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Een ogenblik !

KONGRESSE, MAURERISCHE,
KÖNIGLICHE AXT,
KÖNIGLICHE KUNST,
KÖNIGLICHEN GEWÖLBE , RITTER VOM S
KÖNIGLICHER ORDEN VON SCHOTTLAND,
KONKORDAT.
KONKORDAT VON 1804.
KONSISTORIUM,
KONSTANTINOPEL,
KONSTITUTIONEN.
KONSTITATIONENBUCH
KONTEMPLATIVE MAUREREI.
KONVENTE DER STRIKTEN OBSERVANZ.
KONVENTE IN FRANKREICH
KONVENT VON WILHELMSBAD,
KONVERTITEN.
KOPENHAGEN
KOPHTHA,
KÖPPEN, KARL FRIEDRICH,
KORAN.
KORBER, NORBERT,
KOREA,
KOREISH-SEKTE
KORFU,
KORN, WEIN UND OL
KORNÄHRE,
KÖRNER, GOTTFRIED CHRISTIAN,

Kongresse, Maurerische,
nennt man internationale Versammlungen von Freimaurern verschiedener Länder. Hiebei sind zu unterscheiden K., an denen sich Großlogen, das sind bevollmächtigte Körperschaften mit autoritativer Vollmacht, beteiligen, und K., die von Einzel freimaurern ohne Vollmacht seitens ihrer Großlogen veranstaltet werden. Die erstere Art wird seit 1921 vorgestellt durch die regelmäßigen offiziellen Zusammenkünfte, Konvente der in der "Association Maconnique Internationale", A. M. I. (s. d.) vereinigten Großlogen, Genf 1921, 1923, Brüssel 1924, Genf 1925, Belgrad (Friedensmanifestation unter Patronanz der A.M. I.) 1926, Paris 1927, Brüssel 1930. Da dieser die englischen nordamerikanischen, deutschen usw. Großlogen nicht angehören, haben die Beschlüsse organisatorischer Art, die auf den internationalen Konventen gefaßt werden, keine allgemeine Bedeutung für die Weltfreimaurerei. Internationale K. von Einzelbrüdern sind wiederholt versucht worden (1842 in Washington, 1843 in Baltimore, die sich jedoch nur auf amerikanische Brr. beschränkten).
Bedeutungsvoller waren die K. in Steinbach 1845 und 1857, in Straßburg 1846 und 1847, in Basel 1848 und in Straßburg 1849, die hauptsächlich eine Annäherung der deutschen und französischen Freimaurer im Geiste des Dombaumeisters Erwin von Steinbach an bahnen wollten.Weitere Internationale K.u.a.: Paris 1889. Antwerpen 1894, Haag 1896, Paris 1900, Genf 1902, Brüssel 1904, Lissabon 1905 (spanisch-portugiesisch), Brüssel 1910. Rom 1911. Bei den meisten dieser K. waren jeweils auch eine Reihe von Obedienzen offiziell vertreten.
K. im kleinen waren die Manifestationen (s. auch d.) des Komitees für deutsch französische Annäherung (s. d.), die seit 1900 zwischen deutschen und französischen Freimaurern veranstaltet wurden, wobei auch im pazifistischen Geist tätige Freimaurer aus anderen Ländern mitwirkten. Nachdem gegenseitige Besuche in Naney, Lyon und Straßburg den Boden vorbereitet hatten, fand 1907 das erste größere Treffen bei Kolmar (in der "Schlucht") statt. 1909 folgte eine Zusammenkunft in Basel, 1909 in Baden-Baden. 1911 kamen gegen 400 deutsche und französische Brr. in Paris zu. sammen 1912 traf man sich in Luxemburg. Die letzte dieser Zusammenkünfte vor dem Kriege fand 1913 im Haag statt. Es nahmen Freimaurer von 14 Nationen daran teil.
