Maçonnieke encyclopedie-C.
De Maconnieke Encyclopedie zoekt
Een ogenblik !
CO-MASONRY,
COMBERMERE, ERSTER VISCOUNT,
COMENIUS, JAN AMOS
COMENIUS-GESELLSCHAFT
COMING MEN OF AMERICA,
COMITÉ ANTIMAÇONNIQUE,
COMMANDERY
COMMANDENR,
COMMENDATOR
COMMITTEE ON FOREIGN CORRESPONDENCE
COMMUNICATION
COMPAGNIA DELLA CAZZUOLA,
COMPAGNON
COMPAGNONNAGE,
COMPANION,
COMPANY UND SOCIETY.
COMPASS DER WEISEN,
Co-Masonry,
angelsächsischer Zweig der "gemischten", das heißt auch Frauen aufnehmenden, irregularen Freimaurerei (s. Frauen). In England wurde sie durch den 1902 von der Theosophenführerin Annie Besant gegründeten "0rder of the Universal Co-Masonry in the British Federation" eingeführt.
Die C. ist aus der französischen "Maçonnerie Mixte", dem heutigen Supr. Conc. "Droit humain" (s. d.), hervorgegangen. 1902 ließ sich die Führerin der Theosophen, Annie Besant, mit sechs ihrer Anhänger in Paris aufnehmen und erhielt die Vollmacht, in England die "gemischte" Freimaurerei einzuführen. Sie gründete in London die Mutterloge "Human duty Nr. 6". Die Beziehungen zur theosophischen 0rganisation wurden teilweise sehr rege (s- Theosophie). Nachdem Annie Besant nach kurzer Zeit zur Vorsitzenden des Co-Masonic Suprême Council for Great Britain" ernannt worden, breitete sich die "gemischte" Freimaurerei naturgemaß stärk unter den Anhängern der "Theosophical Society" aus- Auch in Amerika existiert eine starke 0rganisation der C., geschaffen von Professor A. Muzzarelli, einem französischen Sprachlehrer in New York, der 1903 die "Alpha Lodge" in Charleroi, Pa. ins Leben rief und dann eifrig zunachst in den französischen und italienischen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten wirkte.
Innerhalb vier Jahren gründete er mehr ala 50 "gemischte" Logen. 1908 verließ er Amerika. 1909 gründeten Delegierte von 20 dieser Logen in St. Louis die "American Federation of Human Rights". Auf deren zweiter Versammlung in Chicago 1913 wurde bereits in englischer Sprache verhandelt. Die "American Federation" hat heute ihren Sitz in Larkspur Colorado, wo 1918 auch ein Waisenhaus errichtet worden ist. Of fizielles Organ: "The American Co-Mason".
Combermere, erster Viscount,
Stapleton
C o t t o n, englischer Feldmarschall, * 1773, t 1865, kämpfte 1793/94 in Flandern 181S/16 Kommandant der Kavallerie der vertundeten Gouverneur von Barbados, Oberbefehlshaber in Irland und Indien, wurde 1830 ProvinzialGroßmeister von Cheshire.
Comenius, Jan Amos
(latinisiert aus dem tschechischen Komensky), * 1592 in Nivnitz bei Ungarisch Brod in Mahren, in Naarden bei Amsterdam 1670, entstammte der Gemeinde der Bömisch-mährischen Brr. Früh verwaist, kam er 1608 auf die lateinische Schule der Brüdergemeinde Prerau, besuchte 1611 die später zur Universität erhobene Gymnasialschule in Herborn, schloß seine Studien 1613 mit einer Reise nach Holland und blieb dann ein Jahr in Heidelberg. Schon 1614 ist er Rektor der Brüderschule in Prerau, 1616 zum Priester geweiht und seit 1618 Priester in Fulnek. Er verfaßte mehrere erbauliche Schriften und erfreute sich großen Ansehens und großer Beliebtheit in seiner Gemeinde. Infolge der Schlacht am Weißen Berge 1621 verlor er Amt und Habe durch Plunderung 1624 durch die Vertreibung aller evangelischen Priester auch sein Asyl in Brandeis. 1628 mußte er sein Vaterland verlassen und fand Zuflucht in Lissa in Polen, wo er Leiter des dortigen Gymnasiums wurde. Seit 1632 war er Senior der Böhmisch-mährischen Brüdergemeinden.
