


Die allgemeinen Grundgesetze der Freimaurer


I. DIE ALTEN PFLICHTEN

Als Grundgesetz der Freimaurerei werden allgemein die Alten Pflichten, Old Charges, bezeichnet. Da wir in diesem Handwörterbuche wiederholt auf sie zu verweisen haben, ziehen wir es aus praktischen Gründen vor, sie nicht nach ihrem Inhalte aufzuteilen, sondern in ihrer Gänze mit den notwendigen Erläuterungen der gesamten Materie voranzustellen. Das Was unter "Alten Pflichten" verstanden wird, ist in der ersten Ausgabe des Constitutionsbuches des Reverend James Anderson enthalten, der im Jahre I723 im Auftrage des Großmeisters Herzog von Montagu ein Manuskript vorlegte, Das die Genehmigung der Großloge fand. Dieses Statut hat folgenden Titel:

The Constutions of the Free-Maßons, containing the History, Charges, Regulations etc. of that most Ancient and Right Worshipful Fraternity.
(For the use of the Lodges.)
London, Printed by William Hunter for John Senex at the Globe, and John Hooke et the Flower-de-luce over against St. Dunstan's Church in Fleetstreet.
In the Year of Maßonry . 5723
Anno Domini . 1723
Der Inhalt des Buches ist: Ein Vorwort mit Widmung an den Herzog von Montagu, unterschrieben von J. T. Desaguliers, Deputiertem Großmeister. Es folgt hierauf eine Geschichte der Freimaurerei, die bei der Aufnahme von neuen Brüdern vorgelesen werden soll. Diese Geschichte ist im Stile der alten Chroniken gehalten. Sie beginnt daher mit Adam und führt über die Bibel, den Tempelbau Salomons, der ausführlich beschrieben wird, Babylon, Persien, Griechenland, Rom nach England, wobei die englischen Legionen Roms als Bindeglied benutzt werden. Franken und Angelsachsen werden in Verbindung mit der Geschichte der Steinmetzen gebracht, bis dann in fortlaufender Linie eine Geschichte der englischen Könige und ihrer Bezichung zur Baukunst aufgebaut werden kann. Die Geschichte endigt in der Zeit König Williams (I688), dessen große Bauwerke eingehend beschrieben werden. (Siehe weiter unten.)

Auf diese in mehrfacher Beziehung sonderbare Geschichtsklitterung folgt nun Das uns hier besonders interessierende Stück, betitelt:

"The Charges of a Free-Mason

extracted from ancient Records of Lodges beyond Sea and of those in England, Scotland and Ireland for the Use of the Lodges in London.
To be Read at the Making of New Brethren, or when the Maßter shall order it."
Darunter folgt Das Inhaltsverzeichnis dieser Charges
The General Heads viz.
I. Of God and Religion.
II. Of the Civil Magistrate supreme and subordinate.
III. Of Lodges.
IV. Of Maßters, Wardens, Fellows and Apprentices.
V. Of the Management of the Craft in working.
VI. Of Behaviour, viz:
I. In the Lodge while constituted.
2. After the Lodge is over and the Brethren not gone.
3. When Brethren meet without Strangers but not in a lodge.
4. In Presence of Strangers not Masons.
5- At Home and in the Neighbourhood.
6. Towards a strange Brother.
Der nächste Abschnitt betitelt sich General Regulations, compiled first by George Payne Anno I720, when he Was Grand Maßter, eine Art Hausordnun,, in XXXIX Punkten. Ein weiteres Kapitel, Postkript, gibt Anweisungen über die Einsetzung einer neuen Loge. Schließlich als Schluß die Approbation der vorstehenden Satzungen, vollzogen durch den Großmeister des Jahres I723, Philipp Herzog von Wharton,und die Meister und Aufseher von 20 Logen, de dato London, den I7. Januar I722/23, die zugleich die Drucklegung anordnet.
Die Alten Pflichten in der Andersonschen Fassung sind dann im Londoner Postboy vom 28. Feber I723 als eben erschienen angekündigt. Sie sind somit nicht als Geheimschrift gedruckt, sondern im Buchhandel erschienen, Was in Hinblick auf gegnerische Behauptungen wichtig ist! Für die Gegenwartsfreimaurerei sind lediglich die als Charges bezeichneten Abschnitte von Bedeutung; sie werden unter dem Begriff Alte Pflichten verstanden. Wir lassen die genaue Übersetzung folgen.