Die nachste für Frankfürt a. M. angesetzte Manifestation fiel bereits in die Kriegszeit und mußte daher unterbleiben. Erst 1925 konnten die zerrissenen Faden wieder aufgenommen werden (Manifestation von Basel). Die Versammlungen zeigten in der Folge aber ein anderes Bild, da sich die reguläre deutsche Freimaurerei gegen die Teilnahme ihrer Angehörigen wandte. Die Französen (unter Führung von Charles Bernardin [s. d.]) trafen in diesem Rahmen seit 1927 von deutscher Seite nur noch die Angehörigen der nicht anerkannten Großloge des Freimaurerbundes "Zur aufgehenden Sonne": Verdun 1928, Mancheim 1929, Besançon 1930, Freiburg i. B. 1930.

Durch das Erstehen der Allgemeinen Freimaurerliga in ihrer heutigen Form wurden deren alljärliche K (1927 Basel 1928 Wien, 1929 Amsterdam, 1930 Genf, 1931 Paris) zu einer ständigen Einrichtung. Die Teilnehmer sind Einzelbrüder, die Großlogen selbst üben jeweils am Orte der Tagung das Gastgeberrecht aus, nehmen aber an den Tagungen als solche nicht teil. Diese K. der Liga erfreuen sich heute besonderer Beliebtheit, weil sie Freimaurern der verschiedensten Nationen die Gelegenheit zu persönlichem Zusammentreffen, zu gemeinsamer übernationaler Arbeit, zur Bekundung des Friedenswillens und zur Beratung allgemein freimaurerischer Fragen geben.

So überflüssig die Bemerkung auch für den Freimaurer ist so notwendig ist sie nach außen hin: Weder die K. der A. M. I. noch die K. der Liga haben irgendeinen bestimmenden Einfluß auf die Weltfreimaurerei. Weder in der A. M. I. noch in der Liga ist die Freimaurerei geschlossen vertreten. Die K. haben weder eine von allen Großlogen anerkannte gesetzgeberische noch eine vollziehende Gewalt. Sie sind wichtige Mittel zum Zwecke der gegenseitigen Annäherung, sind aber weder ein freimaurerisches Weltparlament noch der Ort, wo die beruchtigten "Geheimen Oberen" ihre Plane enthullen. Eß ist vielleicht nicht überflüssig, auch darauf hinzuweisen, daß diese internationalen K. usw. auch nicht wie Gegner immer wieder schreiben, mit den ,Zionisten-K." irgend etwas Gemeinsames haben, es sei denn, daß auch Zionisten-K. mit Vorliebe in Basel abgehalten wurden, das heute der Sitz der Liga ist.

Zu Internationalen K. treffen sich schließlich auch mit einer gewissen Regelmäßigkeit die seit 1875 durch die Lausanner Konföderation (s d.) verbundenen Obersten Räte des A. u. A. Schottischen Ritus. Letzte Tagungen: Brüssel 1907, Washington 1912, Lausanne 1922, Paris 1929.
Königliche Axt,
s. Ritter der Königlichen Axt.
Königliche Kunst,
s. Kunst, Königliche.
Königlichen Gewölbe , Ritter vom s
Royal Arch
Königlicher Orden von Schottland,
s. Royal Order of Scotland.
Konkordat.
1. Vertrag zwischen Staat und römischer Kirche über deren Verhältnis innerhalb des Staates,
2. freimaurerischer Vertrag zwischen einem Obersten Rat des A. u. A. Schottischen Ritus und der Großloge des gleichen Landes, in dem die gegenseitige Abgrenzung der Befugnisse festgelegt wird, insbesondere aber der Verzicht des Obersten Rates auf die Gründung von blauen Logen vertraglich ausgesprochen wird.
Konkordat von 1804.