Seine schulreformerischen Schriften hatten die europaische Aufmerksamkeit auf ihn gelenkt. Besonders seine "Pansophia", die durch Vermittlung des in London lebenden Samuel Hartlib in Druck erschien, erregte Aufsehen, so daß er 1641, einer Einladung Hartlibs folgend, nach London reiste, wo sich das englische Parlament mit seinen erzieherischen Vorschlägen beschäfigte. Da aber das englische Projekt infolge der Revolutionswirren nicht zur Ausführung gelangte, führte ihn ein ergebener Freund, Ludwig de Geer, dem schwedischen Kanzler Oxenstierna zu, den er in Norrköping besuchte. Der Kanzler wies ihm als rühigen Wohnsitz Elbing in dem damals schwedischen Gebietsteile Preußens an, wo C. in den Jahren 1642 bis 1648 in Ruhe seinen Arbeiten lebte 1648 wurde er Bischof der Böhmisch-mährischen Brr. und nahm wieder Wohnsitz in Lissa von wo ihn der ungarische Fürst Rakoczy nach seinem Gute Saros-Patak berief, allwo C. eine höhere Musterschule einrichtete.
Er fand jedoch keine rechte Befriedigung, sein Gönner Rakoezy starb, und so kehrte C. im Jahre 1652 wieder nach Lissa zurück. Hier erschien in diesem Jahre das in Nürnberg verlegte Buch, das seinen Weltruhm vermehren half, der erste praktische Anschauungsunterricht, der "Orbis sensualium pictus" (1658). Im April 1658 eroberte und zerstörte ein polnisches Heer das von den Schweden besetzte Lissa C. verlor sein ganzes Hab und Gut, darunter fast alle seine Handschriften, und flüchtete nach Hamburg, wo er zwei Monate krank lag, dann zum Sohne seines Freundes de Geer nach Amsterdam. Hier endlich fand er Ruhe und konnte mit Unterstützung reicher Freunde, wie Lorenz de Geer u. a, an eine Herausgabe seines Gesamtwerkes schreiten. Er starb in Naarden und wurde dort am 22. November 1670 beigesetzt.
Seine Begräbnisstätte hat ebense wechselvolle Schieksale erfahren wie der lebende C. Erst nach demWeltkriege erinnerte man sich der verwahrlosten, unter einem Wachzimmer gelegenen Grabstatte In Zusammenarbeit mit den hollandischen Behörden ließ die tschechoslowakische Regierung die Gebeine ihres größten Landsmannes heben und in einer wurdigen Kapelle beisetzen, die durch Schenkung der hollandischen Regierung in den Besitz der Tschechoslowakischen Republik übergegangen ist.
Die Zahl der Schriften von C. wird mit 142 angegeben. Seine Hauptwerke sind: "Janua linguarum reserata" (1631), "Didaetica magna" (1632), "Pansophiae prodromu6" (1639), "Orbis pictus" (1658), "Panegersia" (1662), "Unum necessarium" u. v. a. C. dringt in seinen didaktischen Schriften vor allem auf naturgemäße Erziehung, auf Anschauung der Welt, nicht auf Belehrung durch die Schriften alter und neuer Gelehrter, er predigt besonders in seiner "Panegersia" eine weitherzige Humanitätslehre friedliche Verständigung der Kirchen und Nationen, Erziehung des Menschengeschlechtes zu seinen höheren Zwecken durch Schulung, Verstandnis und unmittelbare Erkenntnis der Dinge.
Beziehungen des C. zur Freimaurerei sind gegeben durch seine ausgeprägte Humanitätslehre.