Zwischen dem Schottischen Ritus (Suprême Conseil de France, bezw. Grande Loge Ecossaise Générale) und dem Französischen Ritus (Grand Orient de France) kam im Hause des Marschalls Kellermann ein K. zustande, nachdem Napoleon I. durch den Erzkanzler Cambacére B (s. d.) den Wunsch nach der Vereinigung der beiden Lehrarten hatte ubermitteln lassen . Für den Grand Orient underhandelte u.a Maschall Masséna. Das K. beinhaltete die Vereinigung der Großloge mit dem Großorient und dessen ausschließliche Gewalt über die Grade I-XVIII, wogegen dem Suprême Conseil die Bearbeitung der Grade XIX-XXXIII vorbehalten wurde. Das K. wurde dann von den beiden Körperschaften sanktioniert, seine Durchführung scheiterte aber an der Folge von Widerstanden innerhalb des Großorients. Am 6. September 1805 erklärten die wieder bei Kellermann zusammengetretenen Führer des Schottischen Ritus das K. für aufgehoben, die Schottische Großloge für wieder aufgerichtet.
Konsistorium,
Werkstätte für den XXXI. und XXXII. Grad des A. u. A. Schottischen Ritus.
Konstantinopel,
s. Stambul.
Konstitutionen.
Die ältesten Bauhüttensatzungen werden als Ordnungen bezeichnet. So Straßburg 1459 und 1563, Torgau 1462. Auch die Fabric Rolls von York 1352 sprechen von einer Ordinacio facta pro caementarüs. Die Loge von Kilwinning hat l599 ihre Ordonance, das Lansdowne Manuscript Orders. Schon im altesten freimaurerischen Gedicht, der Halliwell Handschrift um 1390, taucht das Wort Constitution auf ("Hic incipiunt constitutiones artis gemetriae secundum Euclydem"). Diese Sammelbezeichnung der für die Zunft erlassenen Gesetze und Ordnungen hat sich erhalten und ist auch auf die Freimaurerei übergegangen. In York werden 1600 "Constitutiones of Masonry" niedergeschrieben, daneben finden sich noch die Bezeichnungen wie Articles (Cook 1490), Statutis (Schaw-Manuskript, 1598). Seltener ist "Laws and Regulations".
Im allgemeinen hat sich in der angelsachsischen Freimaurerei für die Sammlung aller auf die Freimaurerei bezüglichen Gesetze das Wort K. durchgesetzt und ist dadurch auch in den Sprachgebrauch anderer Freimaurereien übergegangen. So "Constitution et Réglements Généraux" der Grande Loge de France.
Im Deutschen wird das Wort K. mit Verfassung übersetzt (z. B. Großloge von Hamburg, Wien u. a.). Grundgesetz nennen die Gesetzessammlungen die Großlogen von Preußen, Sachsen, Darmstadt, Bruderkette, Grundverfassung die Große National-Mutterloge "Zu den drei Weltkugeln". Inhaltlich hat sich an dem Begriff K. im Laufe der Jahrhunderte verschiedenes geandert. Die alten Manuskripte der englischen Logen enthalten die Geschichte der Kunst, die sogenannten Charges oder Pflichten, und besondere Regulations oder mehr hausgesetzliche Ordnungen. Geschichte und Charges sind der wesentliche Bestandteil. Daran haben sich dann insoferne Änderungen vollzogen, als sich die Geschichte als Überlieferung unhaltbar erwies und auch die Alten Pflichten sich in einzelnen Teilen vom lebendigen Gesetz der Werkbauhütte zum Traditionswerte der freimaurerlogr umwandelten

Die erste gedruckte K. ist "The Old Constitutions belonging to the Ancient and Honourable Society of free and accepted Masons, Taken from a Manuscript wrote above Five Hundred Years since" (London, Printed and Sold by J. Roberts in Warwick Lane MDCCXXII). Ihnen folgten die von Anderson im Auftrage der Großloge von London verfaßten K. erschienen 1723, in weiteren Auflagen 1738, 1756, 1767, 1827, 1841, 1847, 1855, 1858, die letzte als Gesetzbuch der Großloge von England, erschienen 1919. Für die Antients (s. d.) schrieb Laurence Dermott seinen Ahiman Rezons (s. d.), ein Buchtitel, der zum Bezeichnen eines Buches der K., besonders in Amerika, allgemein üblich geworden ist.
Die heute in den Großlogen üblichen Gesetzessammlungen gliedern sich gewöhnlich in eine allgemeine Festlegung der maurerischen Grundgesetze, zu denen sich die Großloge bekennt und die auf die Verwaltung der Großloge und ihrer Logen bezüglichen Satsungen (s. im einleitenden Teil: Die Alten Pflichten).
Konstitationenbuch
(engl. Book of Constitutions), s. Konstitutionen.
Kontemplative Maurerei.
Kontemplativ heißt eigentlich: den Tempel genau beobachten. Unter Tempel ist aus dem Kult der Auguren jene Himmelsstelle zu verstehen, die der Augur für einen bestimsten Zweck besonders beobachtete. K- M. ist hauptsachlich jene auf das eigene Innenleben gerichtete, die durch Selbstbeschau und Selbsterkenntnis geistige and moralische Werte am Individuum schaffen will. Diese esoterische, auf das eigene Ich bezogene Auswertung der maurerischen Lehre steigert sich in einzelnen Riten bis zu einem System freimaurerischer Mystik. Ebenso wird unter E. M verstanden jene Einschrankung der maurerischen Arbeit, die auch als Innenarbeit bezeichnet wird, wobei in der Loge der Ort erblickt wird, der in der Eigenart seiner Einrichtung nur auf die Entwicklung des Einzelwesens wirken soll (s. Innen- und Außenarbeit).
Konvente der Strikten Observanz.
Zusammenkünfte zur Regelung gemeinsamer Ordensfragen, zu denen Delegierte der verschiedenen Ordensabteilungen zu sammenkamen. Geschichtliche Bedeutung erlangten: 1. Konvent von Altenberge bei Kahla, 1764, auf dem der Schwindler Johnson (s- d ) unter Großem militarischen Gepränge mit Hund (s.d.) Zusammentraf.
Dieser K. endete aber dann mit der Entlarvung und mit der Flucht Johnsons und der unbestrittenen Anerkennung des Freiherrn v. Hund als Führer des Ordens.
2. Konvent von Kohlo, einem Rittergute in der Niederlausitz, 1772. Auf ihm fand die Vereinigung der Strikten Observanz mit dem Klerikat Starcks (s.d.) des weltlichen und geistlichen ordenszweiges, statt. Zugleich wurde Herzog Ferdinand von Braunschweig (s. d.) zum Magnus superior ordinis und Großmeister aller schottischen Logen erkoren. Das "Heermeisterpatent" (s. d.) v. Hunds wurde von einer Kommission anerkannt.
3. Konvent von Braunschweig, 1775, bezeichnete den aüßerlichen Höhepunkt, aber auch schon den wirklichen Beginn des Abstiegs der Strikten Observanz. 22 Fürsten gehörten ihr an, als die Delegierten am 22. Mai in ihrer Rittertracht in Prozession ins Ordenshaus zogen. v. Hund wurde abermals aufgefordert, seine immer starker angezweifelte templerische Heermeisterschaft nachzuweisen. Unter Tranen erzahlte er die Geschichte seiner Bestallung durch den "Ritter von der roten Feder" in Paris. Nochmals erklärten sich die anwesenden Abgeordneten zufriedengestellt; aber das einmal rege gewordene Mißtrauen war bei manchen nicht mehr zu unterdrucken.
4. Konvent von Wiesbaden, 1776, war nicht eine Ordensveranstaltung, sondern eine Privatangelegenheit des Hochstaplers Gugomos (s. d.). 5. Konvent von Leipzig, 1777. Nach dem v. Hund 1776 gestorben war, erschienen Abgesandte des schwedischen Hochkapitels in Deutschland, um eine Vereinigung mit der siebenten deutschen) Provinz anzabahnen. Nach erfolgreichen Besprechungen in Hamburg wurde in Leipzig, dem Wunsch der Schweden gemäß der Herzog von Södermanland (später Karl XIII., König von Schweden) zum Nachfolger des Freiherrn v. Hund gewählt.