Hartlib und er trugen sich mit der Absicht, eine Gemeinschaft von Menechen zu bilden und, wie er in der wahrend seines Londoner Aufenthaltes entstandenen Schrift "Via lueis" (1642) es ausdruckt, alle Kollegien, Genossenschaften und Bruderschaften zu sammeln und ein allgemeines Kollegium unter den Gebildeten des ganzen Erdkreises aufzurichten. In diesen Schriften verwendet C. nun zahlreiche Gleichnisse. die mit dem Symbolinhalt der Freimaurerei vollkommen übereinstimmen. Er spricht von einem Templum sapientiae, vom höchsten Baumeister der Welt u. a. m. Besonders gerne wird als Zeichen der geistigen Verwandtschaft zwischen C. und der Freimaurerei das Titelbild der 1644 erschienenen Schrift "Pansophiae Prodromus" herangezogen, das eine königliche Frauengestalt zeigt, zuderen Füßen Zirkel, Winkelmaß und ein Buch liegen.
In einer sehr schönen Arbeit hat Vonka ( ,Drei Ringe", Jahrgang 1927, pag. 131) 33 Beweisstucke zusammengetragen, die, wenn nicht für das Freimaurertum des C., so doch für seine
geistige Verwandtschaft Beweise erbringen.
C einfach als Freimaurer zu bezeichnen, geht wohl zu weit. Er hat den Gedanken eines weltumspannenden Humanitätsbundes gepflegt und ausgesprochen, der später im Freimaurerbund die C. selbst versagte, Erfüllung gefunden hat.
Das verbindet ihn mit der Freimaurerei. Außerdem hat C. Gedänken ausgesprochen und vertreten, die dann zur Zeit der Grundung der Großloge von England in gebildeten Kreisen Englands lebendig genug waren, um der Verfassung der ersten Großloge ihren unverwischbaren Stempel anzuprägen. Wenn es also auch historisch schwer fallt, C. in die Freimaurerei hineinzudenken, so fallt es anderseits ebenso schwer, sich eine vom Humanitätagedanken erfullte Freimaurerei ohne C. vorzustellen.
Die übereinstimmung der freimaurerischen "Alten Pflichten" mit den Satzungen der Böhmischen Brr. die C. 1616 und 1649 verfaßte, hat bereits Krause (1810) erkannt. Auf seinen Zusammenstellungen fußte Dr. Ludwig Keller (s. d.) in seiner Schrift "Die Schriften des Comenius und das Konstitutionenbuch". Bei der Schwierigkeit der Materie (ein großer Teil der in Betracht kommenden Schriften des C. ist in tschechischer Sprache verfaßt) konnte nur ein tschechischer Sachverständiger neue Ergebnisse zeitigen.
Der bereits oben erwähnte R. J. Vonka
hat im Jahre 1931 eine Schrift in tschechischer Sprache erscheinen lassen: "Staré Povinnosti svobodaych zednaruv", "Die alten Pflichten der Freimaurer" (in der linihovna zednar6ké Literatury, Band III, Prag), in der er den Text der Alten Pflichten in englischer, deutscher und tschechischer Sprache den Originalstellen aus den Schriften des C. gegenüberstellt. Die Übereinstimmung ist in vielen Punkten eine verbluffende. An einzelnen Stellen ist sie sogar wortgetreu! Durch die Untersuchungen Vonkas wird es immer deutlicher, daß der oder die Verfasser der Andersonschen Konstitutionen die Schriften des C. zumindest gut gekannt haben
mussen. Selbst wenn man zugibt, daß die Gedanken des C. zu jener Zeit gewissermaSen in der Luft lagen, wird man an dieser auffalligen Übereinstimmung nicht vorbeigehen können.
Comenius-Gesellschaft
für Geisteskultur und Volksbildung, Berlin. Begründet 1893 durch den Geheimen Archivrat Dr. phil. Ludwig Keller, eine nichtfreimaurerische Vereinigung, der jedoch viele Logen und Freimaurer als Mitglieder angehören. In ihren Veröffentlichungen, den "Monatsheften", jetzt unter dem Namen "Geisteskultur" erseheinend, zahlreiche grundlegende Arbeiten besonders über Mysterienbünde, Kollegien, Sprachgesellschaften, Humanitätabünde usw.