6. Konvent von Lyon, Convent national des Gaules, 1777. Tagung der beiden französischen Provinzen, brachte im Grunde deren Abfall, d. h. die Rektifizierung des Systems unter dem Einfluß von Willermoz (s. d.). An Stelle der Tempelritter traten die "Chevaliers bienfaisants de la Cite Sainte".
Nach außen hin wurde die Aufrechterhaltung des Zusammenhanges dadurch betont, daß die ses System den Herzog Ferdinand von Braunschweig an die Spitze stellte (s. Lyo n).
7. Konvent von Wolfenbüttel 1778, bedeutete den Wendepunkt der Strikten Observanz. Da der K. von Leipzig nur als eine Art Vorversammlung gegolten hatte, wurde der Einigungsvertrag mit den Schweden besiegelt und in neuerlicher Wahl der Herzog von Södermanland zum gemeinsamen Heermeister bestellt. Das Ordensdirektorium in Braunschweig wurde bestätigt. Aber diese Wahl erschien der Berliner Großen National-Mutterloge wegen dar aus sich ergebender Folgerungen politischer Natur bedenklich; sie erklärte 1779, die hohen Grade der Strikten Observanz nicht mehr zu bearbeiten. Auch Schlesien ging verloren.
8. Konvent von Wilhelmsbad, 1782, gab dann dem Tempelherrensystem der Strikten Observanz den Todesstoß (s. eigenen Artikel) .
Konvente in Frankreich
(frz. Convents). Der Grand Orient de France und die Grande Loge de France halten alljährlich Mitte September Konvente, d. h. von Delegierten samtlicher Logen beschickte Bundesversammlungen ab, die etwa eine Woche dauern. Auf ihrer Tagesordnung steht neben der Erledigung der satzungsgemäßen administrativen Angelegenheiten umfassende Generalberichtserstattung und Aussprache über die den Logen zum Studium aufgetragenen mannigfachen Fragen allgemein freimaurerischer, sozial- und kulturpolitischer Natur. Diese Versammlungen und auch die an sie anschließenden rituellen Feierlichkeiten werden nicht von den Großbeamten, bezw. Ordeneraten, sondern von Funktionären geleitet, die jeweils auf Kongreßdauer gewählt werden.
Konvent von Wilhelmsbad,
1782, stellte den letzten Versuch dar, den Orden der Strikten Observanz durch Reform auf eine gesunde Basis zu stellen. In der Zeit der höchsten Verwirrung erließ der General-Großmeister Herzog Ferdinand von Braunschweig an alle schottischen Obermeister ein Rundschreiben, worin er beklagte, daß die Logen Hauser der Uneinigkeit geworden seien und worin es weiter heißt, es könne ihm nicht gleichgultig sein, "Oberhaupt einer Gesellschaft zu heißen, die mit ihren Beschäftigungen keinen Zweck verfolge, als durch Aufnahme ohne Maß die Reichtumer der Schottenlogen zu vergrößern, den einzelnen Gliedern dadurch ökonomische Vorteile zu verschaffen und das beste menschliche Institut in eine Leibrentengesellschaft umzugestalten. Auf der anderen Seite durch Erwerbung dieser Reichtumer an der Wiederherstellung eines Ordens zu arbeiten, der den Sitten und dem Geist des Jahrhunderts nicht mehr passend sei".
Daher forderte er zu Reformvorschlagen auf. In einem weiteren Rundschreiben von 1780 wurde ein allgemeiner Ordenskonvent auf den 15. Oktober 1781 angekündigt, der unter anderem neue allgemeine Grundsatze aufstellen, die Frage der Erhaltung des Ordens und seiner Oberen endgültig klären sollte.