Coming Men of America,
von einem Freimaurer, William Hunter aus Oak Park Illinois, gegrtüdete Jugendorganisation, die in Hochgraden nach freimaurerischem Muster arbeitete. Der Zweck war, Jugendliche zu moralischem Leben und reinen Freundschaftsbeziehungen zu erziehen. Der Orden hatte Rituale Erkennungszeichen, Logenabzeichen und Diplome Er wuchs bald auf 110.000 Mitglieder an schlief aber gegen 1907, wahrscheinlich infolge des Mangels einer Führerpersönlichkeit, wieder ein (s. Hugo Tatsch in "The Builder", 1927).
Comité Antimaçonnique,
antifreimaurerisches Komitee in Paris, das zur Zeit der Wahlen von 1924 eine rege Tätigkeit entfaltete. Es gehörten ihm an General de Castelnau, Dr. Oberkirch und andere Wahlwerber des reaktionaren Flügels des "Bloc National". 1927 stellte das Komitee seine Tätigkeit ein.
Commandery
(engl.), Komturei, in Amerika Organisation der Knights Templar (Tempel ritter). Die Beamten heißen: Commandeur, Generalissimo, Captain General, Prelate, Senior Warden, Junior Warden usw. In England heißt die C. Priory.
Commandenr,
s. Kommandeur.
Commendator
(Komtur) war die unterste Beamtung im System der Strikten Observanz C. domus, Hauskomtur, hieß der Meister vom Stuhl einer Loge. Es gab Commendatores majores und minores. Der C. war der Obere seiner Ritter, hatte über ihr gutes Betragen zu wachen und sie in der Geschichte des Templer-Ordens und über dessen angebliches Verhaltnis zur Maurerei zu unterrichten. Der C. domus war dem Subprior untergeben, an den er seine Berichte zu schicken hatte. (A. H. B., II. Aufl.)
Committee on Foreign Correspondence
heißen in den amerikanischen und manchen anderen angelsachsischen Großlogen die Ausschüsse, denen die alljährliche Berichterstattung über die Vorkommnisse in anderen Großlogen obliegt. Diese gedruckten Jahresberichte, die alles im Laufe von 12 Monaten eingehende Material, nach Großlogen geordnet, analysieren, sind von Großem aktuellen Werte, da sie gewöhnlich eine ausgezeichnete, bisweilen nicht unkritisehe Jahresschau über die Entwicklung der Freimaurerei der Welt enthalten . Besonders mustergültig sind die Übersichten der Groflogen von New York, Iowa und North Carolina.
Communication
bedeutet im englischen Logenbrauche:
1. Die Logenversamnlung, das Beisammensein mit anderen. Daher auch Grand C., die Großlogenversammlung.
2. C. of degrees heißt die mündliche Überlieferung eines Gradinhaltes, ohne Durchführung der zugehörigen Zeremonien. Im Deutschen: historische Beförderung
Compagnia della Cazzuola,
Gesellschaft der Maurerkelle, gegen 1512 in Florenz gegründete heitere Vereinigung, deren Mitglieder bei den Convivien in Maurertracht erschienen. Kelle und Hammer waren Symbole, der heilige Andreas der Schutzpatron. Trotz Tracht, Symbolik und Gebräuchen ohne Zusammenhang mit der Freimaurerei.
Compagnon
(frz.), Bezeichnung des II. Grades, Geselle, englsch Fellow Craft.