Der Konvent wurde dann verschoben und nahm am 16. Juli 1782 in Wilhelmsbad bei Hanau seinen Anfang. Er krankte von Anfang an daran, daß es sich schließlich doch nicht um einen allgemeinen Freimaurer-Kongreß, sondern wieder nur um einen Konvent der Tempelritter handelte. 35 Delegierte waren anwesend. Die hauptsachlichsten Teilnehmer waren: Der General-Großmeister Herzog Ferdinand von Braunschweig (Eques a Victoria) (s. d.), sein Koadjutor, der Landgraf Prinz Karl von Hessen-Kassel (Eques a Leone resurgente) (s. d.), der Geheime Rat Johann Josehim Christian Bode (Eques a Lilia convallium), der Marquis de St. Amaudaus Montpellier, Freiherr Wolfgang Heribert von Dalberg, Intendant der Mannheimer nationalbühne, der Reichskammergerichtsassessor Franz v. Ditfurth aus Wetzlar, Dr. Sebastian Giraud aus Turin, Geheimrat Freiherr von Durkheim, Heermeister der 5. Provinz in Straßburg, der Musiker Christoph Kayser,
Dr. Diethelm Lavater aus Zürich, Graf Josef Kolowrat - Liebsteinsky, k. k. Kammerer aus Wien, der polnische Geheimrat Ernst August von Kortum, Graf de la Perouse, Generalvisitator des Großpriorats von Italien, Burgermeister Freiherr Heinrich von Roßkampff, Heilbronn,Graf Salm-Reifferscheid, Brünn Johann Friedrich von Schwartz, Kammerer des Herzogs von Braunschweig, Graf Paul Szapary, k. k. Kammerer, Budapest, Bürgermeister von Turkheim, Straßburg, Graf Michael von Viczay, Preßburg, und Jean Baptiste Willermoz, Lyon, der Hauptbegründer des Schottischen Rektifizierten Systems (s. d.). Daneben gab es auch nicht offizielle Teilnehmer, so den Freiherrn v. Knigge und den Prinzen Friedrich von Hessen.
Der Konvent hielt insgesamt 36 Sitzungen ab. In langwierigen, weitschweifigen Darlegungen wurde die Frage untersucht, ob Beweise für die Affiliation des Tempelherrenordens nach dem System der Strikten Observanz bei zubringen seien. Eine Legende nach der anderen wurde zu Grabe getragen. Es ergab sich z. B. aus bis auf das Jahr 900 züruckkontrollierten Totenregistern, daß der "Subprior Carolus von Monte Carmel", auf den die Strikte Observanz die Hiramlegende bezog, nie existiert hatte. Bode bezeichnete die "unbekannten Oberen" als Erfindung Schubarts und erklärte, seiner Meinung nach hatten die Jesuiten in der Maske von Freimaurern die ganze Verwirrung angerichtet, zumal die "fünf Punkte der Meisterschaft" der Strikten Observanz beinahe wörtlich mit den Fundamental grundsatzen der Jesuiten übereinstimmten. Ähnliches außerten Prinz Karl und Kortum.
Willermoz, der vielleicht den stärksten Einfluß ausubte, drangte darauf, den Tempelherren orden fallen zu lassen und sein neues Lyoner System anzunehmen. Die Stimmen, die die Fortsetzung des Templerordens für lacherlich erklärten, mehrten sich von Sitzung zu Sitzung. Kortum namentlich trat dafür ein, in Hinkunft die "Vorzuge von eigenem Verdienst und nicht von demienigen unserer Vorfahren herzuleiten".
Auch verlangte er die radikale Abschaffung aller höheren Grade. Ditfürth erklärte es für kindisch und erbarmlich, einen Orden zu einer Zeit wieder aufzurichten, da Joseph II die wirklich noch existierenden aufhebe. Zweck der Freimaurerei sei allgemeine Menschen- und vor zagliche Bruderliebe, Wohltätigkeit, Aufklärung und Duldung. Man müsse daher alle Systeme arbeiten lassen. Die Beweise der Abstammung vom Tempelherrenorden seien so wertlos, "das wir damit in jedem Gerichtshofe, womit wir darin auftreten, ausgepfiffen werden mußten". Bei der Abstimmung wurde schließlich die Frage, ob die Abstammung vom Templerorden erwiesen sei, verneint, das Votum aber dadurch abgeschwacht daß eine "gewisse Beziehung und Analogie" zwischen Freimaurern und Templern festgestellt wurde. Einmütig war man aber gegen die Beibehaltung der bisherigen, auf die Restauration des Templerordens anspielenden außere Form der Arbeit.