Compagnonnage,
bis auf den heutigenTag in Frankreich bestehende Handwerksbrüderschaft mit eigenartigen, den freimaurerischen ähalichen Gebräuchen Sie gliedern sich in drei Gruppen, die Kinder Salomons, die Kinder des Maître Jacques und die Kinder des Vaters Soubise. Diese drei Gruppen befehdeten sich zeitweilig bis aufs Blut und fochten miteinander regelrechte Straßenkämpfe aus-
Die Compagnons, deren Zahl in den letzten Jahren durch das Aufkommen der Großen Gewerkschaften naturgemäß stark im Abnehmen begriffen ist, sind den Hamburger Zimmergesellen vergleichbar, mit denen sie auch im Jahre 1930 eine Zusammenkunft in Frankreich veranstalteten Sie haben ihre Erkennungszeichen, ihren besonderen Gruß, sie nennen sich Brr. und pflegen eine Legende, die merkwürdigerweise sowohl an den König Salomo wie an den letzten TemplerGroßmeister Jacques de Mola y anknüpft Der Hauptzweck ihrer Vereinigung ist die Ermöglichung der Gesellenfahrt durch Frankreich. Diese Fahrt, Tour de France, wird ermöglicht, indem bestimmte Orte Unterkunftstellen für reisende Handwerksgesellen bereit halten, wo nach erfolgtem gebrauchtümlichen Gruße Unterkunft. Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten, Zehrgeld und Unterstützungen vermittelt werden. Die C. ist wohl der letzte Rest eehter Handwerksgebräuche im heutigen Maschinenzeitalter. Ihr Studium hat für den freimaurerischen Forscher durch die merkwürdigen Analogien mit freimaurerischem und altem Steinmetzengebrauchtum einen hohen Wert.
Companion,
Inhaber des Royal-Arch-Grades.
Company und Society.
Bei der Darstellung der Zunft und Gildenverhältnisse des altenglischen Bauhandwerkes ergeben sich Große Schwierigkeiten sachlicher und sprachlicher Natur. Sachlich: weil vieles dem Geschichtsschreiber unklar bleibt, sprachlich: weil die in ständigem Flusse befindliche altenglische Terminologie wiederholt verwirrend ineinandergreift und weil viele Ausdrücke eigentlich unübersetzbar sind. Man braucht hier nur an die unglückliche Übersetzung von Freemason in Freimaurer zu erinnern, um die Schwierigkeiten anzudeuten. Begemann, der Philologe von Beruf war, hat durch die rein sprachwissenschaftliche Einteilung und seine deduzierte Klassifizierumg berechtigten Widerspruch gefunden. Und ebenso stimmen die englischen Autoren auch mit jener besonders von Wolfstieg und Keller vertretenen Richtung durchaus nicht überein, die in der Loslösung der Society von der Company den Ausdruck besonderer geistiger Bewegungen erblicken wollen. Die hier wiedergebene Darstellung schließt sich in erster Linie an Londoner Verhältnisse an.
Die Zunftgenossenschaften führen in England verschiedene Namen. Sie werden als Commonalty, fellowship, company bezeichnet, das von ihnen ausgeübte Gewerk heißt trade art, mistery, craft, faculty, science, occupation. Daneben kommen noch die Bezeichnungen Community oder Corporation vor. Aber auch der Ausdruck Society kommt vor. Eine scharfe Trennung der Bezeichnung besteht also durchaus nicht. Die Zunft untersteht der staatlichen Obrigkeit (Baupolizei), die auch auf die Verhältnisse der Mitglieder Einfluß nimmt. Neben oder besser in der Zunft erhielten sich die alten Steinmetzenbrüderschaften, die sich der staatlichen Aufsicht entzogen. Im Laufe der Zeiten sind sie wohl ineinander übergegangen, so daß Zunft und Brüderschaft eins wurde. Die nicht endenwollenden Lohnbewegungen der Gesellen riefen eigene Organisationen, alliances, covignes oder conferacies, auf den Plan. Dies scheint zu schweren Mißhelligkeiten geführt zu haben, wobei die Stadte um ihre Autorität zu bangen begannen .
Daher erwirkten sie bei der Vormundschaft des Königs Heinrich VI. im Jahre 1425 die Bestätigung eines Parlamentsbeschlusses, in welchem die jährlichen Zusammenkünfte und Vereinigungen der Werkmaurer verboten wurden. Das Edikt verbietet Kapitel oder Kongregationen abzuhalten. Zuwiderhandelnde sind als Hochverrater zu behandeln. Praktisch hatte dieser Erlaß keine Folgen. Die Bauhütten waren Werkverbände, sie hatten aber in sich noch die Reste der alten Steinmetzenbrüderschaft.
In London war die Gilde aus der Vereinigung von zwei besonderen Zünften hervorgegangen. Dort bestanden zwei einander nicht sehr wohlgesinnte Zünfte: die der Masounhewers, also der Steinmetzen, und die der Masoun Legers, der eigentlichen Maurer. . . Nach der Großen Pest im Jahre 1356 gerieten die beiden Bruderzünfte einander derart in die Haare, dal; der Mayor von London daranging, endlich Ordnung zu schaffen. Es wurde eine aus 12 Personen bestehende Körperschaft gegründet, die eine Vereinigung der beiden Baukorporationen vorbereiten sollte. 1376 werden noch beide Zünfte gesondert genannt. Im Gildenverzeichnis stehen die Vertreter der Freemasons an 19., die Masons Company of the City of London an 36. Stelle. Infolge Drucks der städtischen Behörden wurde also aus diesen beiden Zünften eine einzige.
Dabei ist auch der Unterschied zwischen freemason und mason verwischt worden, wie sich aus der Korrektur in einem alten Akt ziemlich eindeutig ergibt. 1436 verfügt König Heinrich VI., "daß alle gildes fraternities and autres companies incorportz" (so !) ihre Patente und Freibriefe vorzulegen haben. Änderungen in der Fassung der Konstitutionen dieser Zeit lassen vermuten, daß auch die Steinmetzenzunft zu dieser Zeit eine Satzungsänderung durchgemacht hat. 1436 erwarb die Masons Company in London für 99 Jahre ein Grundstück vom Prior der Dreifaltigkeitskirche und errichtete darauf eine Halle. Diese Masons Hall lag ostlich von der Guildhall zwischen Basinghall und Colemann Street. 1472 bekam die Company ein Wappen, 1481 wurde sie eine sogenannte Livery Company, d. h. sie erhielt durch königliche Erlaubnis eine Zunfttracht und rückte damit in die Reihe dieser bevorrechteten Zünfte vor. 1563 kaufte die Zünft den Boden, auf dem ihre Halle stand.
Über die Verhandlungen innerhalb der Company wurden Protokolle geführt, die sich bis 1620 zurück erhalten haben. Conder, der sie in den Veröffentlichungen der Quatuor Coronati Lodge bearbeitet hat, konnte hierbei folgendes feststellen: die Zünft wird geleitet von einem Meister und zwei Wardens, denen ein Verwaltungsrat, Court of Assistance, zur Seite steht. Ein Schreiber, Clerk, versicht die Eintragungen und führt die Rechnungen. Die Mitglieder zerfallen in liverymen, die berechtigt sind, die Zunfttracht zu tragen, und in einfache Mitglieder. die yeomen oder freemen. Aus den Rechnungsbüchern lassen sich die Schicksale der einzelnen Mitglieder gut verfolgen. Neben der Company besteht eine Vereinigung, die Society genannt wird. Es ist zu ersehen, daß der Lehrling für seine Aufnahme eine gewisse Taxe zahlte, daß für die Freisprechung nach sieben Jahren neuerliche Taxen zu entrichten waren. Hatte der nunmehr Freigesprochene den Ehrgeiz, Liveryman zu werden, so kostete das neuerlich 9 £. Für ein weiteres £ konnte er Mitglied der Society werden, die hier also zum ersten Male als gesonderte Vereinigung erscheint. Die Society lebt mit der Company in enger Verbundenheit, die Taxen gehen in die gemeinsame Kasse.