"Der gewisse Zusammenhang" sollte in Hinkunft nun durch eine historische Unterweisung "in einer besonderen und letzten Klasse des Ordens erteilt werden, welcher zugleich die Regierung der unteren Grade zu übertragen und "der Name der Ritter der Wohltätigkeit beizulegen wäre." Mittels eines feierlichen Renunziationsaktes wurde der Tempelherrenorden begraben. Dagegen konnte man sich nicht entschließen, die Reform auch in einer durchgreifenden Einschrankung der Hochgrade zum Ausdruck kommen zu lassen. Mehrheitlich einigte man sich auf folgenden Aufbau: drei symbolische Grade, Schottengrad, Novize und Ritter. Willermoz trug also mit seinem Lyoner System der "Wohltätigen Ritter der Heiligen Stadt" im Großen und ganzen den Sieg davon. Das leere Spiel mit überflussigen, unverstandlichen Symbolen und allem möglichen äußeren Tand wurde beibehalten.

Nach 50tägiger Konventdauer Herzog Ferdinand von Braunschweig wurde neuerdings zum General-Großmeister gewählt gingen die Delegierten schließlich wenig befriedigt nach Hause, trotzdem der Konvent im Grunde keinen Mißerfolg, sondern im Gegenteil in vielfacher Hinsicht den Sieg einer neuen Zeit darstellte: Der Strikten Observanz war der Todesstoß versetzt, die Legende von den "unbekannten Oberen zerstört und dem Gebilde von der vermeintlichen Fortsetzung des Templerordens das Grab geschaufelt. Die Schwarmerei für falsches Rittertum und geheime, übersinnliche Weisheiten, die Macht des Gespenstes, das jahrzehntelang die Köpfe verwirrt und die Besten von wirklicher freimaurerischer Arbeit abgehalten hatte, brach zusammen. Das in Wilhelmsbad angenommene System der Ritter von der Wohltätigkeit erwies sich aber auch nicht als lebenskräftig und fand bei den Logen nur wenige Anhänger. Allgemein war man unzufrieden, daß man nicht zu einer wirklichen Einigung, sondern lediglich zur Aufstellung eines neuen Systems gelangt war. Immer starker regte sich der Wille, selbst einschneidend zu reformieren und zur Einfachheit und Freiheit der Arbeit züruckzukehren- Nur wenige Logen blieben außerlich bei der Strikten Observanz. Die Bewegung der Reformation brach sich siegreich Bahn. (Vergl. Reinholt Taute "Der Wilhelmsbader Konvent und der Zusammenbruch der Strikten Observanz", Berlin.)
Konvertiten.
Trotzdem man in der englischen Großloge nicht nach der Religion fragte, bestand eine Zeitlang im 18. Jahrhundert eine besondere Abneigung gegen den Glaubenswechsel. Deshalb wurden suchende K. mitunter abgelehnt. Dieser Vorgang ist freimaurerisch durch nichts gerechtfertigt. Auch im Klerikat (s- d) wurden K. abgelehnt.
Kopenhagen
(Kjöbenhavn), Hauptstadt des Königreiches Dänemark (s. d.), Sitz der "Den Danske Store Landsloge" (Große Landesloge), Blegdamsvej 23, die in der Hauptstadt selbst zwei Johannislogen und zwei Andreaslogen unterhalt. Aüßerdem zwei Logen unter der Großloge von Hamburg: ,Christian til Palmetraett" und "De Gamle Pligter", die in danischer Sprache arbeiten. Die erstgenannte gibt ein Logenblatt heraus.