Erst viel später hat die Society einen eigenen Clerk. Genaue Überprufung der Mitgliedernamen zeigen nun folgendes: nicht alle Mitglieder der Company sind Mitglieder der Society. Anderseits aber führt die Society Mitglieder in ihren Listen, die in jenen der Company nicht vorkommen. Nunmehr entwickelt sich auch ein Unterschied im Sprachgebrauche: die Gesamtheit nennt sich Free and Accepted Masons. Die Mitglieder der Society heißen Accepted Masons (s.a. Accepted). In den Listen der Society tauchen Namen von Zunftfremden auf, die aus später auszuführenden Gründen beitraten, Leute verschiedener Berufe, die Anschluß suchten, nicht um das Bauhandwerk zu treiben, sondern aus geselligen oder geistigen Gründen.
Die Society tagte in der Masons Hall. Der Grundriß des Gebäudes weist auch eine Küche auf. Es fanden also die Versammlungen nach der Sitte der Zeit bei Speise und Trank in der Maurerhalle statt. Aber Elias Ashmole erwähnt bereits 1682, daß nach der Versammlung in der Masons Hall ein Mahl in der Taverne zum "Halben Mond" stattgefunden hat. Es wurde also der ritualmäßige Teil der Aufnahme noch in der Halle der Maurer, die anschließende Tafel bereits in einem Wirtshause abgehalten. Mit der Zeit scheint man überhaupt die Maurerhalle verlassen zu haben — die Gründe hierfür können sehr banale gewesen sein und damit vollzog sich langsam aber sicher die Trennung der Company von der Society. Werden doch späterhin Beschwerden darüber laut, daß die Accepted Masons die Erkennungszeichen verandert haben, so daß die Mitglieder der Company Schwierigkeiten beim Besuche der Versammlungen hatten.
Wie leicht der Zusammenhang in Vergessenheit geriet, beweist Anderson, der die urspünglichen Versammlungen in der Masons Hall mit keinem Worte mehr erwähnt. Auch der ursprüngliche Zweck der Acceptance geht verloren. In den Logen, wie wir jetzt die Society nennen wollen, schrumpfte die Zahl der wirklichen Bauleute immer mehr und mehr zusammen. Unter den ersten Beamten der Großloge von London 1717 ist überhaupt kein Steinmetz mehr. Sayer, der erste Großmeister, wird einfach als Gentleman charakterisiert, die beiden ersten Großaufseher sind ein Zimmermann und ein Captain. Heute besteht die Company der Masons als Londoner Gilde weiter, während aus der Society die heutige Freimaurerei hervorgegangen ist. Gould faßt die Unterschiede, die in den Begriffen Company und Society gelegen sind, in den Satz zusammen (History III, 211): "Wie immer auch der Sprachgebrauch in den Provinzen gewesen sein mag, so muß für die Hauptstadt wenigstens angenommen werden, daß Society zur Bezeichnung der Loge, Company zur Bezeichnung der Brr. der Gild e verwendet wurde."
Eine der ungeklärtesten Fragen der Freimaurergeschichte betrifft die Gründe dieser Absonderung in eine Company und Society. Besonders von deutschen Forschern werden hier tiefgeistige Motive in den Vordergrund gestellt, sei es nun daß es das al te Rosenkreuzertum , sei es, daß es der Deismus gewesen sein soll. Bezeichnenderweise lehnen englische Autoren alle diese Ableitungen übereinstimmend ab so daß sich hier der merkwurdige Widerstreit ergibt, daß die Engländer, die in der Kontinuität ihrer Volkssitten leben, die von den Deutschen beanspruchte geistige Tiefe der Motive ablehnen. Der Brauch , daß Männer von Ruf und Namen sich einer Zunft als Mitglieder anschließen ist auch heutigentags noch in England üblich. Henry Browne (A. Q. C. 1909, 19) meint hierzu: "im XVII., XVIII. und anfangs des XlX. Jahrhunderts galt es als Ehre, Freeman einer Zunft zu sein, so wie es in London noch heute als Auszeichnung gilt, Mitglied einer Livery company zu werden.
Deshalb waren eine ganze Anzahl von Personen des Adels und der Gentry Mitglieder der einen oder der anderen Zunft, die einen durch Erbschaft (patrimonium) die andern als Servitut, und ihre Söhne wurden apprentices. So hatte die Zunft der Tuchweber und die Kammer der Kaufleute in Durham eine Große Anzahl derartiger Ehrenmitglieder. 1781 wird Hugh Percy, Herzog von Northumberland, in Durham als Freeman in die Company of butchers aufgenommen. John Lambton wird 1813 in die Schmiedezunft aufgenommen. Sehr eifrige Mitglieder schienen es allerdings nicht gewesen zu sein, denn sie werden alljährlich mit 10 Schilling bestraft, weil sie bei den Vierteljahrsversammlungen fehlten.
Auch der derzeitige Prinz von Wales ist eingetragenes Mitglied mehrerer Zunfte. Wie stark diese Einwanderung von Zunftfremden vor sich ging, beweist die Loge von Aberdeen, die 1670 ihre neuen Statuten von allen Mitgliedern unterschreiben ließ. Von den 59 Mitgliedern waren überhaupt nur noch 7 Steinmetzen. In einzelnen Orten blieb der Zusammenhang zwischen Company und Society bis ins XIX. Jahrhundert erhalten. So bei der Loge St. John Nr. 3 in Glasgow, wo der Vorsteher der Steinmetzengilde bis 1850 Meister vom Stuhl der symbolischen Loge war. In Edinburgh wurde 1754 eine Loge der Freimaurer gegründet, in der die Symbolmaurer die Majorität erlangten. Darauf traten die Werkmaurer aus und gründeten 1776 eine eigene Loge, in die nur Werkleute aufgenommen wurden Erst 1919 wurden auch verwandte Gewerbe, wie Maurer, Elektroingenieure Steinpolierer und Steinbrucharbeiter aufgenommen.
Die Trennung der beiden Gruppen vollzog sich ale innerliche Notwendigkeit, als der Bestand an gemeinsamen Interessen geringer wurde. Die Company blieb die Vereinigung der operativen die Loge wurde die Sammelstelle der spekulativen Maurer. Über besondere geistige Betätigung der Logen schweigen sich die vorhandenen Akten aus. Sie erzählen von Gradarbeiten, einem Gebrauchtum und Geselligkeit. Die ersten erhaltenen Reden, so z. B. die Charge des Lord Kingston, geben allgemeine moralische Anweisungen, die sich auf das Gebrauchtum stützen.
Von besonderen geistigen Geheimnissen, etwa im Sinne rosenkreuzerischer Esoterik, erfahren wir nichts- Die Society entlehnte von der Company die Gebräuche, sie dankte ihr ihren Bestand. Dann hat sie sich von ihr losgesagt und ging in das über, was wir heute Freimaurerei nennen.
Durch den übergang vom Zunftzwang zur Gewerbefreiheit hat die Company of Masons allmählich jeden Zusammenhang verloren. Sie besteit wohl noch heute weiter, ist aber nichts anderes als eine jener livery eompanies von London , die ein großes Vermögen verwalten. ge sellige und Wohlfahrtszwecke pflegen, eine sogenannte benefit society, die nach Conder nichts anders sind als eine auf historische Traditionen zurückbliekende Art von Klubs.
Compass der Weisen,
"von einem Mitverwandten der inneren Verfassung der ächten und rechten Freymaurerei beschrieben herausgegeben von Ketmia Vere" (Berlin und Leipzig 1779), eines der wichtigsten Bücher für die Kenntnis der Rosenkreuzer im 18. Jahrhundert galt nach Abafi lange als die "Bibel des Ordens". Der eigentliche C. d. W. ist ein dreiteiliger alchimistisch-kabbalistischer Traktat, eine 94 Seiten lange Vorrede gibt "die Geschichte dieses erlauchten Ordens" vom Anfang seiner Stiftung an deutlich und treulich vorgetragen.