Kophtha,
Groß-, nannte Cagliostro das Oberhaupt seiner "ägyptischen Maurerei", wobei er diesen manchmal als "unbekannten Oberen" einführte, manchmal sich selbst als Gr.-K. bezeichnete. Die Ableitung des Namens ist dunkel. Das Allgemeine Handbuch der Freimaurerei zitiert Cagliostro, der behauptete, in England ein Manuskript eines sonst unbekannten (bei Wolfstieg nicht erwähnten) Schriftstellers George Kofton über "Agyptische Maurerei" als Vorbild benutzt zu haben, und nimmt an, daß er daraus den Namen K. in freier Erfindung entwickelte. Yarker ("Arcane Schools"), der die "ägyptische Maurerei" als identisch mit dem System der EIus Coëns von Pasqually (s. d.) erklärt, spricht von George Coston als einem rnutmäßlichen Schuler des französischen Kabbalisten P., dessen Ritualmanuskript Cagliostro benutzt habe. Goethe gab seinem Lustspiel, in dem er die abenteuerliche Tätigkeit Cagliostros in Verbindung mit der Halsbandaffaire behandelte, den Titel "Der Großkoptha".
Köppen, Karl Friedrich,
preußischer Kriegsrat, ' 1734, t 1797, aufgenommen 1749 in der Loge "Zu den drei Weltkugeln", ist der Hauptgründer des Ordens der Afrikanischen Bauherren (s. d.), für die er in Verbindung mit Hymmen die Crata Repoa (s. d.) im Jahre 1770 verfaßte. Vom ihm stammt auch eine Verraterschrift "Les plus secretes mysteres des hauts grades de la maçonnerie dévoilés" (Berlin 1766).
Koran.
In Logen, die sich vorzugsweise oder ausschließlich aus Mohammedanern zusammensetzen, so in Indien, Syrien, Ägypten u. a. m., liegt als Heiliges Buch der Gesetze an Stelle der Bibel oder mit dieser zusammen der K. auf dem Altar.
Korber, Norbert,
Prämonstratensermönch in Mahren, um 1775 Ehrenmitglied der Loge "Zur aufgehenden Sonne" in Brünn, wurde wegen seiner Zugehörigkeit zum Bunde gemaßregelt, als Lehrer des Kirchenrechts abgesetzt dann strafweise unter dem Deckmantel einer angeblichen Beförderung nach dem entlegenen Lechwitz versetzt, wo er zur Fortsetzung seiner Forschungen keine Möglichkeit hatte.
Korea,
Halbinsel in 0stasien, früher Kaiserreich, jetzt japanische Kolonie; in der Hauptstadt Söul arbeitet unter der Großloge von Schottland eine Loge.
Koreish-Sekte
(Tochter der Kaaba) alter arabischer Bund, in dem der amerikanische freimaurerische Forscher Denman Wagstaff die Urform der Freimaurerei sehen will. Nach Wagstaff hat dieser Bund drei Grade, von denen die beiden ersten manches enthalten, was an die Freimaurerei erinnert, während der dritte die Errichtung der Kaaba in Mekka symbolisiert.
Korfu,
s. Griechenland.
Korn, Wein und Ol
Ausschüttung von. Uralter Opfergebrauch, der von den angelsachsischen Freimaurern besonders bei Grundsteinlegungen heute noch ausgeübt wird. Bei den feierlichen Aufzügen der angelsächsischen Freimaurer wird K. in einer goldenen Büchse, W. und 0. in silbernen Gefäßen mitgeführt. Der Grundstein wird mit K. bestreut und mit W. und 0. besprengt.
Kornähre,
s. Schibboleth.
Körner, Gottfried Christian,
* 1756, t 1831, Vater des Freiheitsdichters Theodor K., Appellationsgerichtsrat, schloß sich 1777 der Loge Minerva in Leipzig an, 1813 der Loge "Zu den drei Schwertern" in Dresden, deren Meister vom Stuhl er bis 1815 war. Ob er nach seiner in diesem Jahre erfolgten Übersiedlung nach Berlin dort weiteren freimaurerischen Verkehr pflegte, ist unbekannt. Sein Briefwechsel mit Schiller, mit dem ihn innige Freundschaft verband, ist gedruckt. Dort auch mehrere auf Freimaurerei bezügliche Stellen (s. Schiller). Eine Rede "Ideen über Freimaurerei" findet sich in der Handschriftenabteilung der Berliner Staatsbibliothek.